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PSA

Auf Kopfschutz achten

Drei Beschäftigte stehen in Schutzkleidung und einem Schutzhelm mit Vier-Punkt-Kinnriemen auf einer Baustelle nebeneinander.
Bild: Gorodenkoff Productions OU - stock.adobe.com


Obwohl Schutzhelme heutzutage ein stylisches Aussehen haben und es auch mehr Möglichkeiten gibt, funktionelle Anbauten an den Schutzhelm zu montieren, ereignen sich immer noch häufig Unfälle mit Kopfverletzungen aufgrund eines fehlenden, nicht passenden oder fehlerhaft genutzten Kopfschutzes. Welche Schlussfolgerungen muss man aus dem Unfallgeschehen ziehen?
 

Das Arbeitsschutzgesetz fordert bereits seit 1996 eine Gefährdungsbeurteilung (GB) für die Gefährdungen, die im Rahmen der auszuführenden Tätigkeiten zu erwarten sind. Für viele Tätigkeitsbereiche einer Baustelle ergibt sich aus der GB, dass bestimmte persönliche Schutzausrüstungen (PSA) „quasi“ obligatorisch zu verwenden sind, um Restrisiken zu minimieren, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht vollständig abgestellt werden können. Daraus ergibt sich in aller Regel mindestens die Notwendigkeit zur Benutzung von Fuß- und Kopfschutz.
 

Das Unfallgeschehen im Rückblick

In den Jahren 2010 bis 2014 wurde bei einer Unfallauswertung ermittelt, dass ca. 15 % der Unfälle durch herabfallende oder pendelnde Gegenstände erfolgten: Das heißt, ein Gegenstand fil aus größerer Höhe und traf eine Person am Kopf, jemand war mit seinem Kopf angestoßen oder etwas traf aus der Bewegung heraus eine Person, wie z. B. eine am Kran pendelnde Last.

Objekte, die bei diesen Unfällen aus größerer Höhe heruntergefallen waren, waren Gesteinsbrocken bei Abbrucharbeiten, Gerüstteile beim Auf- oder Abbau von Gerüsten oder Schrauben oder gar Werkzeuge.
 

Unfallursachen

Bei den Unfalluntersuchungen wurde festgestellt, dass Kopfschutz entweder nicht bestimmungsgemäß, nicht richtig oder gar nicht verwendet wurde. Es wurden Helme getragen, die bereits ablegereif waren, oder Baseballkappen verwendet, obwohl Industrieschutzhelme notwendig gewesen wären. Leider wurden auch Unfälle verzeichnet, bei denen Unfallgeschädigte gar keinen Schutzhelm getragen hatten.
 

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Warum wird kein Helm getragen?

Typische Ausreden, warum jemand seinen Schutzhelm nicht getragen hat, wurden in einer – nicht repräsentativen – Umfrage gesammelt: „Der Helm drückt.“, „Ich habe ihn vergessen.“, „Mich stört der Schirm.“, „Die Kapselgehörschützer passen dann nicht.“, „Ich kriege keinen besseren, diesen will ich nicht aufsetzen.“, „Mir wird zu heiß unter dem Helm.“ oder auch „Ach, hier brauche ich einen Helm?“ und „Tragen Sie doch mal den ganzen Tag den Schutzhelm, der wird immer schwerer!“.
 

Erhöhung des Tragekomforts als Ansatz

Da offensichtlich der Tragekomfort oftmals Begründung dafür war, den Schutzhelm nicht zu tragen, hat die BG BAU im Januar 2015 begonnen, Schutzhelme mit besonderem Tragekomfort im System der Arbeitsschutzprämien zu fördern. Schutzhelme sollten in gebrauchsfertigem, also zusammengebautem Zustand mit Kinnriemen ausgeliefert werden, was zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben war. Weiterentwickelte Industrieschutzhelme sollten zudem durch ein ansprechendes „dynamisches“ Design und Innenschalen aus Schaumstoff das Trageverhalten positiv beeinflussen.

Als dann auch ein Nackentuch als Schutz vor UV-Strahlung bei Schutzhelmen gefordert wurde, setzte die Industrie die Anforderung auch schnell um. Das Nackentuch ist zudem auch ein guter Schutz bei Regen, da Wasser nicht in die Kleidung tropft. Einige Hersteller bieten zum Schutz vor schädlicher UV-Strahlung inzwischen nicht nur Nackentücher, sondern auch breite Krempen aus Stoff oder Kunststoff an, sodass Industrieschutzhelme wie Cowboyhüte anmuten.
 

Eine Frau und ein Mann stehen mit UV-Schutzkleidung und Schutzhelm auf einem Geländer.
Bild: Matthias Merz - BG BAU


Unterstützung bei der Anschaffung von Schutzhelmen

Mitgliedsunternehmen der BG BAU, welche die Voraussetzungen erfüllen, werden bei der Anschaffung von diesen speziellen Schutzhelmen bei den Kosten bis zu einem Maximalbetrag unterstützt.

In den vergangenen Jahren wurden 144.000 Anschaffungen von Schutzhelmen gefördert. Die positiven Rückmeldungen der Mitgliedsunternehmen zeigen, dass die Tragequote der modernen Schutzhelme im Bergsteiger-Design höher ist und dass die Beschäftigten sich damit gut „behelmt“ fühlen. Zum heutigen Erscheinungsbild des auf dem Bau Tätigen gehört der Schutzhelm in einer stylischen Variante eher dazu als noch vor zehn Jahren.

