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Branchenregel Tiefbau veröffentlicht

Im Oktober 2019 wurde die DGUV Regel 101-604 „Branche Tiefbau“ veröffentlicht, die konkrete Hilfe bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen von Tiefbauarbeiten bietet. Die Branchenregel, an der auch das Referat Tiefbau der BG BAU maßgeblich mitgearbeitet hat, stellt umfassend die wichtigsten präventiven Möglichkeiten vor, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für die Unternehmen und deren Belegschaften zu erreichen. Zum einem werden übergreifende Themen wie die sichere Benutzung von Baumaschinen, persönliche Schutzausrüstungen oder auch Kampfmittelräumung behandelt. Zum anderen werden auch einzelne Arbeitsbereiche im Tiefbau, wie z. B. Straßenbau, Arbeiten im Bereich von Baugruben und Gräben sowie Spezialtiefbauarbeiten, betrachtet. Abgerundet wird das Arbeitsschutz-Kompendium für die Tiefbau-Branche durch verschiedene Formularvorlagen, z. B. zur Beauftragung von Erdbaumaschinenführern. Mit dieser DGUV Regel werden in erster Linie Unternehmerinnen und Unternehmer angesprochen, die für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten verantwortlich sind. Aber durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Tiefbauunternehmen, etwa den Personal- und Betriebsräten, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärztinnen und -ärzten sowie den Sicherheitsbeauftragt.

Die DGUV Regel 101-604 ist über das Medien-Center der BG BAU bestell- und abrufbar.

Titelbild der Broschüre DGUV Regel 101-604 Branche Tiefbau
DGUV Regel 101-604: Branchenregel Tiefbau
Bild: DGUV

Ausgabe

BauPortal 1|2020