Herausforderungen bei der energetischen Sanierung meistern
Bei Rückbau, Umbau und Modernisierung von Gebäuden muss aufgrund früher verwendeter Baumaterialien und der Nutzung der Gebäude mit Schadstoffen – vor allem mit Asbest, einem krebserzeugenden Gefahrstoff – gerechnet werden.
Die Ausführung dieser Arbeiten muss daher unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen erfolgen. Diese sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO) definiert und in der TRGS 519 konkretisiert.
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Da Schadstoffe, wenn sie erst während der Baumaßnahmen entdeckt werden, Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten, aber auch Verzögerungen im Bauablauf, Mehrkosten u. a. bei der Entsorgung sowie Umwelt- und Haftungsrisiken verursachen können, wurde im Rahmen der Novellierung der GefStoffVO eine mögliche „Erkundungspflicht“ des Eigentümers bzw. Bauherren diskutiert, aber letztlich nicht in der Form umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund ist der Schutz der Beschäftigten bei Arbeiten im Gebäudebestand unabdingbar. Unterstützung bei der Auswahl und der Umsetzung der Schutzmaßnahmen bietet die BG BAU u. a. mit der Branchenlösung „Bauen im Bestand“, dem E-Learning-Angebot „Grundkenntnisse Asbest“ sowie dem „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“. Beim Schutzpaket handelt es sich um eine Arbeitsschutzprämie, mit der die BG BAU die Anschaffung einer Basisausstattung der notwendigen technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten finanziell fördert.
Detaillierte Informationen zum Thema „Gebäudeschadstoffe im Bestand“ finden Sie auch im BauPortal.
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Ausgabe
BauPortal 4|2024
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