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Ein Bauarbeiter mit Schutzhelm arbeitet an einer Photovoltaikanlage auf einem Dach.
Bild: Christian Ahrens - BG BAU

Absturzsicherheit, Dacharbeiten

Instandhaltungsarbeiten auf dem Dach sicher ausführen


Dächer werden heute von einer Vielzahl unterschiedlicher Gewerke genutzt. Neben Schornsteinfegern und Dachdeckern betreten zunehmend auch andere Gewerke die Dachflächen – etwa zur Pflege von Dachbegrünungen oder zur Wartung technischer Anlagen wie Photovoltaiksystemen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungen, Klimageräten oder Wärmepumpen. Damit rücken sichere Zugänge, Verkehrswege und Arbeitsplätze auf dem Dach stärker in den Fokus der Planung. Unterstützung bei einer rechtssicheren und nachhaltigen Planung bietet die vollständig überarbeitete DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern – Planungsgrundlagen zur Auswahl von Absturzschutzsystemen auf Dächern“.
 

Der rechtliche Rahmen 

Eine rechtssichere Instandhaltungsplanung basiert sowohl auf dem Baurecht – insbesondere den Landesbauordnungen – als auch auf den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften. Dazu zählen u. a. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Regelwerke der Unfallversicherungsträger, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften. Auch die Baustellenverordnung, die sich an Bauherren richtet, ist zu berücksichtigen.

Kollektiver vor individuellem Schutz 

Allen Regelwerken gemeinsam ist das Ziel, Tätigkeiten auf Dächern sicher und gesund auszuführen. Das Arbeitsschutzgesetz fordert die Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen nach dem (S)TOP-Prinzip. Daraus ergibt sich eine klare Rangfolge: Gefährliche Arbeitsverfahren sind zu vermeiden, kollektive technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen Lösungen. Dauerhafte Maßnahmen wie ausreichend hohe Attiken, Geländer oder permanente Anschlageinrichtungen stellen langfristig sichere und zugleich wirtschaftliche Lösungen dar. 

Organisatorische Maßnahmen – etwa klar definierte Arbeitsabläufe und qualifiziertes Personal – leisten einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bleibt aufgrund ihrer Willensabhängigkeit und des verbleibenden Restrisikos die letzte Option. Ergänzend fordern die Landesbauordnungen für Arbeiten vom Dach aus ausdrücklich „sicher benutzbare Vorrichtungen“ (vgl. § 32 MBO).

Sicher benutzbare Vorrichtungen 

Was unter „sicher benutzbaren Vorrichtungen“ zu verstehen ist, war bislang nicht eindeutig definiert. Die überarbeitete DGUV Information 201-056 schafft hier Klarheit. Sie erläutert die Anforderungen und zeigt konkrete Lösungsansätze auf, um sowohl den Vorgaben des Baurechts als auch des Arbeitsschutzrechts gerecht zu werden.

Die DGUV Information 201-056 stellt für alle Tätigkeiten auf Dachflächen eine umfassende Grundlage für die Auswahl und Bewertung von Absturzschutzsystemen dar. Sie geht über technische Aspekte hinaus und integriert essenzielle Planungsgrundlagen. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte bewertet: 

  • Intensität und Häufigkeit der planbaren Arbeiten,
  • mögliche Notwendigkeit von unvorhersehbaren Arbeiten,
  • Planung der Arbeiten entsprechend Tageszeit und Witterung,
  • Personengruppen, die die Dachfläche betreten. 

Eine strukturierte Einteilung der Dachflächen nach Wartungsintensität, Nutzungsfrequenz und Zugänglichkeit erleichtert die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Hoch frequentierte Bereiche, etwa im Umfeld von Solaranlagen oder Lüftungstechnik, benötigen robuste und witterungsunabhängige Zugangslösungen. In weniger genutzten Bereichen können flexiblere Maßnahmen ausreichend sein. Wichtig ist dabei auch die Qualifikation der tätigen Personen: Während speziell unterwiesene Fachkräfte PSAgA nutzen dürfen, sind für ungeschulte Personen kollektive Schutzmaßnahmen erforderlich.1
 

Planungsansatz: Sicherheit von Anfang an! 

