Schornsteinfegerhandwerk
Gefährdungsbeurteilung im Schornsteinfegerhandwerk
Im Rahmen seiner Bachelorarbeit untersuchte Markus Wanck – gelernter Schornsteinfegermeister aus Baden-Württemberg, Versichertenvertreter und Mitglied im Vorstand der BG BAU – auf Grundlage einer Unternehmerumfrage, wie die Gefährdungsbeurteilung bei Klein- und Kleinstbetrieben des Schornsteinfegerhandwerks gehandhabt wird und welche Ableitungen für die Zukunft daraus gezogen werden können.
Seit 30 Jahren ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gerade in Klein- und Kleinstbetrieben der Bauwirtschaft wird sie jedoch häufig als bürokratische Last wahrgenommen – obwohl das Unfallrisiko hier deutlich über dem Durchschnitt liegt. So wird die Gefährdungsbeurteilung laut Erhebungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) nur in ca. jedem zweiten Betrieb durchgeführt. Markus Wanck wollte deshalb in seiner Arbeit untersuchen, warum dieses System nicht im erwünschten Maße genutzt wird und wie es gestaltet werden sollte, damit es künftig mehr angenommen wird. Zudem gab es bisher noch keine evaluierbare Befragung zur Optimierung der Gefährdungsbeurteilung explizit in Kleinstbetrieben.
Im Schornsteinfegerhandwerk gibt es fast nur Klein- und Kleinstbetriebe.
Warum Umfrage im Schornsteinfegerhandwerk?
Aufgrund der historisch gewachsenen Struktur besteht das Schornsteinfegerhandwerk nahezu ausschließlich aus Klein- und Kleinstbetrieben und schien daher für eine solche Umfrage geeignet. Hinzu kommt der schon hohe Organisations- bzw. Digitalisierungsgrad in diesem Gewerk sowie zahlreiche Erfahrungen mit administrativen Tätigkeiten.
Der Newsletter der BG BAU
Hier erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail – so etwa auch Hinweise zu neuen Arbeitsschutzprämien und Seminarangeboten.
Sie möchten keine Ausgabe der BauPortal verpassen? Klicken Sie einfach das entsprechende Kästchen in den Profileinstellungen an. Den Link zum Profil finden Sie am Ende jedes Newsletters oder direkt nach der Anmeldung.
Ablauf der Umfrage
Mit Unterstützung des Arbeitgeberverbandes des Schornsteinfegerhandwerks (Zentralinnungsverband ZIV) wurden 2025 in einer Online-Umfrage der Ist-Stand ermittelt und mögliche Verbesserungspotenziale bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung abgefragt. Für die Umfrage wurden 858 Betriebe in Baden-Württemberg angeschrieben; 458 Unternehmer füllten den Online-Fragebogen vollständig aus – das entspricht einer Rücklaufquote von rund 53 %. 95 % der teilnehmenden Betriebe beschäftigen fünf oder weniger Personen und spiegeln damit typische Kleinstbetriebsstrukturen im Bau- und Ausbaugewerbe wider. Abgefragt wurden u. a. Nutzen- und Aufwandseinschätzung, Anzahl der vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen sowie die Wirkung einer digitalen Schnittstelle zur Verwaltungssoftware.
Ergebnisse
Die Ergebnisse zeigen, dass wenige individuelle Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden:
- 17,47 % der Betriebe erstellen überhaupt keine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung.
- Nur 7,64 % geben an, für alle Liegenschaften eine individualisierte Gefährdungsbeurteilung zu haben.
- Im Mittel liegt der Anteil objektbezogener Beurteilungen bei lediglich 24,63 %.
Als Hauptgrund nennen 67 % der Befragten den hohen Zeitaufwand; viele empfinden die inhaltliche Erstellung zudem als zu kompliziert. Mehr als die Hälfte ist der Meinung, der Aufwand übersteige den Nutzen.
