Absturzprävention, Arbeitsschutz
Interview mit Markus Wanck
In seiner Umfrage beschäftigt sich Markus Wanck, Schornsteinfegermeister aus Baden-Württemberg, Versichertenvertreter und Mitglied im Vorstand der BG BAU, mit der Gefährdungsbeurteilung als Kerninstrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Auch 30 Jahre nach Einführung wird sie noch nicht in dem Maße angenommen, wie es erforderlich wäre. Grund genug für eine kritische Bestandsanalyse: Die Redaktion BauPortal befragte Markus Wanck zu seiner Erhebung.
Herr Wanck, warum haben Sie sich so intensiv mit der Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung (GBU) auseinandergesetzt und wie schätzen Sie die Ergebnisse Ihrer Umfrage ein?
Seit meiner Meisterprüfung 1996 wird die GBU in Kleinbetrieben nicht oder nur in geringem Umfang umgesetzt. Ich wollte daran etwas ändern und einen konstruktiven Diskussionsbeitrag – idealerweise mit konkreten Lösungsvorschlägen – leisten. Dafür war es notwendig, schon in der Fragestellung individuell auf die jeweilige Branche einzugehen, um aussagekräftige Ergebnisse zu bekommen. Hätte ich z. B. wie bei der GDA-Erhebung nur gefragt, ob eine GBU vorliegt, hätten 82,5 % mit „Ja“ geantwortet. Da im Schornsteinfegerhandwerk aber wechselnde Liegenschaften die Regel sind, musste die Frage lauten: „Liegt für jedes Gebäude, das Sie bearbeiten, eine GBU vor?“ Hier antworteten lediglich 7,6 % mit „Ja“.
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Die Integration der GBU in die Firmensoftware hat die Akzeptanz der GBU erheblich gesteigert, wie Ihrer Umfrage zu entnehmen ist. Was raten Sie anderen Gewerken, die die GBU in ihre Softwaresysteme einbinden wollen?
Man muss vor allem die Anbieter gewerkespezifischer Software überzeugen, dass die Einrichtung von Schnittstellen weder mit hohen Kosten noch mit Verlust von Datenhoheit verbunden ist. Für die Schnittstellen ist keine aufwendige Programmierung nötig, da die Unfallversicherungsträger die Daten kostengünstig zu Verfügung stellen. Gegebenenfalls muss der Gesetzgeber regulatorisch eingreifen, um eine kostengünstige Lösung über die Unfallversicherungsträger für die Unternehmer sicherzustellen. Ich möchte die Arbeitgeberverbände in Gewerken mit vielen Kleinbetrieben ausdrücklich ermuntern, diese Lösungen einzufordern. Kleine Betriebe können sich teure Unternehmenssoftware oder eine maßgeschneiderte Enterprisesoftware in der Regel finanziell nicht leisten. Mit der Integration der Gefährdungsbeurteilung in die Firmensoftware wird Präventionsarbeit vereinfacht, die Akzeptanz für den Arbeitsschutz erhöht und gleichzeitig Bürokratie abgebaut.
Welche Erklärung haben Sie dafür, dass ein nicht geringer Anteil an Unternehmen die starren Regeln bevorzugt?
Unternehmer in Klein- und Kleinstbetrieben haben in der Regel gar keine Zeit, individuelle oder alternative Arbeitsschutzlösungen zu entwickeln. Sie wollen konkrete, einfache Vorgaben, möglichst in einem Regelwerk vereint, an die sie sich halten können. Völlig kontraproduktiv sind unbestimmte Rechtsbegriffe wie „im Ausnahmefall“ oder „in seltenen Fällen“. Hier fühlen sich die Unternehmer allein gelassen, die Regel verliert an Akzeptanz und schnell wird der Ausnahmefall in der Praxis zum Regelfall. Jeden Tag eine Ausnahme sind auch 365 Ausnahmen im Jahr.
Auch nicht geläufige Fachbegriffe wie 50 Lux bei der Beleuchtung von Arbeitsplätzen sind nicht zielführend. 2-3 Watt pro m² des zu beleuchtenden Raumes hört sich meiner Meinung nach doch wesentlich praxisnäher an. Mit der DGUV Regel 101-021 und der DIN 18160 Teil 5 können 90 % aller Arbeitsplätze im Schornsteinfegerhandwerk arbeitsschutztechnisch beschrieben werden.
Welche Möglichkeiten und welche Hürden bzw. Gefahren sehen Sie hinsichtlich des Bürokratieabbaus beim betrieblichen Arbeitsschutz?
Die größte Gefahr ist sicherlich die Pauschalierung. Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigte haben ganz andere Strukturen und setzen andere Prioritäten als größere Betriebe. Hier ist der Arbeitgeber meist noch für alles direkt verantwortlich. Sicherheitsbeauftragte o. ä. gibt es nicht. Also, individuelle und gewerkspezifische Lösungen sind gefragt, sonst besteht schnell die Gefahr, einerseits Bürokratie abzubauen und andererseits das Risiko für Unfälle in anderen Bereichen zu steigern. Eine Teleskopleiter in einem Stuckateurbetrieb ist eine enorme Gefahrenquelle. Bei einer stationären Leiter in einer Lagerhalle sieht dies wiederum ganz anders aus.
Sie erwähnen in Ihrer Arbeit, dass den Versicherten und Arbeitgebern in den paritätisch selbstverwalteten Gremien der Unfallversicherung mehr Verantwortung für klare, praxisnahe Regeln übertragen werden sollte. Was würde das konkret heißen?
Jeder Branche, die über eine Vielzahl an Arbeitsschutzregeln klagt, kann ich nur empfehlen, branchenspezifische Regeln zu erstellen. Unter Einbeziehung der Selbstverwaltung mit aktiven Beschäftigten und Unternehmern sowie des zuständigen Unfallversicherungsträgers entstehen aus dem jeweiligen Gewerk Regeln mit einer großen Praxisnähe. Diese Regeln sollten dann allerdings auch eine Vermutungswirkung auslösen, d. h., wenn der Unternehmer sich an diese hält, kann er davon ausgehen, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. So ergibt sich eine hohe, praxisnahe Rechtssicherheit, die wiederum die Akzeptanz der Regelungen und somit des Arbeitsschutzes fördert.
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Ausgabe
BauPortal 1|2026
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