Neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte
Der Deutsche Bundestag hat neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Künftig soll ihre Bestellung stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation im Unternehmen ausgerichtet werden.
Kern der gesetzlichen Änderung ist die Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt damit eine pauschale Verpflichtung. Bei besonderen Risiken für Leben und Gesundheit bleibt die Bestellung jedoch weiterhin ab 20 Beschäftigten erforderlich. Branchenverbände der Bauwirtschaft, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die BG BAU begrüßen die Neuregelung, da sie flexibler auf unterschiedliche Arbeitsbedingungen reagiert.
Sicherheitsbeauftragte übernehmen insbesondere in risikoreichen Branchen wie dem Bau eine wichtige Rolle: Sie unterstützen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, sprechen sicherheitsrelevante Themen im Arbeitsalltag an und tragen dazu bei, dass Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
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