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Eine Tastatur mit der Aufschrift Sicherheit.
Bild: VRD - Fotolia

Mehr Sicherheit bei Überweisungen durch Empfängerüberprüfung

Seit dem 9. Oktober 2025 haben sich die europaweiten Regeln für die Ausführung von Überweisungen geändert. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung. Die Empfängerüberprüfung ist ein Abgleich der Empfängerinformationen bei Überweisungen als zusätzlicher Schutzmechanismus vor Betrug und Fehlern. 
 

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Vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung durch das ausführende Kreditinstitut wird geprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers zu dem für die IBAN hinterlegten Namen passt.
 

Was heißt das konkret? 

Die Einführung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz „VoP“) betrifft alle Kontoinhaber – Privatpersonen sowie Unternehmen. Nach Überprüfung der Empfängerdaten wird das Ergebnis der Prüfung (Match, Close Match oder No Match) angezeigt, anhand dessen über die Ausführung oder Nicht-Ausführung einer Überweisung entschieden werden kann. Bei Überweisungen an die BG BAU muss der Empfängername – „Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft“ oder „BG BAU“ – exakt angegeben werden, um mögliche Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.
 

Autor

Redaktion BauPortal

Ausgabe

BauPortal 4|2025