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Straßenbau

Schutz beim Heißeinbau von Walzasphalt

Straßenfertiger in einer Kolonne von Baumaschinen auf einer Straße
Bild: Dieter Höber - BG BAU


Da bei der Heißverarbeitung von Bitumen gesundheitsschädliche Dämpfe entstehen, hatte der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im November 2019 einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³ Luft für diese Dämpfe und Aerosole festgelegt. Um das Ziel zu erreichen, den AGW zu unterschreiten – und damit Beschäftigte zu schützen – hatte der Gesetzgeber den betroffenen Unternehmen Übergangsfristen eingeräumt – unter der Maßgabe, dass bis dahin eine Branchenlösung für Walz- und Gussasphalt erarbeitet wird. Nachdem Verbände, Sozialpartner und BG BAU gemeinsam 2021 zunächst die Branchenlösung Guss- und Walzasphalt veröffentlicht hatten, wurde 2025 diese für Gussasphalt noch einmal spezifiziert. Jetzt wurde auch die Branchenlösung für Walzasphalt noch einmal angepasst und ersetzt die ursprüngliche Branchenlösung von 2021.
 

Übergangsfristen 

Der AGW ist für den Bereich Gussasphalt ab 31. Dezember 2024 und für den Bereich Walzasphalt ab 31. Dezember 2026 verbindlich. Die Übergangsfristen sollten ermöglichen, Maßnahmen zur Emissionsreduktion entsprechend der Branchenlösung umzusetzen.
 

Der überwiegende Anteil aller Fahrbahndecken und Brückenbeläge in Deutschland besteht aus Walz- oder Gussasphalt. Asphalt enthält als Bindemittel Bitumen – ein bei der Aufarbeitung von Erdöl gewonnenes Gemisch verschiedener organischer Substanzen. 

An den verschiedenen Arbeitsplätzen im Walzasphalt- wie auch im Gussasphalteinbau können die Beschäftigten unterschiedlichen Expositionen von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen ausgesetzt sein – z. B. bei Walzasphaltarbeiten im Bohlengang, beim Führen von Fertigern, Walzen und Beschickern zu betrachten, im maschinellen Gussasphalteinbau beim Zapfen oder im Bohlengang. Beim händischen Gussasphalteinbau sind es die Arbeitsplätze der Beschäftigten beim Zapfen, Eimertragen oder Karrenschieben, beim Glätten und Abstreuen. Bei der bisherigen Arbeitsweise ohne Schutzmaßnahmen wird an diesen Arbeitsplätzen der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen beim Heißeinbau von Asphaltmischgut überschritten. Das kann bei den Beschäftigten zu Reizungen an den Atemwegen oder den Augen führen.
 

Unterschied Walzasphalt und Gussasphalt 

Walzasphalt heißt so, weil das Material nach dem Aufbringen mit dem Asphaltstraßenfertiger auf die Straße nachverdichtet werden muss, wobei Walzfahrzeuge zum Einsatz kommen. Gussasphalt dagegen enthält mehr Bitumen (ca. 7 % als Bindemittel) und feinkörnigere Füllmaterialien. Er ist daher fließfähiger und muss nicht mehr maschinell verdichtet werden. Gussasphalt wird nicht nur als Belag auf Brücken und Straßen verlegt, sondern auch als Estrich im Wohnungs-, Industrie- und Parkhausbau verwendet. (Baustoffwissen)
 

Der AGW für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen

Aus Tierstudien wurde von der MAK-Kommission im Jahr 2018 eine „Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK)“ für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen abgeleitet. Bei deren Einhaltung sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen für Personen, die solchen Dämpfen und Aerosolen während der Arbeitszeit ausgesetzt sind, keinerlei Gesundheitsschäden zu erwarten. Dieser MAK-Wert wurde vom AGS des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im November 2019 verbindlich als AGW in einer Höhe von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus Destillations- und Air-Rectified-Bitumen festgelegt. Im März 2020 wurde der AGW in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt.
 

Die Branchenlösung für den Walz- und Gussasphaltbau

Um Unternehmen bei der Einhaltung des Grenzwerts zu unterstützen, haben die im Koordinierungsausschuss Bitumen im Asphaltbau (KoaBit) vereinten Verbände HDB, ZDB, BVMB, DAV, BGA und VDMA sowie die BG BAU und die IG BAU gemeinsam Maßnahmen identifiziert, bei deren Anwendung die Expositionshöhen der Dämpfe und Aerosole aus Bitumen im Walz- und Gussasphaltbau signifikant verringert werden. 

Die 2021 veröffentlichte Branchenlösung stellt u. a. das Schutzmaßnahmenkonzept für den Walz- und Gussasphaltbau, branchenübliche Verfahren und Betriebsweisen mit Expositionsdaten, Hinweise und Optimierungsmöglichkeiten der Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip sowie Tipps zur Arbeitsorganisation und persönlichen Schutzausrüstung dar. 

