Absturzsicherung
Permanente Anschlageinrichtungen: neue Norm in der Praxis
Die EN 17235 bringt die längst überfällige Sicherheit und Vergleichbarkeit für festverbaute Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken. Die Hersteller streben Prüfungsanforderungen für alle Anwendungsfälle an.
Mit Einführung der Norm EN 17235 „Permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken“ existiert eine definierte technische Richtschnur für festverbaute Anschlageinrichtungen (AE) wie Dachhaken und Seilsysteme zum Anschlagen mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). In der Normung waren AE bisher der persönlichen Schutzausrüstung zugeordnet und wurden entsprechend als PSA-Produkt nach der EN 795 Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen bewertet. Mit der EN 17235 gelten
- festverbaute Einzelanschlageinrichtungen
- Sicherheitsdachhaken,
- Seilsysteme und
- Schienensysteme
als Bauprodukte nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Wie gehen Hersteller der Sicherheitsausrüstung mit den technischen Vorgaben der Norm um und was haben Anwendende bei Montage und der Verwendung zu beachten?
Harmonisierung der Anforderungen
Nach gut zehn Jahren Vorlauf ist die neue Norm EN 17235 seit Februar 2026 als harmonisierte Norm gelistet. Die mit der Erstellung beauftragte Arbeitsgruppe hat Grenzwerte für die Prüfung von Einzelanschlagpunkten und Sicherheitsdachhaken sowie Seil- und Schienensystemen festgelegt. Für die Norm gilt eine Übergangsfrist bis zum 9. August 2027, während der andere bestehende Prüfzertifikate sowie nationale Verwendbarkeitsnachweise (z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - abZ) und europäische technische Bewertungen (European Technical Assessment – ETA) ihre Gültigkeit behalten. Das Prüfverfahren, mit dem die Tragfähigkeit einer AE in Verbindung mit der vorgesehenen Befestigungstechnik sowie den lastaufnehmenden Materialien am Bauwerk ermittelt wird, ist in der Norm beschrieben. Die Herstellervereinigung European Society for Fall Protection (ESFP) engagiert sich in diesem Zusammenhang für allgemeingültige Vorgaben für alle Anbieter solcher AE– auch für jene, die außerhalb der Europäischen Union angeboten oder in die EU importiert werden.
Zwei praxisrelevante Ergänzungen zur Normanwendung
Die EN 17235 vereint die Inhalte von EN 795 und EN 517 (Sicherheitsdachhaken). Die EN 517 bleibt als Normdokument formal gültig (kein Ersatzvermerk in DIN EN 17235:2025-01), verliert aber mit Ende der Koexistenzphase am 09.08.2027 ihre Funktion als harmonisierte Grundlage für Neuzertifizierungen. Verbaute und gültig zertifizierte Produkte bleiben verwendbar.
Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind neben abnehmbaren AE nach EN 795:2012 ausdrücklich auch mit Nägeln befestigte permanente AE und Sicherheitsdachhaken (Abschnitt 1 DIN EN 17235, relevant für das Steildach).
Prüfverfahren für unterschiedliche lastaufnehmende Materialien
Die Prüfverfahren der EN 17235 betreffen ausschließlich die Tragfähigkeit und Eignung der Produkte und habenden Nachweis der Marktfähigkeit (CE-Kennzeichnung) zur Folge. Für die konkrete Anwendung können darüber hinaus nationale Anforderungen erforderlich sein. Diese Anforderungen an die Anwendung beziehen sich dann auf das konkrete Zusammenspiel aus Produkt, Befestigungsmittel, Positionierung und Untergrund.
Der Hersteller legt bei der Prüfung seiner Produkte die für seine AE gewünschten Anwendungsfälle fest und erstellt daraufhin gemeinsam mit der notifizierten Stelle ein Prüfkonzept. Der Hersteller kann hierbei seine Vorstellungen und Ideen einbringen, die abschließende Entscheidung, welche Prüfungen durchgeführt werden müssen, liegt in der Prüfnorm und bei der Zulassungsstelle.
