Cannabis auf dem Bau
Das neue Cannabis-Gesetz (CanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Seitdem sind Erwerb, Anbau und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Legalisierung wirft im Arbeitskontext viele Fragen auf. Darf Cannabis am Arbeitsplatz konsumiert werden und welche Folgen hat dies für den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung?
Die BG BAU liefert auf ihrer neuen Themenseite Antworten auf die elf häufigsten Fragen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte im Zusammenhang mit dem neuen Cannabis-Gesetz interessieren.
Plakate zum Download und zum Bestellen
Auf der Themenseite gibt es auch aktuelle Plakate zum Thema "Bauen mit Cannabis", die entweder heruntergeladen oder bestellt werden können:
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BauPortal 3|2024
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