Unternehmen können so überprüfen, welche Art von Maßnahmen eingesetzt werden soll, um den AGW zukünftig einzuhalten – etwa beim Walzasphalt mit abgesaugten Fertigern, bei der Verarbeitung von Gussasphalt mittels Absaug- und Lüftungsvorrichtungen sowie Fernsteuerungsmechanismen.
 

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Überarbeitete Branchenlösung zur Gussasphalt-Verarbeitung

Obwohl Gussasphalt seit 2008 temperaturabgesenkt1 – d. h. mit einer Einbautemperatur von maximal 230 °C – eingebaut wird, entstehen beim Einbau durch die Heißverarbeitung weiterhin Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Um Beschäftigte vor dieser Exposition zu schützen, wurde 2019 der erwähnte AGW festgelegt. Für den Bereich Gussasphalt wurde dieser AGW nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2024 verbindlich. Bis dahin sollte die Gussasphaltbranche Lösungen zum Einhalten des AGW erarbeiten, diese auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und die Branche für die Notwendigkeit ihrer Einhaltung zu sensibilisieren. Dementsprechend hat der KoaBit eine Branchenlösung2 mit wirkungsvollen Schutzmaßnahmen und einer Musterbetriebsanweisung zum Thema Gussasphalt erarbeitet, mit denen sich die Belastung durch Dämpfe und Aerosole aus Bitumen verringern lässt.
 

Titelbild Branchenlösung Walzasphalteinbau mit einem Foto eines Straßenfertigers im Einsatz von oben.
Bild: BG BAU, Joseph Vögele AG

 

 

Die neue Branchenlösung ist im Mediencenter der BG BAU erhältlich.

 

 

 

 

Aktuell: Branchenlösung für die Walzasphaltverarbeitung

Für den Bereich Walzasphalt ist der AGW erst ab dem 31. Dezember 2026 verbindlich. Die Gewährung der siebenjährigen Übergangsfrist durch den AGS ist ebenfalls an flankierende Maßnahmen gebunden, u. a. Zwischenberichte zum Sachstand und zur Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen. 

Die im Juli 2026 veröffentlichte Branchenlösung beschreibt das aktualisierte Schutzmaßnahmenkonzept für die Walzasphalt-Branche und ersetzt die bisherige „Branchenlösung Bitumen beim Heißeinbau von Walzasphalt und Gussasphalt”, welche die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Übergangsfrist geschaffen hatte, die in der TRGS 900 verankert ist. Die nun vorliegende Aktualisierung beschreibt das von der Branche abgestimmte Maßnahmenpaket und berücksichtigt den aktuellen Stand der Technik.
 

grünes WhatsApp-Logo
Bild: SANALRENK / Getty Images

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Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip 

Mit dem Schutzmaßnahmenkonzept wird aufgezeigt, welche Maßnahmen zwingend ergriffen werden müssen, um die Belastung für die Beschäftigten durch Dämpfe und Aerosole aus Bitumen zu minimieren. Unternehmen aus dem Walzasphaltbau können in ihrer Gefährdungsbeurteilung auf dieses Schutzmaßnahmenkonzept verweisen. Sie müssen es in ihrer Gefährdungsbeurteilung begründen, wenn sie die genannten Schutzmaßnahmen im Einzelfall nicht umsetzen. Wie im Arbeitsschutz üblich, erfolgt die Anwendung der Schutzmaßnahmen nach der Hierarchie des STOP-Prinzips.

  • Zuerst ist also zu prüfen, ob die Quelle des Gefahrstoffs nicht durch einen weniger gefährlichen Ersatzstoff ersetzt werden könnte. So sollen Trennmittel, wenn sie zum Einsatz kommen, nur sparsam und ohne mineralölhaltige Stoffe und Parfumzusätze verwendet werden.

    Temperaturabgesenkter Asphalt (TA) jetzt Standard

    TA-Walzasphalt kann durch die Anwendung besonderer Verfahren oder Zusätze im Herstellungsprozess bei niedrigeren Temperaturen hergestellt und eingebaut werden. Dadurch können deutliche Expositionsminderungen erreicht werden. Mit der Änderung des Technischen Regelwerks (ZTV Asphalt–StB und TL Asphalt–StB) im Jahr 2026 ist die temperaturabgesenkte Variante endlich zur Regelbauweise im Straßen- und Verkehrswegebau geworden: Beim Bau von Landebahnen und im Tunnelbau ist der Einbau der temperaturabgesenkten Variante bereits seit Längerem zur Regel geworden, d. h. Walzasphalt wird in Tunneln seit vielen Jahren nur noch in temperaturreduzierter Form eingebaut.

    Bereits im Jahr 2009 hatte der damalige Gesprächskreis Bitumen mit der Broschüre „Temperaturabgesenkte Asphalte“ das emissionsmindernde Potential der Temperaturabsenkung beschrieben. Damit steht nun dem Einsatz von temperaturabgesenkten Asphalten nichts mehr im Wege und es ist in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen, wenn auf diese Substitution verzichtet werden soll. 

