Absturzsicherheit; Dacharbeiten; Bauorganisation
Schutzkonzepte gegen Absturz bei Arbeiten auf Flachdächern
Präventionsexperten der BG BAU stellen einen strukturierten Ablauf zur Erstellung von Schutzkonzepten für Bauherren, Planende, SiGeKo und Bauunternehmen vor. Dadurch werden wirksame Schutzmaßnahmen wirtschaftlich und mit zeitlichem Vorlauf planbar.
Flachdächer gelten häufig als leicht begehbar und damit als vergleichsweise sicher. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Absturz- und Durchsturzrisiken regelmäßig unterschätzt werden. Dies spiegelt sich auch in steigenden Unfallzahlen wider. Neben offensichtlichen Gefahren an Dachkanten bestehen Risiken insbesondere durch nicht tragfähige Bauteile wie Lichtplatten, Rauchabzüge oder andere Dachöffnungen. Diese Gefahrenstellen sind teils schwer erkennbar.
Rechtlicher Rahmen für Planung und Vergabe
Wer ein Dach plant, sollte von Beginn an die spätere Nutzung, Wartung und Instandhaltung bedenken. Das heißt: Es müssen sichere Wege und Arbeitsplätze auf dem Dach eingeplant werden. Das gilt auch für Auftraggeber, wenn Arbeiten auf bestehenden Dächern durchgeführt werden sollen. Grundlage dafür sind gesetzliche Vorgaben wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Maßgebende Regeln gibt § 4 vor: Gefahren sind möglichst direkt zu vermeiden, der aktuelle Stand der Technik muss berücksichtigt werden und kollektive Schutzmaßnahmen (z. B. Geländer) haben Vorrang vor persönlichen Schutzausrüstungen (PSAgA). Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Sie werden aber auch ausdrücklich auf Bauherren und Auftraggeber ausgeweitet.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, diese Grundsätze schon in der Planungsphase zu beachten. Das betrifft zum Beispiel die zeitliche und räumliche Organisation der Arbeiten, die Auswahl der Bauverfahren und sichere Arbeitsbedingungen. Wichtig: Die Verantwortung des Bauherrn endet nicht mit der Auftragsvergabe. Alles, was in der Planung festgelegt wird, beeinflusst die Sicherheit auf der Baustelle sowie bei der späteren Nutzung, Wartung und Instandhaltung des Gebäudes.
Zusätzliche Hinweise und Erläuterungen geben die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (z. B. RAB 10 und RAB 33). Sie erklären, wie die Anforderungen in der Praxis umgesetzt werdenkönnen.
Zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben helfen folgende acht Schritte:
1. Ermittlung der Absturzrisiken
Flachdächer bergen offensichtliche Absturzgefahren an den Dachkanten. Eine weitere, auf den ersten Blick nicht erkennbare Absturzgefahr besteht durch Durchbruch und Durchsturz. Dies geschieht zum Beispiel an Lichtkuppeln, Lichtplatten, Rauchklappen und nicht tragenden Dachelementen. Diese Gefahrenstellen sind häufig nur schwer erkennbar, weil dafür entweder spezifische Produktkenntnisse erforderlich sind oder Verschmutzung, Bewuchs oder Schnee die Erkennbarkeit erschweren – vor allem an den Übergängen zu tragfähigen Bereichen. In diesen Bereichen sowie an allen Absturzkanten ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, um Abstürze zu verhindern. Die vorgeschriebene Kennzeichnung dieser Bereiche und konsequenterweise auch deren Absperrung sorgen dafür, dass der Sicherheitsabstand keine Schätzfrage bleibt.
Man sieht es ihnen auf den ersten Blick nicht an, aber Lichtkuppeln und Dachluken gehören zu häufigsten Absturzgefahren auf Flachdächern.
2. Auswahl der Schutzmaßnahmen
Für hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege haben Hochbaufachleute der BG BAU eine Maßnahmenhierarchie entwickelt. Sie stellt die Rangfolge bei der Wahl von Schutzmaßnahmen dar. Vorrang haben die wirksamsten Schutzmaßnahmen, das STOP-Prinzip gilt.
