Bilanz auf der Jahrespressekonferenz der BG BAU
Wie die BG BAU in ihrer Jahrespresskonferenz am 20. Juni in Berlin mitteilte, sind im vergangenen Jahr die Arbeits- und Wegeunfälle in der Bauwirtschaft im Vergleich zu 2021 zurückgegangen. Demgegenüber gab es 2022 deutlich mehr gemeldete Berufskrankheiten als im Jahr zuvor. Zu den häufigsten Berufskrankheiten gehören Lärmschwerhörigkeit, weißer Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung und Lungenkrebs durch Asbest.
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen sank von 103.525 im Jahr 2021 auf 99.380 im Jahr 2022. Das ist ein Rückgang um vier Prozent. Auch die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ist gesunken: Lag sie im Jahr 2021 noch bei 8.808, wurden der BG BAU im vergangenen Jahr 8.298 Wegeunfälle gemeldet. Das sind rund sechs Prozent weniger. Erneut zurückgegangen ist zudem die sogenannte Tausend-Personen-Quote, die die relative Unfallhäufigkeit pro 1.000 Vollbeschäftigte abbildet. Sie liegt 2022 bei 45,51 (2021: 49,84).
Tödliche Unfälle
74 Beschäftigte sind infolge eines Arbeitsunfalls im Jahr 2022 gestorben. Das waren elf weniger als im Vorjahr. Demgegenüber ist die Zahl der tödlichen Wegeunfälle deutlich gestiegen: 22 Beschäftigte haben im vergangenen Jahr ihr Leben auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause verloren (2021: 12).
Zunahme der Berufskrankheiten
Ein Anstieg ist ebenfalls bei den Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit zu verzeichnen: Von 16.492 Verdachtsanzeigen im Jahr 2021 stieg die Zahl auf 18.228 im Jahr 2022. Dies entspricht einem Gesamtanstieg um über zehn Prozent. Die am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit (4.010), Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung (2.675), Lendenwirbelsäulenerkrankungen (1.666) und Lungenkrebs durch Asbest (1.291).
Herausforderung Asbest
Für die Umsetzung der Klimaziele spielt die Sanierung bestehender Gebäude eine immer wichtigere Rolle. Aber beim Bauen im Bestand ergeben sich große Herausforderungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Denn trotz seines Verbots im Jahr 1993 ist Asbest noch immer in vielen Gebäuden enthalten. Solange der Stoff verbaut ist, besteht in der Regel keine Gefahr. Doch bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten können Asbeststäube beispielsweise aus Fliesenklebern, Spachtelmassen, Putzen oder Estrich freigesetzt und von Beschäftigten eingeatmet werden. Mit schwerwiegenden Folgen: Asbestfasern können Krankheiten wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom, die in der Regel tödlich enden, verursachen.
Oft auch Todesursache
Asbest ist bei den Berufskrankheiten mittlerweile die häufigste Todesursache. In den vergangenen zehn Jahren sind 3.376 Versicherte der BG BAU infolge einer asbestbedingten Berufserkrankung gestorben, allein im Jahr 2022 waren es 320. Auch die Zahl der Neuerkrankungen nahm im vergangenen Jahr zu. So wurden der BG BAU im Jahr 2022 insgesamt 2.414 neue Verdachtsfälle asbestbedingter Berufserkrankungen gemeldet: Davon entfiel mit 1.291 Verdachtsanzeigen mehr als die Hälfte auf Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs durch Asbest (2021: 1.290), gefolgt von Asbestose mit 716 Verdachtsanzeigen (2021: 670).
Präventiver Schutz
Sollen Arbeiten im Bestand stattfinden, ist vorab eine genaue Recherche und möglicherweise eine Materialanalyse unerlässlich. Danach müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Effektiver Schutz vor Asbestfasern ist möglich und machbar. Besonders wichtig ist es, staubarm zu arbeiten. Wo Stäube entstehen, müssen diese abgesaugt und gefiltert werden. Betroffene Arbeitsbereiche sind von anderen Bereichen abzuschotten, damit Asbest nicht verschleppt wird. Bei Gefährdungen sind Atemschutzmasken und staubdichte Schutzanzüge erforderlich.
Der Newsletter der BG BAU
Hier erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.
Sie möchten keine Ausgabe der BauPortal verpassen? Klicken Sie einfach das entsprechende Kästchen in den Profileinstellungen an. Den Link zum Profil finden Sie am Ende jedes Newsletters oder direkt nach der Anmeldung.
Autor
Ausgabe
BauPortal 3|2023
Das könnte Sie auch interessieren
Neue Arbeitsschutzprämie der BG BAU
Knie-Sitzgeräte entlasten Knie und Rücken bei Verlegearbeiten.
Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt digital
Im Online-Portal „meine BG BAU“ ist der neue Service als PDF-Datei abrufbar.
Mit Künstlicher Intelligenz (KI) für sichere Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft
Die BG BAU hat ein KI-Projekt gestartet, das auch auf der re:publica einem größeren Publikum vorgestellt wurde.