  • Die temperaturabgesenkte Variante allein reicht nicht aus, um den festgelegten Grenzwert zu unterschreiten, es sind hier also weitere (technische) Maßnahmen zu ergreifen: Der Einbau von TA-Asphalt hat mit abgesaugten Asphaltstraßenfertigern zu erfolgen.

    Absaugung am Asphaltfertiger

    Absaugungen am Walzasphaltfertiger sind stationäre Absaugeinrichtungen, die im Bereich des Kratzerbandes oder der Schnecke an der Einbaubohle entstehende Dämpfe und Aerosole aufnehmen und durch Abluftkanäle aus dem Arbeitsplatzumfeld der Fertiger- und Bohlenbedienung ableiten. Dadurch können Expositionen am jeweiligen Arbeitsplatz signifikant reduziert werden (Generation 1 Absaugung). Des Weiteren führt z. B. eine verbesserte Einhausung der Materialförderwege zu einer weiteren Reduktion der Expositionen (Generation 2 Absaugung). Die Herstellerfirmen von Walzasphaltfertigern bieten standardmäßig im Rahmen der Erstausrüstung und -konfiguration dieser Maschinen die Zusatzausstattung mit einer qualifizierten Absaugeinrichtung (Emission Reducing Device = ERD) an. 

    Asphaltwalzen/Bedienstand

    Bei erhöhter Exposition kann durch das Schließen der Fenster und Türen von Asphaltwalzen mit Fahrerkabinen eine deutliche Reduzierung der Exposition beim Walzenfahren erreicht werden. Damit Fenster und Türen unabhängig von der Umgebungstemperatur, insbesondere im Sommer, geschlossen gehalten werden können, sollten die Fahrerkabinen mit einer Klimaanlage ausgestattet sein. Im Allgemeinen wird der AGW an diesem Arbeitsplatz eingehalten. 

    Wegblasen/Absaugen von Emissionen

    Beim Straßenbau in Tunneln oder beim Handeinbau von Walzasphalt in schlecht belüfteten Bereichen können Dämpfe und Aerosole von den Beschäftigten durch Gebläse weggeblasen oder durch Exhaustoren abgesaugt werden. Welche dieser Maßnahmen besser geeignet sind, hängt u. a. von der Raumgröße ab. Es können auch Kombinationen beider Verfahren in Betracht kommen.

  • Hierzu gehören beispielsweise Einsatzpläne und Arbeitsteilung (Jobrotation) zur Reduzierung der individuellen Exposition der Beschäftigten.

  • Persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Atemschutz stehen an letzter Stelle des STOP-Prinzips. Sie sind einzusetzen, wenn Gefährdungen nicht durch in der Rangfolge höherstehende Schutzmaßnahmen ausreichend reduziert werden können. Neben der Belastung durch Dämpfe und Aerosole birgt die hohe Temperatur des Asphalts die Gefahr von Verbrennungen bei Kontakt mit der heißen Masse. Um diese Gefahr zu reduzieren, sind Arbeitsschuhe mit hitzebeständigen Sohlen zu tragen. Ebenso können hitzebeständige Handschuhe, z. B. aus Leder, für ausgewählte Tätigkeiten geeignet sein.

Was bietet die Branchenlösung noch?

Auch wenn alle Schutzmaßnahmen und die Vorsorge zum Schutz der Beschäftigten vor Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen getroffen wurden, bleibt ein gewisses Risiko durch das Verhalten der Beschäftigten selbst. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen Beschäftigte entsprechend Betriebsunterweisung und Gefährdungsbeurteilung unterwiesen werden, sodass sie sich selbst schützen können. Entsprechende Vorlagen dafür hält die Branchenlösung ebenfalls bereit.
 

Muster für Betriebsanweisung

Auf der Webseite wingisonline des Gefahrstoff-Informationssystems der BG BAU – GISBAU – sind verschiedenste Betriebsanweisungen gem. § 14 der Gefahrstoffverordnung zu finden, u. a. die für Walzasphalt. Diese Musterbetriebsanweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeiten auf die tatsächliche Situation am Einbauort anzupassen und ggf. zu ergänzen bzw. fortzuschreiben.
 

Die BG BAU unterstützt Unternehmen noch bis Ende 2026 bei der Nachrüstung von Bestandsmaschinen mit Absaugeinrichtungen der Generation 2 mit ihren Arbeitsschutzprämien.
 

Fußnoten
1
GMBl 2020, S. 199-200 [Nr. 9-10] vom 13.03.2020
2
Für den Asphaltbau wurden „temperaturabgesenkte Asphaltmischungen“ (TA-Asphalt) entwickelt, die sich bei geringeren Temperaturen verarbeiten lassen und dabei weniger gesundheitsschädliche Stoffe freisetzen.
3
Branchenlösung Gussasphalt unter https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/branchenloesung-bitumen-beim-heisseinbau-von-gussasphalt
Autor

Dr. Uwe Musanke

Abt. Stoffliche Gefährdungen
BG BAU Prävention

Ausgabe

BauPortal 3|2026