Digitalisierung und Akzeptanz der Gefährdungsbeurteilung
Ein besonderes Merkmal des Schornsteinfegerhandwerks ist die hohe Digitalisierung der Kehrbuchführung. Seit 2023 können über eine Schnittstelle Gefährdungsbeurteilungen direkt in der Verwaltungssoftware für jede Liegenschaft erstellt und bei der Begehung aktualisiert werden. Betriebe, die diese Möglichkeit intensiv nutzen, weisen deutlich mehr individualisierte Gefährdungsbeurteilungen auf und bewerten den Nutzen für die Vermeidung von Arbeitsunfällen positiver.
In der Gruppe mit über 90 % individualisierten Beurteilungen bestätigen 75 % einen klaren Zuwachs durch die Integration in die Software. Insgesamt bleibt die Akzeptanz des Instruments – trotz dieser Erfolge – gering: 42 % der Befragten würden eine Rückkehr zu starren, detaillierten Vorschriften begrüßen, wenn im Gegenzug die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung entfiele – dieser Wunsch findet sich sogar bei Betrieben mit sehr hoher Umsetzungsquote.
Diagramm Auswirkung der Integration der Gefährdungsbeurteilung in Verwaltungssoftware
Einbindung der Gefährdungsbeurteilung in die Kehrbezirksverwaltungssoftware
Die BG BAU hat 2021 die App „DigitGB“ zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Zimmerer, Dachdecker, Gerüstbauer und Schornsteinfeger veröffentlicht. Trotz des umfangreichen Leistungsspektrums der App wurde diese im Schornsteinfegerhandwerk kaum angenommen. Ein wesentlicher Kritikpunkt war die fehlende Kompatibilität zwischen der App und der Kehrbezirksverwaltungssoftware, die nach § 19 SchfHwG für Kehrbezirksinhaber obligatorisch ist.
Um dies zu ändern, einigte sich der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) mit den Anbietern der Kehrbezirksverwaltungssoftware auf eine einheitliche Schnittstelle zum Datenaustausch. Der ZIV regte gegenüber den Softwareanbietern und der BG BAU eine Erweiterung der vorhandenen Schnittstelle an, um die digitale Gefährdungsbeurteilung der BG BAU in der jeweiligen Verwaltungssoftware zu hinterlegen. Seit 2023 kann so jeder Kehrbezirksinhaber für jede bewirtschaftete Liegenschaft digital eine individualisierte Gefährdungsbeurteilung in der Verwaltungssoftware erstellen und bei einer Begehung gegebenenfalls aktualisieren.
Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen
Wie die Ergebnisse der Umfrage zeigen, ist die Integration der Gefährdungsbeurteilung in die Verwaltungssoftware eine konkrete Maßnahme, die die Anzahl der Gefährdungsbeurteilungen in Klein- und Kleinstbetrieben nachhaltig steigern kann.
Übertragbarkeit auf andere Gewerke?
Diese Ergebnisse sind jedoch nicht einfach auf andere Gewerke übertragbar. Das Gebäudereinigerhandwerk z. B. hat zwar auch viele Liegenschaften pro Betrieb, jedoch innerhalb des Gebäudes unterschiedliche Räumlichkeiten mit unterschiedlichem Gefährdungspotenzial. Für einen Zimmererbetrieb hat hingegen eine räumliche, dreidimensionale Baustellenplanung eine große Bedeutung, um die Gefährdungen beurteilen zu können. Will der Gesetzgeber die digitale Schnittstelle für alle Berufsbilder nutzbar machen, muss individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse der Gewerke eingegangen werden. Damit es im Sozialversicherungswesen künftig genormte Schnittstellen zum Austausch oder zur Integration von Daten gibt, muss der Gesetzgeber regulatorisch eingreifen. Das könnte die Anzahl der Gefährdungsbeurteilungen in Klein- und Kleinstbetrieben steigern.
Optionsmodell als Alternative?
Trotz eines Organisationsgrads von über 97 %, der politischen Unterstützung durch die Verbandsspitze, flächendeckenden Weiterbildungen und Sensibilisierung der Arbeitgeber durch die örtlichen Innungen ist es nur bedingt gelungen, die Unternehmer im Schornsteinfegerhandwerk von der Gefährdungsbeurteilung zu überzeugen. Selbst bei den Unternehmern, die in 90 oder mehr Prozent der Liegenschaften eine individualisierte Gefährdungsbeurteilung erstellt haben, tendieren 40 % zu mehr verbindlichen Regeln bei einer gleichzeitigen Abschaffung der Gefährdungsbeurteilung.
