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Abbildung von mehreren Cannabis-Pflanzen.
Bild: Opra - stock.adobe.com

Cannabis auf dem Bau

Das neue Cannabis-Gesetz (CanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Seitdem sind Erwerb, Anbau und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Legalisierung wirft im Arbeitskontext viele Fragen auf. Darf Cannabis am Arbeitsplatz konsumiert werden und welche Folgen hat dies für den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung?
 

Die BG BAU liefert auf ihrer neuen Themenseite Antworten auf die elf häufigsten Fragen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte im Zusammenhang mit dem neuen Cannabis-Gesetz interessieren.
 

Plakate zum Download und zum Bestellen

Auf der Themenseite gibt es auch aktuelle Plakate zum Thema "Bauen mit Cannabis", die entweder heruntergeladen oder bestellt werden können:

 

Poster zum Thema Arbeitsschutz-Cannabis mit Textgrafik: High Risk.
Bild: BG BAU
Poster zum Thema Arbeitsschutz-Cannabis mit verschwommener Schrift auf grünem Hintergrund: Alles klar bei dir?
Bild: BG BAU
Poster zum Thema Arbeitsschutz-Cannabis mit gelben Absperrbändern: Kiffen verboten.
Bild: BG BAU
Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 3|2024