3. Bewertung der ausgewählten Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen, die auch im späteren Betrieb genutzt werden sollen, haben Vorrang und sollten möglichst früh in der Bauphase eingesetzt werden. Das ist nicht nur sicherer, sondern mitunter auch wirtschaftlicher. So kann ein Geländer sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase vor Absturz schützen; eine möglichst frühe Errichtung in der Bauphase kann Standzeiten und Kosten eines Gerüsts reduzieren. Schutzmaßnahmen lassen sich einerseits durch direkte Kosten vergleichen – was aber zu kurz gedacht ist – oder ganzheitlich. Beim ganzheitlichen Ansatz werden unmittelbare Kosten (z. B. Geländer) mit künftigen Kosten, z. B. für Spezialisten im Bereich PSAgA (Rettungsübung, Rettungsgerät, Unterweisung) und Prüfungen (Anschlageinrichtungen) berücksichtigt und gegenübergestellt.
Um dies verlässlich kalkulieren zu können, muss auch berücksichtigt werden, welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen unter Umständen erforderlich sind, was ihre Beschaffung kostet und wie lange Montage und Demontage dauern. So kann ein Fangnetz als kollektive Auffangeinrichtung über eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden vor tieferem Absturz schützen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie das Fangnetz montiert beziehungsweise demontiert wird: etwa mit PSAgA oder wäre im Vergleich der Einsatz einer Hubarbeitsbühne geeigneter? An dieser Stelle sind auch Personalaufwände für Qualifizierung und Unterweisung anzurechnen.
Müssen zum Beispiel Lichtkuppeln, die nicht durchsturzsicher ausgeführt sind, während der Bauphase gesichert werden und später im Betrieb vor jeder Tätigkeit erneut gesichert sowie nach Abschluss der Arbeiten wieder entsichert werden? Welche Schutzmaßnahmen sind für Sicherung und Entsicherung jeweils notwendig? Wäre eine permanent gesicherte Lichtkuppel für die weiteren Betriebsphasen geeigneter oder sogar eine Ausführung aus durchtrittsicherem Material?
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4. Zeitliche Planung des Einsatzes von Schutzmaßnahmen
Zentrale Fragestellungen sind: In welcher Abfolge muss welche Schutzmaßnahme auf-, um- und abgebaut werden? Ist sichergestellt, dass zu keinem Zeitpunkt Defizite in der Wirksamkeit derSchutzmaßnahme(n) entstehen? Welche Gewerke sind beteiligt oder betroffen?
Denn Baustellen sind geprägt durch viele verschiedene Gewerke an unterschiedlichen Arbeitsplätzen und mit unterschiedlich vielen beteiligten Arbeitnehmenden und Solo-Selbstständigen. Ein Rettungskonzept muss alle Beteiligten einbeziehen. Etwaige Lösungsansätze sind aufgrund der Vielfalt an Gegebenheiten und Einflüssen unterschiedlich, daher müssen diese für die jeweilige Situation definiert und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
Arbeitsplätze, Verkehrswege und Verkehrsmittel mit Absturzgefahr können im Notfall zu Unfallorten und Rettungswegen werden. Ist während all dieser Phasen die Notfallprävention sichergestellt? Notfallwahrnehmung und Erste Hilfe sind hier lediglich Teilbereiche. Ist auch der Abtransport einer verunfallten Person möglich? Durch gute Vorbereitung wird für Verunfallte lebensrettende Zeit gewonnen („goldene Stunde der Rettung“). Das Erstellen von Rettungskonzepten in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld ist Pflicht.
NEST
Bei der Erstellung von Rettungskonzepten hilft das NEST-Prinzip. Es besteht aus vier Elementen: Werden diese vier Elemente schlüssig und entsprechend den personellen und örtlichen Gegebenheiten erfüllt, ist ein Rettungskonzept erstellt. Nest steht für
- Notfallwahrnehmung und -meldung
- Erste Hilfe/Rettung/Evakuierung
- Sicherheit Ersthelfende/Rettende/Verunfallte
- Transport zur Übergabestelle
5. Dokumentation der geplanten Abfolge
Damit die Planung und Durchführung der Schutzmaßnahmen für alle Beteiligten nachvollziehbar sind und kein reines Gedankenkonstrukt bleiben, ist eine strukturierte Dokumentation unerlässlich. Die folgenden Informationen sind umfassend und lückenlos festzuhalten:
- Übertragung der zeitlichen Planung und der Anforderungen in einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) für die Bauphase.