Befragte, die mehr als 90 % individualisierte GBU in ihrem Unternehmen durchgeführt haben, sehen darin einen hohen Nutzen, würden jedoch einer Abschaffung der GBU bei mehr verbindlichen Regeln zu 40 % eher oder vollumfänglich zustimmen.
Wenn sich so viele Arbeitgeber klare und verbindliche Regeln wünschen, sollte es möglich sein, ihnen diese an die Hand zu geben. Daher wäre ein Optionsmodell für Klein- und Kleinstbetriebe – lässt man die rechtlichen Hürden beiseite – durchaus eine denkbare Alternative. Bei einem Optionsmodell könnte der Unternehmer zwischen starren, verpflichtenden Vorgaben und der Erstellung flexiblerer Gefährdungsbeurteilungen wählen. Voraussetzung wäre jedoch, dass sich diese Arbeitgeber im Vorfeld per Unterschrift verpflichten, sich an die Regeln und Normen zu halten oder im Ausnahmefall eine Gefährdungsbeurteilung mit einer arbeitsschutztechnisch gleichwertigen Lösung schriftlich zu dokumentieren.
Auch 34,85 % der Befragten, die die digitale Schnittstelle nutzen, wollen eine Rückkehr zu festgelegten Regeln.
Fazit und Ausblick
Die Arbeit von Markus Wanck zeigt: Die Gefährdungsbeurteilung in Kleinstbetrieben ist ohne digitale Unterstützung und ohne klare, verständliche Vorgaben nur begrenzt wirksam. Branchenspezifische Schnittstellenlösungen können die Hürde deutlich senken und die Zahl der tatsächlich gelebten Gefährdungsbeurteilungen spürbar erhöhen.
Um die Gefährdungsbeurteilung in Klein- und Kleinstbetrieben flächendeckend zu etablieren, bedarf es einiger regulatorischer Anpassungen. Das heißt, die Rahmenbedingungen, die durch den Gesetzgeber festgelegt werden, sollten dann auch von den Handelnden in den Unfallversicherungsträgern in konkrete, klar verständliche Vorgaben – wie z. B. die Branchenregeln – gefasst werden können. Falls dies nicht gelingen sollte, müssen sich Gesetzgeber und Unfallversicherungsträger fast dreißig Jahre nach der Einführung der Gefährdungsbeurteilung in Deutschland ernsthaft die Frage stellen, ob die Gefährdungsbeurteilung in Klein- und Kleinstbetrieben ein geeignetes Präventionsmittel ist.
Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung im Kleinstbetrieb: Eine kritische Bestandsaufnahme mittels einer Unternehmerumfrage im Schornsteinfegerhandwerk
Die wissenschaftliche Arbeit von Markus Wanck (kein barriererfreies PDF-Dokument) kann über bauportal@bgbau.de kostenfrei angefordert werden.
Auszüge aus der wissenschaftlichen Arbeit von Markus Wanck
-
Seit Einführung der Gefährdungsbeurteilung 1996 als zentrales Präventionsinstrument im Arbeitsschutz, steht diese als zu bürokratisch und nicht praxisnah in der Kritik. Besonders Unternehmer von kleinen Betrieben fühlen sich aufgrund der Vielzahl von anderen betrieblichen Aufgaben und der Komplexität der Arbeitsschutzregularien überfordert. Dabei zeigen die Unfallzahlen der Unfallversicherungsträger, dass gerade in Klein- und Kleinstbetrieben der Baubranche, bezogen auf die Anzahl der Beschäftigten, das höchste Unfallgeschehen vorliegt. Hinzu kommt, dass der Arbeitsausfall eines Mitarbeiters in kleinen Unternehmen nur schwer kompensiert werden kann. So entstehen Auftragsverzögerungen für den Kunden und entsprechende Umsatzeinbußen, was für Kleinstbetriebe sogar existenziell werden kann. Daher müsste gerade in Klein- und Kleinstunternehmen eine hohe Motivation für eine Arbeitsschutz- und Präventionskultur vorherrschen.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) stellte 15 Jahre nach der Einführung der Gefährdungsbeurteilung jedoch fest, dass in kleinen Unternehmen nur in ca. jedem zweiten Betrieb eine entsprechende Beurteilung vorliegt. In der Folgeerhebung 2015 wurde dieses Ergebnis nochmals bestätigt (GDA, 2017). Die Frage, ob die Gefährdungsbeurteilung als Präventionsinstrument in Kleinbetrieben fast 30 Jahre nach deren Einführung gescheitert ist, erscheint daher durchaus angebracht. Eine effektive Alternative, wie z.B. die Rückkehr zu starren Unfallverhütungsvorschriften, die kaum Spielraum für individuelle Arbeitsschutzlösungen ermöglichen, ist derzeit jedoch nicht erkennbar und ohne Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch nicht möglich. Deshalb stellt sich die Frage, ob das bestehende System praxisnaher, unbürokratischer und effizienter gestaltet werden kann.
