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Elektrosicherheit

Elektrische Gefährdungen bei Ausbau und Sanierung

Nahaufnahme eines Elektrikers, der die Steckdose in Arbeitshandschuhen mit einem Schraubenzieher repariert.
Reparatur einer Steckdose
Bild: Kostiantyn - stock.adobe.com


Für die Elektrotechnik ergeben sich auf Baustellen besondere Bedingungen und besondere Unfallgefahren, weil naturgemäß vor Fertigstellung eines Bauwerks noch nicht alle, sonst selbstverständlichen Sicherheitsstandards vorhanden sind. Ausgehend vom aktuellen Unfallgeschehen sollen die hauptsächlichen Gefährdungen aus Sicht der Elektrotechnik dargestellt und geeignete präventive Maßnahmen erläutert werden.
 

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Im Bereich des Ausbaus und der Sanierung werden Elektrounfälle vor allem ausgelöst durch:

  • fehlende Qualifikation und unsachgemäße Arbeitsdurchführung,
  • Berührung von nicht gesicherten Leitungsenden aus Wänden oder Decken,
  • arbeitsbedingtes Entfernen von Schalter- und Steckdosenabdeckungen,
  • defekte Betriebsmittel und/oder unsichere Anschlusspunkte (Kundensteckdosen),
  • unzulässige Näherung an Frei- und Oberleitungen (Hochspannung).

Die meisten Elektrounfälle treffen Laien – also die Anwender der Elektroenergie. Elektrofachkräfte, z. B. im Bereich der Baustromversorgung, sind dagegen kaum am Unfallgeschehen beteiligt. Die problematische Entwicklung der Unfälle von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten im Bereich Heizung-Klima-Lüftung wurden zuletzt in BauPortal 03/22 thematisiert. Zunehmend mit der Anzahl der Solaranlagen sind Elektrounfälle von Dachdeckern. Grundsätzlich besteht meist nicht nur eine technische Ursache, sondern eine Verkettung mehrerer Faktoren.
 

Grundsätze für sichere Elektroarbeiten

Viele solcher unfallbegünstigenden Faktoren können ausgeschlossen werden, wenn die folgenden Grundsätze der Organisation und der Elektrotechnik beachtet werden.
 

Ausführung von elektrotechnischen Arbeiten nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht

Elektrotechnische Arbeiten an und in der Nähe elektrischer Anlagen und an Betriebsmitteln dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden: Das betrifft auf Baustellen z. B. die Errichtung der Baustromversorgungsanlagen, die Instandhaltung und Prüfung der Baustromverteiler sowie von Verlängerungen und Elektrowerkzeugen mit ihren Anschlussleitungen. Auch simple Reparaturen, z. B. die eines Steckers, dürfen nicht von Laien durchgeführt werden.

Die Elektrofachkraft kann geeignete Mitarbeiter anlernen und für einfache Tätigkeiten als elektrotechnisch unterwiesene Person unter ihrer Leitung und Aufsicht einsetzen. Den Umfang der notwendigen Unterweisung und die Art der Aufsicht legt die Elektrofachkraft selbst fest, weil dies von der Art der Gefährdung und der Erfahrung der elektrotechnisch Unterwiesenen abhängig ist. Wenn Laien z. B. in der Nähe von Hochspannungsanlagen arbeiten müssen, sind sie permanent zu beaufsichtigen.

Wenn Dachdecker Solarmodule auf die Unterkonstruktion montieren und mit den berührungssicheren Steckverbindern koppeln, handelt es sich um elektrotechnische Arbeiten. Diese relativ einfachen Arbeiten können schnell gefährlich werden. Deshalb müssen Dachdecker bei solchen Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft stehen. Diese kann z. B. von der Elektrofirma, die die Solaranlage in die Haustechnik einbindet, gestellt werden.

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen tatsächlich nur die festgelegten Tätigkeiten ausführen, für die sie ausgebildet wurden. Das Arbeiten unter Spannung, die Installation neuer Stromkreise oder das Prüfen von ortsveränderlichen Betriebsmitteln gehört i. d. R. nicht zu den festgelegten Tätigkeiten. Eine Erweiterung des Tätigkeitsfelds kann nur von einer (verantwortlichen) Elektrofachkraft im Unternehmen z. B. nach einer Fortbildung bestätigt werden.
 

Elektrische Anlagen sind immer als unter Spannung stehend zu betrachten

Eine allgemeine Unfallquelle sind fehlende oder falsche Informationen zum Schaltzustand einzelner Anlagenteile, wenn beispielsweise statt der Leuchten, Schalter oder Steckdosen ein offener Bund mit ungesicherten Leitungsenden den Abschluss bildet. Hinzu kommt, dass Teile der künftigen elektrischen Anlagen im zu errichtenden Bauwerk schon vor Abschluss der Baumaßnahmen, z. B. für die Baubeleuchtung, teilweise in Betrieb genommen werden und es keine klare Trennung zwischen Bau und Betrieb gibt. Unter Putz vorhandene oder im Erdreich verlegte, unter Spannung stehende Kabel werden oft bei den Bauarbeiten beschädigt, weil sie nicht gesucht oder nicht erkannt bzw. verwechselt wurden. Oft gehen die Beteiligten davon aus, dass Hochspannungsanlagen (wie meist auch ursprünglich vereinbart) AUS sind, ohne eine Freigabe abzuwarten und ohne sich vom sicheren Zustand selbst zu überzeugen.

Weil der Bauhandwerker die Spannungsfreiheit einzelner Anlagenteile i. d. R. fachgerecht nicht selbst feststellen kann, darf eine Freigabe zum Arbeiten nur durch eine Elektrofachkraft erteilt werden. Eine solche Freigabe gilt immer nur zeitnah, weil sich die Arbeitsverhältnisse schnell wieder ändern können und sich der Zugang zu Anlagen auf Baustellen nicht immer perfekt regeln lässt. In jedem Einzelfall muss sichergestellt sein, dass eine gefährliche Spannung im Arbeitsbereich nicht berührt werden kann. Sichergestellt bedeutet in diesem Zusammenhang für den Arbeitsverantwortlichen: Er muss sich überzeugen. Er muss wissen und nicht nur glauben.
 

Darstellung der Sicherheitsregeln als Bildabfolge. Grüner Haken bei richtigem Verhalten, rotes Verbotszeichen bei falschem Verhalten.
Sicherheitsregeln beim Herstellen des sicheren, spannungsfreien Zustandes im Arbeitsbereich
Bild: André Grimm – BG BAU


Das Leitungsende, das am Vorabend noch spannungsfrei war, kann am nächsten Morgen unter Spannung stehen. Lüsterklemmen am Leitungsende bieten keinen ausreichenden Berührungsschutz. WAGO-Klemmen können zwar berührungssicher sein – wenn sie fachgerecht angebracht werden – aber sie sind nur eingeschränkt „baustellentauglich“. Sie können im rauen Baustellenbetrieb schnell beschädigt werden und sind manchmal schnell einfach wieder weg. Weil in Betrieb befindliche elektrische Anlagen einen vollständigen und sicheren Berührungsschutz (oder ausreichenden Abstand) benötigen, können offene Leitungsenden z. B. mit einem dafür geeigneten Installationsverteiler (Abzweigdose) geschützt oder von einer Elektrofachkraft bis zur endgültigen Fertigstellung kurzgeschlossen und geerdet werden. