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Rohrleitungsbau, Straßenbau

Den Glasfaserbau sicher bewältigen

Vor allem innerorts entstehen im Zuge des Glasfaserausbau zahlreiche Baustellen an oder auf Verkehrswegen. Mit welchen Regeln lassen sich die Bauarbeiten mit der Sicherheit für Passanten, Verkehrsteilnehmer und Arbeitende sowie dem Verkehrsfluss in Einklang bringen?

Regeln für die Einrichtung einer Straßenbaustelle für den Glasfaserausbau.
Verkehrsbereich und Arbeitsbereich werden jeweils durch ein eigenes Regelwerk abgesteckt
Bild: Christian Haardt - BG BAU

Der Glasfaserausbau in Deutschland ist im vollen Gange. Die Bundesregierung hat das Ziel gesetzt, die digitale Infrastruktur im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu machen und dafür bis 2030 flächendeckend gigabitfähige Netzwerke bereitzustellen. Dies bedeutet, nahezu jeder Haushalt und jedes Unternehmenin Deutschland soll Zugang zu leistungsfähigen und stabilen Internetverbindungen bekommen. Der Ausbau erfordert umfangreiche Bauarbeiten, insbesondere das Verlegen von Leerrohren im Boden. Diese werden durch verschiedene Techniken eingebracht, z. B. klassisch in offener Bauweise, durch Micro-Trenching oder durch geschlossene Verfahren (Horizontalbohrungen). Anschließend werden die Glasfasern in die neu verlegten oder auch schon vorhandenen Leerrohre eingeblasen.

Viele Telekommunikationsunternehmen, wie die Deutsche Telekom, Vodafone und lokale Anbieter, sind aktiv am Ausbau beteiligt. Es gibt auch Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Akteuren. Diese Firmen beauftragen oft einen Generalunternehmer für ein Gebiet oder eine Kommune mit den Bauarbeiten. Die Leerrohre in die Erde bringen dann tatsächlich meist zahlreiche weitere Nachunternehmen.

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Baustellen an und auf Verkehrswegen

Die Bautätigkeiten finden größtenteils im öffentlichen Raum aufoder in unmittelbarer Nähe zu Verkehrswegen statt und machen damit Maßnahmen zur Verkehrssicherung notwendig. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Sicherheit der Beschäftigten und der Verkehrsteilnehmer beiderseits zu gewährleisten. Mit Blick auf die realen Bedingungen zeigt sich, dass bei der Ausführung der Arbeiten häufig Mängel im Arbeitsschutz festzustellen sind. Das trifft insbesondere auf die Sicherung der Baustellen gegenüber dem öffentlichen Straßenverkehr zu.

Nutzung einer flexibel aufstell- und versetzbaren Fahrbahneinteilung für größere Straßenbaustellen

© Straßen.NRW

Pflichten für Bauherren und ausführende Unternehmen

Die im BGB § 823 verankerte „Schadensersatzpflicht“ wird in der Rechtsprechung bezogen auf Baustellen an oder auf Verkehrswegen als allgemeine Verkehrssicherungspflicht abgeleitet. Wer Baustellen einrichten will, wendet sich demnach zunächst an die Straßenbaubehörde, die Straßenverkehrsbehörde oder die örtliche Polizei, die für den betreffenden Verkehrsbereich verantwortlich ist. Bei größeren Baustellen sollten Polizei, Feuerwehr und wenn nötig auch Vertreter des ÖPNV bereits in der Planungsphase einbezogen werden.

Als erster Schritt wird eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt. Von vorneherein sollten die Dimensionen der Arbeitsstelle mit Weitsicht geplant sein. Das bedeutet, es ist nicht allein die vorgesehene Grubenfläche einzukalkulieren, sondern auch ausreichend Platz zur Durchführung aller Schacht- und Verlegearbeiten mit den festgelegten Sicherheitsabständen sowie Flächen für Material und Gerätschaften in Abgrenzung zum Verkehrsbereich. Die Regeln aus der RSA 21 bedürfen an dieser Stelle auch Vorgaben aus der ASR 5.2.

Leitkegel automatisiert bei fließendem Verkehr setzen und wieder einsammeln

© Hessen Mobil

Die in der RSA 21 enthaltenen Regelpläne sollten für den Antrag auf Anordnung an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden – selbstverständlich nach den Regeln der RSA 21. Auf Grundlage des mit dem Antrag eingereichten Plans erlässt die zuständige Behörde mit der VAO einen Beschilderungs- und Verkehrszeichenplan. Wird die Baustelle dem Plan gemäß mit den Verkehrs- und Leitzeichen sowie Absperrungen (auch bei Dunkelheit) gut sichtbar und standsicher eingerichtet, sind die rechtlichen Verpflichtungen erfüllt. Der Spielraum für Anpassungen beinhaltet nicht die hier und da auftauchenden Abwandlungen von Verkehrszeichen oder deren zweckentfremdete Verwendung:

Veränderte oder zweckentfremdete Verkehrsleitzeichen an einer Straßenbaustelle.
Zweckentfremdet: Absperrschranke zur Grubenabdeckung - ungeeignet und vor allem gefährlich
Bild: Christian Haardt - BG BAU
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Veränderte oder zweckentfremdete Verkehrsleitzeichen an einer Straßenbaustelle.
Manipuliert: das Verkehrsleitzeichen wurde unerlaubt um einen Linksabbiegerpfeil ergänzt, ob autorisiert oder nicht.
Bild: Christian Haardt - BG BAU
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Einrichtung des Arbeitsstellenbereichs

Grundsätzlich gilt: Der Generalunternehmer ist für die Herstellung der Sicherheit auf der Baustelle im Verhältnis zu den Arbeitnehmern des Subunternehmers verpflichtet, er haftet nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter (OLG Saarbrücken (8. Zivilsenat), Urteil vom 18.03.2010–8 U 3/09). Diese Verantwortlichkeit bezieht sich auf den Arbeitsstellenbereich. Erfüllt der Baustelleneinrichter also die Anforderungender ASR 5.2, kann er davon ausgehen, rechtskonform zuhandeln und seiner Verpflichtung nachzukommen. In der Praxis sind die Sicherheitsabstände zum fließenden Verkehr (SQ u. SL) und die Mindestmaße für die auszuführenden Tätigkeiten (BM) für die korrekte Einrichtung des Arbeitsstellenbereichs entscheidend.

Tabelle und Grafik mit Sicherheitsabständen zur Einrichtung einer Straßenbaustelle.
Bild: BG BAU

Die Verantwortlichen sollten die Abstände zur Sicherheit aller Beteiligten im Zuge der Arbeiten fortwährend im Auge behalten. Darüber hinaus ist aber auch auf die geltenden Regeln für den Arbeitsschutz wie das Anschnallen beim Bewegen von Baumaschinen, die Ladungssicherung oder die ordnungsgemäße Materiallagerung zu achten. Die Arbeitsstättenverordnung gilt auch für diese Art Baustelle. Einrichtungen wie Aufenthalts- und Waschgelegenheiten gehören dazu.

Details mit Checkliste im Blick

Sowohl für die Verkehrssicherungspflicht als auch für die Einrichtung einer Baustelle im Verkehrsbereich, etwa für den Glasfaserausbau, haben die Fachleute der BG BAU die Checkliste„Arbeitsstellensicherung“ für Bauherren und ausführende Unternehmen erstellt. Ausgehend von den praktischen Abläufen, hilft sie Verantwortlichen, formale Vorgaben ebenso wie regelbasiertes Handeln von der Planung der Baustelle bis zur Wiederherstellung des Ausgangszustandes im Blick zu behalten.

 

Autoren

Christian Haardt

BG BAU Prävention

Stephan Imhof

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 4|2024