Eine evaluierbare Befragung zur Optimierung der Gefährdungsbeurteilung explizit in Kleinstbetrieben wurde bisher noch nicht durchgeführt. Auch ein direkter Diskurs mit betroffenen Kleinstbetrieben, bzw. mit Interessensvertretungen, die von Klein- und Kleinstbetrieben dominiert werden, fand bisher nach Kenntnisstand des Autors nicht statt.
Aufgrund der historisch gewachsenen Struktur besteht das Schornsteinfegerhandwerk nahezu ausschließlich aus Kleinstbetrieben und scheint daher für eine solche Umfrage geeignet. Hinzu kommt ein hoher Organisations- bzw. Digitalisierungsgrad und die für Kleinstbetriebe hohe Erfahrung mit administrativen Tätigkeiten. Mit Unterstützung des Arbeitgeberverbandes des Schornsteinfegerhandwerks wurde in einer Online-Umfrage der Ist-Stand ermittelt und mögliche Verbesserungspotentiale bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in Erfahrung gebracht. Die nach der Befragung abgeleiteten Hypothesen werden auf Zusammenhänge überprüft und im Folgenden konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt.
-
Seit 1996 ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Präventionsinstrument, welches Arbeitgeber verpflichtet in regelmäßigen Abständen die Gefährdung am Arbeitsplatz ihrer Mitarbeiter systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Bei der Bewertung werden unter den jeweils individuell gegebenen Umständen Maßnahmen getroffen, die die Arbeitnehmer vor Gefährdungen am Arbeitsplatz schützen, und Arbeitsunfällen präventiv entgegenwirken. Neben menschlichem Leid werden so Behandlungs- und/oder Rehabilitationskosten nach Arbeitsunfällen vermieden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Element der Ablauforganisation, für die im Vorfeld entsprechende Verantwortlichkeiten festgelegt werden müssen. Der Umfang und Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung kann individuell innerbetrieblich festgelegt werden. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt hierzu keine konkreten Forderungen. In der Praxis hat sich das Prinzip des PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act; Planen – Umsetzen – Überprüfen – Handeln) bewehrt.
Dies umfasst folgende Prozessschritte:
- Vorbereiten
- Ermittlung der Gefährdung
- Beurteilen der Gefährdung
- Festlegen erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführen der Maßnahmen
- Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Dokumentieren der Ergebnisse
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Nach der Festlegung werden Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft und ggf. dem aktuellen Stand der Technik oder den veränderten Gegebenheiten vor Ort angepasst. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt als Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen für alle von den Arbeitnehmern auszuführenden Tätigkeiten. Ändern sich die örtlichen Gegebenheiten (z.B. neue Dacheindeckung mit Gaube) oder der Arbeitsprozess, ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren oder u. U. neu anzufertigen. Eine Weiterentwicklung der Gefährdungsbeurteilung kann sich im Rahmen des PDCA-Zyklus (z.B. Wirksamkeit der Maßnahme ist nicht wie gewünscht gegeben), durch technische Neuerungen oder veränderte Normen ergeben. Ob eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, wird von den staatlichen Aufsichtsbehörden der Bundesländer und den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) kontrolliert.Bei der Anfertigung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber der Unterstützung durch Fachkräfte bedienen. Hierbei kann es sich um externe Kräfte, wie z.B. sicherheitstechnische Firmen, aber auch um ausgebildete Mitarbeiter im Unternehmen, wie Handwerksmeister oder Sicherheitsfachkräfte handeln. Schornsteinfegertätigkeiten dürfen gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) §2 Abs.1, nur Personen durchführen, die mindestens die Gesellenprüfung im Schornsteinfegerhandwerk oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Durch die Ausbildung und der regelmäßigen Teilnahme an Schulungen, die das aktuelle Fachwissen aufrecht halten, können die Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen.
