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Ab 2026/2027: Neue Regelungen in der DGUV Vorschrift 2

Auf einer Kunststoffbahn (Tartanbahn) stehen die Zahlen 2023, 2024, 2025, 2026, 2027, 2028 und 2029.
Bild: Midnight Studio - stock.adobe.com

In der Vorschrift werden z. B. Aufgaben und Qualifikationen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und Betriebsärzten beschrieben. Die Änderungen sollen die DGUV Vorschrift 2 verständlicher und besser umsetzbar machen.
 

Bisherige DGUV Vorschrift 2 gilt noch für die Baubranche 

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung setzen die neue Vorschrift sukzessive jeweils für die von ihnen betreuten Branchen in Kraft. Geschehen ist dies z. B. schon bei der BGHM. Die BG BAU wird die DGUV Vorschrift 2 auch für ihren Geltungsbereich aktualisieren, dies nimmt allerdings noch etwas Zeit in Anspruch. Für Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen gilt daher weiterhin verbindlich die bisherige Fassung der DGUV Vorschrift 2. Die Unternehmen müssen deshalb vorerst keine Änderungen in den von der DGUV Vorschrift 2 geregelten Bereichen beachten.
 

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Anpassungen erfordern Satzungsänderung bei BG BAU 

Für die Inkraftsetzung der neuen DGUV Vorschrift 2 ist bei der BG BAU eine Satzungsänderung erforderlich, die wiederum einer Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde bedarf. Aus diesem Grund wird es vermutlich bis Ende 2026 dauern, bis die neue Vorschrift veröffentlicht wird. In Kraft tritt sie dann voraussichtlich Anfang 2027. 
 

BG BAU informiert Mitgliedsunternehmen über Umsetzung 

Im Laufe des Jahres 2026 wird die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen rechtzeitig und detailliert informieren, insbesondere zu den bauspezifischen Regelungen der aktualisierten Vorschrift.
 

Autor

Redaktion BauPortal

Ausgabe

BauPortal 3|2025