Der von Ihnen verwendete Browser wird von der BG BAU nicht mehr unterstützt. Es kann daher auf der BG BAU Website zu Darstellungsfehlern kommen.

Sicherheitsdachhaken können – neben Einzelanschlageinrichtungen und horizontalen Seil- und Schienensystemen, die dauerhaft am Bauwerk verbleiben – jetzt nach DIN EN 17235 geprüft werden. | Bild: Jan-Peter Schulz - BG BAU

Absturzsicherheit

Neuer Standard für Anschlageinrichtungen

Die DIN EN 17235 beschreibt, wie man am Bauwerk verbleibende Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken sicher gestaltet, prüft und bewertet, damit sie als Teil von Absturzschutzsystemen zuverlässig funktionieren. Sie wurde bereits im Januar 2025 fertiggestellt, allerdings ist eine Anwendung der Norm und damit die Erklärung der Konformität mit den Anforderungen erst seit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 9. Februar 2026 möglich. Damit definiert die EN 17235 europaweit verbindliche Anforderungen an dauerhaft installierte Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken.
 

Bereits in der Ausgabe BauPortal 2/20201 wurde über die neue Norm EN 17235 berichtet – jetzt wurde sie harmonisiert, also als europäischer Standard eingeführt. Der Weg dahin begann allerdings schon im Jahr 2010, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil C-185/08 feststellte, dass zum Verbleib am Bauwerk vorgesehene Anschlageinrichtungen nicht der PSA-Richtlinie unterliegen, sondern als Bauprodukt nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 einzustufen sind.
 

grünes WhatsApp-Logo
Bild: SANALRENK / Getty Images

Die BG BAU jetzt auch auf WhatsApp

Fachwissen faktenbasiert und informativ auf den Punkt: 
Der WhatsApp-Kanal der BG BAU.
 

Jetzt abonnieren!

 

Der lange Weg zur Norm 

Im November 2015 wurde im Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2181 der Europäischen Kommission festgehalten, dass Anschlageinrichtungen nach EN 795, Typen A, C und D, nicht unter die PSA-Richtlinie2 fallen. Um dem Durchführungsbeschluss zu entsprechen und aus der EN 795 diejenigen Produkte herauszulösen, die nun permanente Anschlageinrichtungen sind, wurde 2017 eine Arbeitsgruppe (WG) eingerichtet. Zuvor hat das CEN3 von der Europäischen Kommission den Normungsauftrag bzw. das Mandat M 122 „Bedachungen, Oberlichter, Dachfenster und Zubehörteile“ erhalten. Der Auftrag zur Normentwicklung wurde dann über das Technische Komitee (TC) 128 an die besagte Arbeitsgruppe (WG 1) „Permanente Anschlageinrichtungen“ unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus und das Sekretariat beim DIN übertragen. 

Normentwurf 2020 

Nach drei Jahren (2020) lag dann ein Normentwurf mit 150 Seiten vor, der die Prüfungen der Produktfamilie an verschiedenen Untergründen beschrieb: Holz, Beton und Metall wie Trapezblech. Der Entwurf enthielt folgerichtig keine mobilen Systeme. Die Anforderungen an die Prüfungen sehen jedoch vor, dass bestimmte Komponenten der Systeme, wie z. B. Läufer, auch mitgeprüft werden, weil das ganze Absturzschutzsystem ohne diese nicht funktioniert.

Aufteilung der Inhalte 

Bei einem Treffen des TC 128 mit den Consultants der Europäischen Kommission im Jahr 2020 in Paris wurde durch diese nun festgestellt, dass der 150-Seiten-Entwurf auf die Grenzwerte (Schwellenwerte) reduziert werden muss, um dem Mandat (M 122) zu entsprechen. Das Mandat sieht einen Grenzwert von 9 kN für die mechanische Beanspruchung vor. Mit dem Grenzwert konnte der Entwurf der mandatierten EN 17235 auf die Prüfgrundsätze auf verschiedenen Untergründen reduziert werden. Die Arbeitsgruppe bearbeitete 2021 und 2022 den Entwurf also erneut und teilte die Inhalte auf.