Gemeinsam mit der DIN 4426:2017 fordert die DGUV Information 201-056, alle späteren Wartungs-, Instandhaltungs- und Inspektionsarbeiten bereits in der Entwurfsphase zu berücksichtigen – einschließlich der dafür notwendigen Arbeitssicherheitsmaßnahmen. Denn viele Absturzgefährdungen ließen sich durch eine frühzeitige sicherheitstechnische Planung vermeiden. Neben der Reduzierung des Unfallrisikos bietet eine integrative Planung auch wirtschaftliche Vorteile. Optimierte Schutzkonzepte und abgestimmte Wartungsintervalle senken langfristig die Betriebskosten und vermeiden teure Nachrüstungen.

Für Neubauten ebenso wie für Umbauten oder die Nachrüstung von Dachanlagen sollten daher folgende grundlegende Fragen systematisch beantwortet werden: 

  1. Wie ist ein sicherer Zugang zum Dach gewährleistet?
  2. Wie erfolgt der sichere Weg über das Dach zum Arbeitsplatz?
  3. Wie kann auf dem Dach ohne Absturzgefahr gearbeitet werden?
     

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Die DIN 4426:2017 beschreibt hierzu Anforderungen an dauerhaft installierte Arbeitsplätze und Verkehrswege ebenso wie an temporäre Einrichtungen, unter anderem für: 

  • Flachdächer: klappbare oder freistehende Umwehrungen für sicheren Zugang ohne Beeinträchtigung von Dachhaut etc.
  • Steildächer: Sicherheitsdachhaken oder Firstschienensysteme für großflächiges sicheres Arbeiten
  • Lichtkuppeln und Lichtbänder: durchsturzsichere Verglasungen oder Schutzgitter
  • Fassaden: gegebenenfalls Befahranlagen, Reinigungsbalkone oder dauerhaft integrierte Anschlagpunkte

Auch der Dachzugang selbst muss sicher gestaltet sein, etwa durch gesicherte Ausstiege oder mindestens Anschlagmöglichkeiten für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) im Umkreis von 60 cm (Armlänge) um den Austrittspunkt.
 

Nachhaltigkeit durch integrative Planung 

Dauerhafte Absturzschutzmaßnahmen haben einen handfesten Sicherheitsvorteil, sie können sich aber auch wirtschaftlich durchaus „rechnen“. Gerade bei PV-Anlagen bis dicht an die Dachkante, Dachabläufen oder Dachbegrünungen amortisieren sich fest installierte Systeme rasch – sie vermeiden wiederkehrende Kosten für aufwendige Sicherungsmaßnahmen bei notwendigen regelmäßigen Pflegemaßnahmen. Und sie haben noch einen weiteren Vorteil: Permanentsysteme stehen allen Gewerken zur Verfügung – von technischem Personal über Reinigungskräften bis zu Wartungsfirmen. Damit wird ein ganzheitlicher, sicherer und nachhaltiger Betrieb des Gebäudes über die gesamte Nutzungsdauer ermöglicht.
 

Maßnahmenhierarchie der BG BAU 

Ergänzend zur DGUV Information 201-056 bietet die von der BG BAU entwickelte Maßnahmenhierarchie zum Absturzschutz eine praxisnahe Orientierung. In Anlehnung an das Arbeitsschutzgesetz unterstützt sie Planende dabei, frühzeitig Absturzgefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen auszuwählen, um diese zu vermeiden. Bereits in der Planungsphase lassen sich so rechtssichere und wirksame Lösungen für hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege entwickeln – inklusive einer sicheren Rettungsplanung. Mehr dazu im Beitrag „Schutzmaßnahmen gegen Absturz wirkungsvoll planen“.
 

Fußnoten
1
Mehr zur Bewertung von Dachflächen und zur Auswahl von Absturzschutzsystemen in der kommenden BauPortal-Ausgabe
Autoren

Dipl.-Ing. Hendrikje Rahming

Referat Hochbau
BG BAU Prävention

Wilhelm Stange

Referat Hochbau
BG BAU Prävention

Ausgabe

BauPortal 1|2026