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Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt digital

Abbildung der Webseite meinebgbau.de, auf der ein Suchfeld eingebunden ist, in das man einen Code zur Echtheitsprüfung der Unbedenklichkeitsbescheinigung eintragen kann.
Digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bild: BG BAU


Unternehmen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen, können deren Echtheit ab sofort digital nachweisen. Das ermöglicht ein neuer Service BG BAU.


Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt die BG BAU, dass ein Unternehmen Mitglied der BG BAU ist und die jährlichen Versicherungsbeiträge gezahlt hat. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Unternehmen u.a., wenn sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen. Bisher war eine solche Bescheinigung der BG BAU nur im Original mit Dienstsiegel, persönlicher Unterschrift und Namensstempel gültig. Anders konnte eine Fälschung nicht verhindert werden. Ab sofort geht das auch digital.

Digitaler, sicherer und schneller

Um die Echtheit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung digital nachzuweisen, enthält diese einen QR-Code, mit dem Unternehmen im Onlineportal „meine BG BAU“ überprüfen können, ob das vorliegende Dokument echt ist. Das neue Verfahren bietet einen weiteren Vorteil: Unternehmen können die Bescheinigung nun auch scannen, abspeichern, vervielfältigen und als Datei an mehrere Auftraggeber elektronisch weiterreichen. Außerdem können sie die Bescheinigung im Onlineportal direkt als PDF-Datei abrufen. Mitgliedsunternehmen, die noch keinen Zugang haben, können sich unter https://registrierung.meine.bgbau.de/registrierung registrieren.

Die BG BAU empfiehlt jedem Hauptunternehmer, der Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Subunternehmern erhält, den Nachweis der Echtheitsprüfung abzuspeichern oder auszudrucken: Für eine erfolgreiche Absicherung gegen Haftungsfälle müssen Auftraggeber – wie bisher auch – Unbedenklichkeitsbescheinigungen lückenlos vorhalten und auf Plausibilität prüfen.

Mehr Informationen unter: Unbedenklichkeitsbescheinigung | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

 

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Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 3|2023