Integration des delegierten Rechtsakts (EU) 

Der finale Entwurf der EN 17235 wurde von den beteiligten Ländern 2024 im CEN-Verfahren bestätigt. Im Zuge dessen wurde 2024 auch ein delegierter Rechtsakt (EU)4 für den beschlossenen Entwurf der EN 17235 bei der Europäischen Kommission beantragt, welcher die Grenzwerte in der Norm erlauben sollte. Mit der Zustimmung zum delegierten Rechtsakt (EU) sind die 9 kN nun als Grenzwert für Anschlageinrichtungen im Amtsblatt der EU verankert. Dies war die Grundlage für die Harmonisierung der EN 17235 im Februar 2026.

Ergänzende Norm in Bearbeitung 

Für die anderen Inhalte wurde beschlossen, eine weitere ergänzende Norm zur EN 17235 zu schaffen. Diese befindet sich derzeit in der Bearbeitung und wird zusätzliche Empfehlungen und Informationen, z. B. zur Montage und Qualifikation für das Montagepersonal, enthalten. Diese Norm wird nicht harmonisiert und bleibt dadurch eine freiwillig anzuwendende Norm. Die in der Norm beschriebenen Anforderungen können die Grundlage für die Kennzeichnung und die Bedienungsanleitungen sein.
 

Umfang der DIN EN 17235 

Die mandatierte DIN EN 17235 legt die Bewertung der Merkmale von Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken fest, die zur Verwendung mit persönlichen Absturzschutzsystemen zur Verhinderung des Absturzes von Personen und zum Auffangen von Stürzen vorgesehen sind und die dauerhaft an oder in Bauwerken angebracht sind. Unter diese Norm fallen auch Sicherheitsdachhaken, welche u. a. auch für die Befestigung von Dachauflegeleitern vorgesehen sind. Diese Norm legt damit den europäischen Standard fest, nach dem diese Bauprodukte bei Absturzschutzsystemen wie linearen Anschlageinrichtungen oder Sicherheitsdachhaken die auftretenden Kräfte in die verschiedenen Unterkonstruktionen aus Holz, Beton oder Metall einleiten. Hersteller bekommen somit einheitliche klare Vorgaben für die Konstruktion, das Material und insbesondere die Prüfung ihrer Produkte.

Zu beachten ist, dass derzeit die sogenannte Koexistenzperiode bis zum 9. August 2027 besteht. In dieser Übergangsfrist sind sowohl die bisherigen Zertifizierungen und Zulassungen gültig als 4 nicht-legislativer Akt der EU-Kommission, um bestehende EU-Verordnungen oder Richtlinien zu ergänzen oder zu ändern auch die nach der neuen DIN EN 17235. Ordnungsgemäß verbaute Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken müssen nicht ausgetauscht oder verändert werden und bleiben nutzbar – auch nach Ablauf der Übergangsfrist.
 

Der Newsletter der BG BAU

Hier erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.

Sie möchten keine Ausgabe der BauPortal verpassen? Klicken Sie einfach das entsprechende Kästchen in den Profileinstellungen an. Den Link zum Profil finden Sie am Ende jedes Newsletters oder direkt nach der Anmeldung.

Jetzt abonnieren!

 

Was beschreibt die Norm konkret? 