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Es gilt der Satz „Zugelassen wie geprüft“. Dies bedeutet, dass der Prüfaufbau genauestens ausgewählt und dokumentiert werden muss, dies betrifft beispielsweise auch die Verbindung des Untergrundes zur tragenden Konstruktion (welche Schrauben/Befestigungsmittel wurden in welchen Größen verwendet, welche Festigkeiten hatten die Materialien etc.). Einige Musterprüfaufbauten (Mockups) sind in der neuen EN 17235 bereits beschrieben.
Die Zielsetzung ist es stets, den Montierenden eine rundum gebrauchssichere Lösung anbieten zu können, die dafür sorgt, dass Anwendende mit dem Anschlagen der PSAgA einen sicheren Arbeitsplatz einnehmen können. Um dies ohne Einschränkung zu gewährleisten, sind in der Regel über die Norm hinausgehende Prüfungen erforderlich. Durch Erfahrungen der Vergangenheit herrscht zwischen den im ESFP organisierten Herstellern Einigkeit darüber, dass diese Prüfungen sinnvoll und notwendig sind. Die Zielsetzung ist es stets, den Montierenden eine rundum gebrauchssichere Lösung anbieten zu können, die dafür sorgt, dass der Anwender mit dem Anschlagen einen sicheren Arbeitsplatz einnimmt. Um dies ohne Einschränkung zu gewährleisten, können im Einzelfall, über die Norm hinausgehende Prüfungen, erforderlich sein. Durch Erfahrungen der Vergangenheit herrscht zwischen den im ESFP organisierten Herstellern Einigkeit darüber, dass diese Prüfungen sinnvoll bzw. notwendig sind.
Zusammenspiel der lastaufnehmenden Komponenten
Entscheidend im Sinne der Normprüfung ist, dass ein AE-Produkt als solches nicht allein steht, sondern als Kit aus folgenden Bestandteilen in Wechselwirkung zu betrachten ist:
- Anschlageinrichtung
- Befestigungsmittel
- lastaufnehmender Untergrund
Das für die Sicherheit von Bauprodukten (wie den in der Norm versammelten AE) übliche Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) wie auch die unter harmonisierten europäischen Normen (EN) übliche CE-Kennzeichnung garantieren ausschließlich die Leistungsfähigkeit der AE an sich. Darüber hinaus garantiert die EN 17235 auch die Sicherheit des Kits.
Welche Rolle übernimmt dabei die ESFP?
Durch den Austausch innerhalb des ESFP streben dessen Mitgliedsunternehmen an vergleichbare Prüfszenarien aufzustellen, um egalitäre Rahmenbedingungen zwischen den einzelnen Herstellern zu schaffen und zugunsten der Anwender bei der späteren Verwendung einfacher machen. So sollen Unterschiede, die bei den Prüfungen durch verschiedene Prüfinstitute entstehen kompensiert werden können.
Die Lücke entsteht in der Praxis dort, wo die Dachaufbauten vielfältiger sind und unterschiedliche Positionierungen erforderlich sind. Dies alles kann und wird durch die EN 17235 nicht abgedeckt und muss ergänzend abgeprüft werden.
Die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) regelt dann in Deutschland ergänzend die Kombination von Untergrund und AE sowie deren Verbindung und Positionierung. Die aBG kann somit verbindliche Aussagen über die sichere Planung, Anwendung und Positionierung geben und bildet eine gesicherte Grundlage für die Montageanleitung. Sie regelt somit, unter welchen Bedingungen auf welchem Material am Bauwerk mit welchen Verbindungsmitteln die AE ohne Abstriche montiert und verwendet werden kann.
