
50 Jahre Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist am 1. Dezember 1974 in Kraft getreten und bis heute die Grundlage für die Arbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es forderte von Anfang an die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Beteiligten sowie die Einbeziehung der Beschäftigten.
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Das ASiG verpflichtet Arbeitgeber dazu, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen, um sie bei der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung zu unterstützen. Des Weiteren weist das ASiG Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit konkrete Aufgaben zu, die bereits bei der Planung und Beschaffung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln beginnen.
Mit seinen Vorschriften legt das ASiG die Grundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Eine Konkretisierung erfolgt in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie regelt u. a. die erforderliche Fachkunde beider Berufsgruppen und ihre Aufgabenbereiche detaillierter. Abhängig von der Betriebsgröße werden zudem verschiedene Betreuungsmodelle (Regelbetreuung oder alternative Betreuung) festgelegt, die passend zum Unternehmen ausgestaltet werden können.
Betreuung durch den ASD der BG BAU
Der ASD (Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst) der BG BAU bietet eine umfassende Betreuung im Sinne des ASiG an und greift dabei auf erfahrene und kompetente Partner zurück. Der Dienstleister AMD der BG BAU GmbH unterstützt in seinen arbeitsmedizinischen Zentren zu allen Fragen der Arbeitsmedizin. Bei sicherheitstechnischen Fragen können Sie sich an die Beratungsgesellschaften für Arbeits- und Gesundheitsschutz wenden.
Darüber hinaus bieten auch weitere Dienstleister, wie z. B. der TÜV Rheinland, Leistungen im Bereich Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD) und Arbeitssicherheit an.
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Ausgabe
BauPortal 1|2025
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