Arbeitsschutzprämien 2020: Viele neue Prämien und noch attraktivere Fördermodelle
Mit den Arbeitsschutzprämien unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen bei der aktiven Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, indem sie Zuschüsse für ausgewählte Geräte und Maschinen mit besonderen Eigenschaften in Bezug auf Arbeitsschutz gewährt. Ebenfalls werden Qualifikationsmaßnahmen für Beschäftigte gefördert, um deren Kompetenzen im Bereich Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern.
Auch in diesem Jahr wurde der Arbeitsschutzprämienkatalog wieder um attraktive Arbeitsschutzprämien erweitert. So werden ab 2020 im Bereich „Staub und Gefahrstoffe“ mobile Mischstationen (mit Deckel, Absaugung und Transportwagen) sowie Staubschutztüren gefördert.
Um präventive Maßnahmen im Bereich Absturz zu fördern, werden Unternehmen bei der Anschaffung von Ein-Personen-Gerüsten, Kleinsthubarbeitsbühnen/Liften und systemimmanenten/systemintegrierten Seitenschutz-Lösungen unterstützt.
Besonders profitieren Unternehmen von der Erhöhung ihrer individuellen Fördersumme pro Kalenderjahr. Die individuelle Fördersumme wird anhand der Mitgliedsbeiträge des Vorjahrs berechnet. Hier wurden die Prozentsätze zur Berechnung der Fördersumme erhöht. Weiterhin wurden die bisherigen Förderstufen in den fünf neuen Stufen A bis E klarer gegliedert.
Anträge auf Förderung können alle gewerblichen Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit einem jährlichen BG-Beitrag ab 100 € stellen. Aber auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte können von den Arbeitsschutzprämien profitieren, wenn sie eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU abgeschlossen haben.
Weitere Informationen zu den Arbeitsschutzprämien unter www.bgbau.de/praemien
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BauPortal 1|2020