Industrieschutzhelm EN 397 mit 4-Punkt-Kinnriemen, Nackenschutz und Sonnenschutzvisier.
Industrieschutzhelm EN 397 mit 4-Punkt Kinnriemen und Sonnenschutz
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

Hinweise zur Auswahl des Kopfschutzes

  • Wenn die obligatorische Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein Kopfschutz notwendig ist, muss dieser auch Schutz gegen Gefährdungen bieten, mit denen auf der Baustelle zu rechnen ist.
  • Wenn regelmäßig auch ein Augenschutz notwendig ist, sollte ein Helm mit Gesichtsvisier oder einzuklappender Schutzbrille angeschafft werden. Damit ist sichergestellt, dass der Schutz für die Augen immer vorhanden und schnell zur Hand ist.
  • Wenn zudem noch regelmäßig Atemschutz erforderlich ist, ist ein Helm mit Gesichtsvisier die erste Wahl, damit sowohl der Schutz für die Augen gegeben ist als auch das Gesichtsvisier durch das Tragen der Atemschutzmaske nicht beschlägt.
  • Kopfschutz ist eine persönliche Schutzausrüstung, daher sind die Beschäftigten bei der Auswahl des Kopfschutzes zu beteiligen, z. B. im Rahmen von Trageversuchen. Zumindest aber in der Frage, ob der Helm passt, müssen die Beschäftigten beteiligt werden.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Beitrag Auswahl des Kopfschutzes
 

Auswirkungen auf die Unfallstatistik?

2014 – also, bevor die BG BAU die Förderung als Arbeitsschutzprämie startete – wurden 4.235 Unfälle verzeichnet, bei denen der Kopf verletzt wurde. Hiervon gab es in insgesamt 313 Fällen schwere, zum Teil tödliche Unfallfolgen. 2018 war die Gesamtzahl auf 3.461 Unfälle gesunken und die schweren oder tödlichen Unfälle lagen bei 302. Vier Jahre später wurden 3.259 Unfälle mit Kopfverletzungen verzeichnet und 212 hatten schwere oder tödliche Verletzungen zur Folge. Das bedeutet insgesamt einen Rückgang um knapp 25 % und bei den schweren Unfallfolgen sogar um 30 %.
 

Immer noch Unfälle mit Kopfverletzungen

Leider gibt es auch heute noch Unfälle, bei denen die Beschäftigten angeben, geeignete Helme getragen zu haben, die allerdings im Verlauf des Unfalls nicht auf dem Kopf verblieben, sondern u. a bei Stolper- und Absturzunfällen verloren wurden.

Beim Stolpern oder Hinfallen über ungesichert abgelegte Baumaterialien oder beim unachtsamen Gehen wird der Schutzhelm vom Kopf verloren, wobei der Kopf auch noch an etwas anschlagen oder gar auf dem Boden aufschlagen kann. Absturzunfälle ereignen sich oft auch aus geringen Höhen, wie z. B. von einer Leiter oder einem kleinen Arbeitsgerüst. Versuche mit Dummies haben in verschiedenen Absturzszenarien gezeigt, dass eine abstürzende Person keinen Einfluss auf den Verlauf des Absturzes nehmen kann. Der Mensch kann sich nicht wie eine Katze in der Luft drehen und auf den Füßen landen. Zudem verloren die Dummies den Schutzhelm oftmals vor dem eigentlichen Aufprall auf dem Boden, da er sich aufgrund der Drehungen um die Körperachse vom Kopf löste.

Wenn ein Kinnriemen oder eine andere Tragesicherung am Schutzhelm nicht verwendet wurde, waren die Unfallfolgen meist schwer und teilweise tödlich. Ein bestimmungsgemäß benutzter 3- bzw. 4-Punkt-Kinnriemen hätte diese Unfälle glimpflicher ausgehen lassen. Der Kinnriemen kann den Verlust des Schutzhelms während des Absturzes sicher verhindern. Zugegebenermaßen muss ein Kinnriemen gut eingestellt sein, damit er am Hals nicht drückt, aber dann ist er das einfachste Mittel, um den Schutzhelm auf dem Kopf zu behalten.

Darum:

  • Bitte benutzen Sie Ihren Schutzhelm auch bei Arbeiten in geringer Höhe!
  • Bitte benutzen Sie Ihren Kinnriemen! Das Tragen eines Schutzhelmes mit angelegtem Kinnreimen muss einfach selbstverständlich sein, wenn eine Baustelle betreten wird, oder wenn Arbeiten auch in geringer Höhe durchgeführt werden.
     

Richtiger Umgang mit Schutzhelmen

In der Unterweisung ist darauf hinzuweisen, dass der Schutzhelm als persönliche Schutzmaßnahme pfleglich zu behandeln, zu benutzen und bei Schäden als schadhaft zu melden ist.

Aufkleber und Beschriftungen dürfen nur nach Herstellerangaben aufgebracht werden, denn sie können unter Umständen den Kunststoff der Helmschale schädigen.

Schutzhelme sollen im Fahrzeug im Kofferraum gelagert oder transportiert werden und nicht auf der Ablage liegen. Zum einen können UV-Strahlung und Hitze im Sommer das Material der Helmschale beeinflussen, zum anderen kann ein Helm bei einem Bremsmanöver bis nach vorne fliegen und Fahrzeuginsassen verletzen.

Um den Tragekomfort für die Benutzer von Schutzhelmen zu erhalten, sollte das Schweißband regelmäßig ausgetauscht werden. Kinnriemen haben teilweise eine Polsterung, die ebenfalls überprüft und gerichtet werden sollte.
 

Autor

Dr. rer. nat. Claudia Waldinger

Referat Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
BG BAU Prävention


Ausgabe

BauPortal 2|2024