- Übertragung der Anforderungen an verbleibende permanente Einrichtungen in die Unterlage für spätere Arbeiten (RAB 32) und die Betriebsphase.
- Dokumentation der Zuständigkeiten vor Beginn der Bauphase (Leistungsverzeichnis, funktionale Leistungsbeschreibung und Verträge, die alle Einzelheiten der Errichtung, Prüfung, Wartung abdecken). Alternativangebote müssen gleich- oder höherwertige Schutzmaßnahmen einschließlich klar geregelter Zuständigkeiten beinhalten.
6. Faktor Mensch
Während in der Dokumentation die baulichen und organisatorischen Abläufe und Verfahren festgehalten sind, benötigen die beteiligten Akteure zusätzlich eine für sie zugeschnittene Zusammenstellung der Anforderungen. Diese umfasst Kenntnisse, Informationen, Unterweisungshinweise, Qualifikationen, Prüfungen usw.:
- Montierende: Was sind die Voraussetzungen für die Montage (Lehrgang, Montageanweisung u. a.)? Ist eine Montagedokumentation gefordert, und wie muss diese gestaltet sein?
- Nutzende: Welche Ausrüstung, Qualifikation und welche Unterweisungen sind erforderlich? Ist zusätzliche Ausrüstung nötig (z. B. Rettungsausrüstung)?
- Eigentümer/Betreibende: Welche Prüfpflichten bestehen? Was muss den Nutzenden mitgeteilt werden? Besonderheiten? Solche Informationen sind wichtig für einen sicheren, reibungslosen Ablauf. Deshalb müssen alle Beteiligten in jeder Bauphase miteinander kommunizieren. Denn jedes Gewerk kann andere direkt oder indirekt beeinflussen. Wichtig ist also: Kennen sich alle Beteiligten und wissen sie, wie sie sich erreichen können? Da Schutzmaßnahmen nur funktionieren, wenn alle mitmachen, müssen sie regelmäßig überprüft werden. Deshalb sollte festgelegt werden, wer diese Kontrollen durchführt und wer Anweisungen geben darf.
Die Witterung kann ein wesentlicher Faktor für die Beurteilung von Gefährdungen sein - vor allem bei Höhenarbeiten.
7. Ungeplante Situationen vor Ort
Einige Rahmenbedingungen auf der Baustelle lassen sich nicht vollständig kontrollieren. Zu diesen Einflussfaktoren gehören:
- Witterung
- unerwartete Ereignisse
- ungewöhnliche Situationen oder Materialzustände
- Mängel
- insbesondere im Bestand: der laufende Betrieb sowie allgemeiner Personenverkehr, die Gefährdungen verursachen oder selbst gefährdet werden können
8. Gelernt für die Zukunft
Der Einstieg in einen solchen Prozess ist mitunter aufwendig und muss sich erst etablieren. Das gelingt umso besser, wenn der achte und abschließende Schritt sorgfältig und ernsthaft durchgeführt wird. Für Planende ebenso wie für ausführende Unternehmenergeben sich daraus Möglichkeiten, Abläufe bei nachfolgenden Projekten zu standardisieren, Vorlagen zu entwickeln und die Effizienz zu optimieren. Um eine faktenorientierte Bilanz zu ziehen, sollten folgende Punkte analysiert werden:
- Was hat funktioniert und kann künftig übernommen werden?
- Wo ergaben sich Defizite und was muss künftig besser gemachtwerden?
- Kosten-Nutzen-Bilanz
- Beinaheunfälle/Unfälle
- Abweichungen zwischen Planung und Ablauf
- Faktor Mensch: Zufriedenheit, Umsetzbarkeit
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