Handhabung in der Übergangsphase
In der Übergangsphase bis August 2027 besteht keine Notwendigkeit, vom bekannten Vorgehen abzuweichen, das sich seit 2016 in Deutschland etabliert hat. AE können weiterhinein geplant, verarbeitet und auch durch den PSAgA-Nutzer verwendet werden. Ab dem 09.08.2027 müssen auf dem Markt erhältliche Produkte nach EN 17235 zertifiziert sein. Die AE-Hersteller hinter der ESFP befürworten, dass sich die Veränderung ausschließlich auf das Typenschild auswirkt und etablierte, den Prüfszenarien genügende Produkte wie gewohnt weiterverwendet werden dürfen.
Alles wie bisher: temporäre und auflastbeschwerte Anschlageinrichtungen
Temporäre bzw. ortsveränderliche Anschlageinrichtungen bleiben von den Auswirkungen der EN 17235 weitgehend ausgenommen. Diese sind weiterhin Teil der EN 795 und werden als solche vom PSA-Anwender verwendet und entsprechend der Bedienungsanleitung bzw. Betriebsanweisung genutzt.
Ihre Verwendung findet an kurzfristig eingerichteten oder unregelmäßig genutzten Arbeitsplätzen statt. Bedingung für die Verwendung ist eine vorhandene lastabtragende Struktur, welche nachweislich den Kräften eines Absturzes standhält, oder ein tragfähiger Untergrund, auf dem ausreichend Ballast aufgebracht werden kann, um die Gewichtskräfte aufzufangen. Für die „Montage“ dieser Systeme ist der PSA-Anwender selbst verantwortlich. Daher gelten hiermit Ausnahme der Bedienungsanleitung und Herstellerhinweise keine weiteren Regeln und Einschränkungen.
Für AE, insbesondere durch Auflast gehaltene Systeme, die dauerhaft auf dem Gebäude verbleiben sollen, zum Beispiel bei der Integration in die Dachbegrünung, ist ein Nachweis zu führen, dass die Produkte nach EN 795 für den dauerhaften Verbleib am Bauwerk geeignet sind.
Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu kollektiven Schutzeinrichtungen
Permanente Anschlageinrichtungen sind trotz überarbeiteter Norm gegenüber den technischen Schutzsystemen nachrangig zu verwenden. In welchem Rahmen vor allem Seil- und Schienensysteme eingesetzt werden können, ist der DGUV Information 201-056 und den Mindestausstattungsklassen zu entnehmen.
In die Auswahl des Schutzsystems müssen zwei Faktoren einfließen: Welche Arbeiten müssen im Gefahrenbereich durchgeführt werden und wie oft sowie die Frage: Wer führt die Arbeiten durch? Verschiedene Dachformen, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten begünstigen die Auswahl des einen oder anderen Schutzsystems. Auch über eine Kombination aus technischem Schutz und permanenten Anschlageinrichtungen sollte im Rahmen einer Zonierung nachgedacht werden. Dabei werden Arbeitsbereiche auf dem Dach, welche sich in ihrer Nutzungsintensität stark unterscheiden, voneinander abgegrenzt und mit unterschiedlichen Schutzsystemen ausgestattet. Ganz praxisnah und bedarfsgerecht.
Während des Betriebs des Gebäudes hat der Gebäudebetreiber die Verantwortung für die Sicherheit auf dem Dach. Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und Verkehrswege müssen in einem gebrauchssicheren Zustand sein. Hersteller und Unfallversicherung geben hier gemeinsam eine Maßgabe, in welchen Intervallen eine zur Prüfung befähigte Person die Sicherheitseinrichtungen prüft und damit die Schutzwirkung bestätigt.
| Seitenschutzsysteme | min. alle 24 Monate |
| permanente Anschlageinrichtungen | min. alle 12 Monate |
| Steigleitern | min. alle 12 Monate |
| temporäre Anschlageinrichtungen & PSAgA | min. alle 12 Monate |
Für einen sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Wartungsvorgaben kann es sinnvoll sein, Dienstleister zu beauftragen, die fachlich qualifiziert sind, um alle vorhandenen Systeme zu prüfen. Damit wäre es in einem Wartungsgang möglich, alle Sicherungssysteme auf dem Dach ganzheitlich zu kontrollieren.
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