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Neue Regeln ab 2026: wichtige Änderungen für die Bauwirtschaft

Auf einer Wand steht ein Schriftzug: Zeit für Neues.
Bild: VRD - stock.adobe.com

Im Jahr 2026 treten mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Bauwirtschaft haben werden. Dazu zählen geänderte Melde- und Nachweispflichten rund um Asbest, höhere Verdienstgrenzen bei Minijobs, digitale Kostenvoranschläge in der Hilfsmittelversorgung und angepasste Sozialversicherungsgrößen.
 

Arbeitsschutz: Neue Anforderungen bei Asbest 

Im Zuge der Umsetzung der EU-Asbest-Richtlinie müssen Betriebe künftig in der unternehmensbezogenen Anzeige auch die Namen der Beschäftigten sowie Nachweise zur Fachkunde und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge angeben. Zudem wird für Abbrucharbeiten im Bereich des niedrigen oder mittleren Risikos eine Genehmigungspflicht eingeführt. Mehr dazu im Beitrag „Arbeiten mit Asbest“.
 

Erhöhung der Minijob-Grenze

Seit dem 1. Januar ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde gestiegen. Damit erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 556 € auf 603 € pro Monat. Beschäftigte im Minijob können somit weiterhin denselben Stundenumfang leisten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Der maximale Jahresverdienst liegt künftig bei 7.236 €. Zudem steigt die Mindestausbildungsvergütung auf 724 € brutto pro Monat für Auszubildende im ersten Lehrjahr.

Zusätzlich erhöhen sich in mehreren Handwerksbranchen die Branchenmindestlöhne. So steigen die Lohnuntergrenzen im Dachdecker-, Maler- und Lackierer-, Gebäudereiniger-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk jeweils auf Grundlage der gültigen Tarifverträge.
 

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Ausbildung: 19 Berufe mit neuen Regeln 

Ab August 2026 treten in der Bauwirtschaft neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe in Kraft. Es handelt sich um die dritte umfassende Neuordnung seit Bestehen der heutigen Berufsbilder. Die Reform umfasst Anpassungen bei Ausbildungsinhalten und -strukturen sowie bei den Prüfungsformaten, insbesondere mit Blick auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für die 16 Berufe mit einer dreijährigen Ausbildungszeit wird zudem die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Dabei entfällt die klassische Zwischenprüfung: Stattdessen absolvieren die Auszubildenden nach zwei Jahren einen ersten Prüfungsteil, der zu 40 % in die Gesamtnote der Abschlussprüfung eingeht. Umsetzungshilfen und Infomaterialien gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).


Rentenanpassung und Leistungen der Unfallversicherung 

Ab dem 1. Juli 2026 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung an die Lohnentwicklung angepasst. Auch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die vom Jahresverdienst abhängen, steigen entsprechend. Dazu zählen insbesondere Geldleistungen für Unfälle und Berufskrankheiten (ausgenommen Verletzten- und Übergangsgeld) sowie das Pflegegeld. Dies gilt für Unfälle oder Berufskrankheiten, die im Vorjahr oder früher eingetreten sind. 

Seit dem 1. Dezember 2025 steht mit dem elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) zudem eine neue digitale Lösung zur Verfügung. Leistungserbringer können ihre Kostenvoranschläge nun schnell und papierlos direkt digital an die Unfallversicherungsträger übermitteln. Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Verwaltungsprozesse vollzogen. 


Neue Sozialversicherungsgrößen: Anpassung mit Augenmaß 

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2025 die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2026 beschlossen. Aufgrund der gestiegenen Löhne werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen angepasst. Dadurch erhöht sich für einen Teil der Versicherten die maximale Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben. Diese jährliche Fortschreibung stellt sicher, dass Beiträge und Leistungen im Gleichgewicht bleiben und die soziale Sicherung gewahrt wird.
 

Mehr Informationen auf der Seite der BG BAU.
 

Autor

Redaktion BauPortal

Ausgabe

BauPortal 1|2026