Dach- und Zimmererarbeiten
Dachlatten-Vereinbarung unterzeichnet
Auf der Messe DACH+HOLZ in Köln haben Handwerks-, Handels- und Herstellerverbände sowie das Sachgebiet Hochbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV die Neufassung der „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ unterzeichnet. Sie trat am 1. August 2022 in Kraft und ersetzt die Dachlatten-Vereinbarung aus dem Jahr 2015.
Gemeinsames Ziel der Unterzeichner ist es, die Sicherheit für auf Dächern arbeitende Handwerkerinnen und Handwerker zu gewährleisten und Arbeitsunfälle, insbesondere Durchsturzunfälle, zu verhindern. Um durchbruchsicher und als Standplatz bei Dacharbeiten geeignet zu sein, müssen Dachlatten bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese fasst die Dachlatten-Vereinbarung zusammen.
Was hat sich geändert?
Die neue Vereinbarung berücksichtigt aktuelle Vorgaben der EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) und geänderte normative Grundlagen. Unter anderem wurde die CE-Kennzeichnung angepasst.
Neu ist zudem, dass die Vereinbarung neben visuell nach Festigkeit sortierten Dachlatten nun zusätzlich maschinell sortierte Dachlatten nach DIN EN 14081-1 umfasst. Bislang wurden Dachlatten von Beschäftigten z. B. in Sägewerken optisch auf ihre Sortierkriterien und ihre Fehlstellen kontrolliert. Dabei können innen liegende Astlöcher nicht immer vollständig erkannt werden. Diese aber beeinflussen die Durchbruchsicherheit von Dachlatten. Deshalb wurde die Dachlatten-Vereinbarung ergänzt und ihr Geltungsbereich auf maschinell sortierte Dachlatten ausgeweitet. Denn die zusätzlichen technischen Möglichkeiten werden die Kontrollqualität verbessern und damit die Durchsturzsicherheit bei Dacharbeiten erhöhen. Zudem verbleibt die Endkontrolle beim Hersteller.
Mehr Informationen sowie die aktuelle „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ finden Sie auf der Webseite der DGUV: www.dguv.de, Webcode: d1147727
Autor
Ausgabe
BauPortal 3|2022
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