Unbedenklichkeitsbescheinigung einfach anfordern
Viele Unternehmen benötigen z. B. für die Bewerbung auf öffentliche Ausschreibungen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) der BG BAU, um nachzuweisen, dass die Beiträge zur BG BAU ordnungsgemäß gezahlt wurden und keine Nachforderungen drohen.
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Damit das Bestellen der UB noch einfacher wird, wurde die Website kürzlich aktualisiert. Übersichtlich sind jetzt verschiedene Wege zusammengestellt, wie eine UB angefordert werden kann: per Telefon, Brief, E-Mail, Online-Formular oder Webportal. Am bequemsten geht dies über das Portal „meine BG BAU für Unternehmen“. Die Hinweise gibt es auch gebündelt als Infoblatt zum Download.
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Ausgabe
BauPortal 4|2025
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