Die Norm beschreibt die Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Leistungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit der folgenden Anschlagsätze: 

  • KitA: Anschlagkit mit einer Einzelanschlageinrichtung
  • KitB: Anschlagkit mit einem Sicherheitsdachhaken
  • KitC: Anschlagkit mit einer horizontalen Drahtseilführung
  • KitD: Anschlagkit mit einer horizontalen Schienenführung 
Schematische Darstellung einer Einzelanschlagrichtung.
Kit A: Feste Einzelanschlagrichtung schematisch
Bild: Sachkunde24.de
Schematische Darstellung eines Sicherheitsdachhaken.
Kit B: Sicherheitshaken schematisch
Bild: Sachkunde24.de
Schematische Darstellung eines flexiblen horizontalen Seilsystems.
Kit C: Flexibles horizontales Seilsystem (FAL) schematisch
Bild: Sachkunde24.de
Schematische Darstellung eines starres horizontalen Schienensystems.
Kit D: Starres horizontales Schienensystem (RAL) schematisch
Bild: Sachkunde24.de

Darüber hinaus werden Anforderungen an die Befestigung der Anschlageinrichtungen oder Sicherheitsdachhaken an oder in der lasttragenden Struktur des Bauwerks beschrieben. Es sind wesentliche Abmessungen, Werkstoffe und Kriterien zur Bewertung der Leistungsfähigkeit repräsentativer lasttragender Strukturen festgelegt.
 

Die EN 17235 gilt nicht für:

  • Abnehmbare/mobile Anschlageinrichtungen nach EN 795:2012
  • Permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken, die mit Nägeln befestigt sind
  • Einrichtungen zum Betreten des Daches nach EN 516:2006
  • Fest installierte Dachleitern nach EN 12951:2004

Zuordnungen und Überarbeitungen 

In der EN 795:2012 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen“ verbleiben zukünftig nur noch die mobilen Anschlageinrichtungen (Typ B und E). Weiterhin wurden die Dachhaken aus der EN 517:2006 herausgelöst (jetzt Sicherheitsdachhaken nach EN 17235), sodass diese Norm nach Beendigung der Koexistenzperiode zurückgezogen wird.

Überarbeitung der EN 516:2006, EN 12951:2004 und EN 353 

Die Normen EN 516:2006 „Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen – Einrichtungen zum Betreten des Daches – Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte“ sowie EN 12951:2004 „Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen – Fest installierte Dachleitern –Produktanforderungen und Prüfverfahren“ beschreiben ähnlich der EN 17235 Produkte, die dauerhaft am Gebäude verbleiben. Diese Normen sollen nun überarbeitet werden. Auch Steigleitern nach EN 353 (Teil 1 und 2) verbleiben permanent am Gebäude und sind keine PSA. Daher wird auch diese Norm überarbeitet.

Regelung vor der Harmonisierung 

Da Anschlageinrichtungen Typ A, C und D seit 2015 nicht mehr unter die PSA-Richtlinie fielen, hatten sie theoretisch keine europäische Zulassung nach DIN EN 795 mehr. Die Bundesrepublik Deutschland hat daraufhin Anschlageinrichtungen als ungeregelte Bauprodukte in die Bauregelliste aufgenommen. Mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) konnten diese Produkte jedoch vertrieben, gekauft und montiert werden. Mit der DIN EN 17235 ist dies obsolet.

Montagedokumentation weiterhin nötig 

Anschlageinrichtungen, die dauerhaft an Gebäuden verbleiben sollen, werden fest oder strukturell mit dem Bauwerk verbunden. Aus diesem Grund ist auch die Montagedokumentation von großer Bedeutung für die spätere Benutzung und Bewertung. Mit ihr zeigt der Montagebetrieb den konformen Einbau der Anschlageinrichtung gemäß den Herstellervorgaben. Der Anspruch an die Montagedokumentation hat sich insofern bei Produkten nach DIN EN 17235 nicht geändert.
 

Was müssen Planende und Betreibende jetzt beachten? 

Mit der verstärkten, vielseitigen Nutzung von Dächern für Photovoltaik-, Solarthermie- oder auch Klimaanlagen wird die frühzeitige Berücksichtigung von späteren Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten immer wichtiger – am besten schon in den frühen Planungsphasen. Planende und Auftraggebende sind nun gut beraten, Systeme nach DIN EN 17235 einzufordern und auszuschreiben – sofern die Entscheidung für ein lineares Absturzschutzsystem gefallen ist.

