Durchsturzsicherheit
Durchsturzsichere Bauteile mit Prüfung nach GS-BAU-18
Der überarbeitete Prüfgrundsatz GS-BAU-18 „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten“ berücksichtigt bei der Produktprüfung den präventiven Ansatz – die Verhinderung der steigenden Zahlen an Ab- und Durchsturzunfällen.
In Ergänzung zum bereits veröffentlichten Artikel des Referats Hochbau in der BauPortal-Ausgabe 03/2020 Sicheres Arbeiten auf Dächern, der allgemein die Prävention von Ab- und Durchstürzen schildert, geht es im Folgenden konkret um die Produktprüfung für durchsturzsichere Bauteile bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Bauwesen (PZ BAU) übernimmt seit Jahren im Auftrag der Hersteller die Prüfung von Bauteilen auf Durchsturzsicherheit und deren Zertifizierung. Im Juni 2020 wurde ein überarbeiteter Prüfgrundsatz – GS-BAU-18 „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten“ – veröffentlicht, der seitdem die Anforderung des präventiven Ansatzes, die Verhinderung der steigenden Zahlen an Ab- und Durchsturzunfällen, unterstützt.
Inhalte des Prüfgrundsatzes
Der Prüfgrundsatz bezieht sich auf Produkte, die bestimmungsgemäß nicht betreten werden dürfen, sich jedoch in der Nähe von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen befinden und auf die deshalb eine Person stürzen kann.
Bauteile aus Glas sind, wie auch schon bei der Vorgängerversion, vom Anwendungsbereich des GS-BAU-18 ausgenommen. Die wesentlichen Neuerungen und Änderungen belaufen sich auf die Verwendung einer Prüfkugel (D = 30 cm), die das maximale zugelassene Öffnungsmaß der beanspruchten Produkte visualisiert.
Des Weiteren sind die Kennzeichnungspflicht der Produkte und die Notwendigkeit regelmäßiger Fertigungsstätten-Besichtigungen bei den Herstellenden festgelegt worden.
Das Prüfzeichen „Durchsturzsicher ein Jahr nach Einbau“ erhalten erfolgreich geprüfte Lichtkuppeln, Lichtbänder und Lichtplatten, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung der lichtdurchlässigen Flächen, wie z. B. Acryl, Polycarbonat oder PVC, nur eine eingeschränkte Dauer der Durchsturzsicherheit aufweisen. Ausgenommen von dieser zeitlichen Einschränkung sind jedoch Produkte, die durch zusätzlich ergriffene Maßnahmen die Durchsturzsicherheit dauerhaft gewährleisten können. Zusätzliche bautechnische Maßnahmen sind der Einsatz von Durchsturzgittern, eine konstruktive Verstärkung mittels Metallbändern oder der Auftrag von speziellen Beschichtungen auf Lichtkuppeln oder Lichtbändern, um nur einige Beispiele zu nennen.
Die Gültigkeit der ausgestellten Zertifikate beträgt jeweils fünf Jahre, unabhängig von der Prüfzeichenvergabe.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema „Durchsturzsichere Bauteile und deren Prüfung“ steht das Team der Prüf- und Zertifizierungsstelle (PZ BAU) unter pzbau@bgbau.de zur Verfügung.
Alle Produkte, die von der PZ BAU hinsichtlich der Durchsturzsicherheit geprüft wurden, finden Sie im Serviceteil der BauPortal unter Zertifizierungen.
Autorin
Ausgabe
BauPortal 1|2021
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