Unternehmer sind folglich nicht verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilungen persönlich anzufertigen. Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung bleibt nach ArbSchG jedoch weiterhin der Arbeitgebende. Mit der Einbeziehung der Beschäftigten in die Beurteilung von möglichen Gefährdungen und die Ableitung entsprechender Arbeitsschutzmaßnahmen wird die Akzeptanz und das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen erhöht. Zusätzlich wird die Gefährdungsbeurteilung von den Beschäftigten als Wertschätzung wahrgenommen. In einem sicheren Arbeitsumfeld werden Fehler vermieden, motivierter und letztendlich auch effizienter gearbeitet. Der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger unterstützt die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit entsprechenden Beratungsleistungen und gewerkspezifischen Hilfsmitteln. In Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten gilt die Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung als erfüllt, wenn sie diese Hilfsmittel nutzen (BAuA, 2023).
-
Mit der Einführung der Gefährdungsbeurteilung 1996 wurde das starre, regelgebundene Präventionshandeln im Arbeitsschutz grundlegend verändert. Arbeitgeberverbände begrüßten die Abkehr von Unfallverhütungsvorschriften, hin zu flexiblen und arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen als großen bürokratischen Abbau und mehr eigenverantwortlichem Handeln. Gleichzeitig sahen die Gewerkschaften eine Chance in der größeren Teilhabe der Belegschaft an der betrieblichen Präventionsarbeit.
Spätestens nach der Umfrage der Unfallversicherungsträger 2005 zeichnete sich ab, dass beide Interessensvertretungen die Klein- und Kleinstbetriebe nicht, oder nicht angemessen, in ihre Überlegungen einbezogen hatten. Mitarbeiter in diesen Betrieben partizipieren bis heute nicht am ganzheitlichen Präventionsgedanken der Gefährdungsbeurteilung, da, insbesondere in Kleinstbetrieben, nahezu nirgends ein Betriebsrat existiert, bzw. nach Betriebsverfassungsgesetz erst ab mindestens fünf Vollarbeitszeitkräften gegründet werden kann. Somit obliegt die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in Kleinstbetrieben nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch dem Unternehmer. Diese sind jedoch meist derart mit anderen organisatorischen und administrativen Aufgaben beschäftigt, dass sie gar keine präventiv gleichwertigen Arbeitsmethoden als die in den Arbeitsschutzregeln verankerten, umsetzen möchten und sich so schnell überfordert fühlen oder die Gefährdungsbeurteilung als überflüssig, bzw. sinnlos ansehen.
Autor
Ausgabe
BauPortal 1|2026
Das könnte Sie auch interessieren
Absturzsicherheit, Dacharbeiten
Instandhaltungsarbeiten auf dem Dach sicher ausführen
Die überarbeitete DGUV Information 201-056 bietet umfassende Unterstützung für die rechtssichere und nachhaltige Planung von Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten.
Arbeitsschutz, Rohbau, Bewehrung
Möglichkeiten für den Bewehrungsschutz
Freiliegende Bewehrungsenden können bei Sturz- und Stolperunfällen zu schweren Verletzungen führen. Solche Gefährdungen lassen sich mit wenig Aufwand reduzieren.
Absturzprävention, Arbeitsschutz
Interview mit Markus Wanck
Auch 30 Jahre nach Einführung wird die Gefährdungsbeurteilung noch nicht im gewünschten Maße angenommen. Ursachen und Möglichkeiten der Veränderung führte Markus Wanck in seiner Arbeit auf. Wir befragten ihn dazu.