Kollektiver vor individuellem Schutz 

Da das Arbeitsschutzgesetz den Einsatz der sichersten Schutzmaßnahmen fordert, haben jedoch kollektiv wirkende (technische) Schutzmaßnahmen Vorrang vor individuellen Maßnahmen wie Anschlageinrichtungen. Dauerhafte Absturzschutzmaßnahmen – wie ausreichend hohe Attiken oder Geländer – sind gerade bei Photovoltaikanlagen die sicherste und wirtschaftlichste Lösung, die auch die PV-Anlagenfläche nicht so sehr einschränken wie nachrangige individuelle Schutzmaßnahmen gegen Absturz. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt durch die willensabhängige Benutzung und das verbleibende Restrisiko als die zuletzt zu wählende Option.5Kollektiver vor individuellem Schutz Da das Arbeitsschutzgesetz den Einsatz der sichersten Schutzmaßnahmen fordert, haben jedoch kollektiv wirkende (technische) Schutzmaßnahmen Vorrang vor individuellen Maßnahmen wie Anschlageinrichtungen. Dauerhafte Absturzschutzmaßnahmen – wie ausreichend hohe Attiken oder Geländer – sind gerade bei Photovoltaikanlagen die sicherste und wirtschaftlichste Lösung, die auch die PV-Anlagenfläche nicht so sehr einschränken wie nachrangige individuelle Schutzmaßnahmen gegen Absturz. Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt durch die willensabhängige Benutzung und das verbleibende Restrisiko als die zuletzt zu wählende Option.5

Montagedokumentation bei Schienen- oder Seilsystemen 

Werden Systeme mit Schienen- oder Seilsystemen gewählt, muss die Montage der Anschlageinrichtungen dabei unbedingt dokumentiert werden. Zudem muss die regelmäßige Wartung nach Herstellervorgaben sichergestellt werden. Die Unterlage für spätere Arbeiten (Baustellenverordnung) ist ein sinnhaftes Mittel für die Dokumentation. Denn bei einer nicht sachgemäßen Montage bzw. bei unsachgemäßem Zustand der Anschlageinrichtung kann eine tödliche Gefährdung für Benutzer bestehen. Um das auszuschließen, müssen sich Unternehmen, die bestehende Anschlageinrichtungen nutzen wollen, von deren einwandfreiem Zustand überzeugen können – z. B. anhand von Montage- und Wartungsprotokollen in der Unterlage für spätere Arbeiten bzw. dem Übergabeordner.
 

Fazit

Planende, Betreibende, Unternehmen und Anwender von PSA gegen Absturz können nun darauf vertrauen, dass die Produkte, die auf Dächern mit Absturzschutzsystemen für Instandhaltungsarbeiten etc. genutzt werden, europaweit einheitlich geprüft sind. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten spart dies Zeit und es erhöht die Sicherheit, weil keine provisorischen Lösungen nötig sind. Die Systeme nach DIN EN 17235 ermöglichen eine sichere Befestigung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz – die korrekte Montage und Wartung nach Herstellervorgaben vorausgesetzt. Für die Beschäftigten bedeutet das mehr Sicherheit beim Arbeiten auf dem Dach.
 

Fußnoten
1
https://bauportal.bgbau.de/bauportal-22020/thema/hochbau/permanente-anschlageinrichtungen-als-bauprodukt
2
89/686/EWG (jetzt Verordnung [EU] 2016/425)
3
Europäisches Komitee für Normung (CEN)
4
Nicht-legislativer Akt der EU-Kommission, um bestehende EU-Verordnungen oder Richtlinien zu ergänzen oder zu ändern
5
Weitere Hinweise zur Planung von Absturzschutzsystemen bieten die DGUV Information 201-056 sowie die DIN 4426:2017.
Autoren

Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus

Abteilung Sicherheit
BG BAU Prävention

Dipl.-Ing. Hendrikje Rahming

Referat Hochbau
BG BAU Prävention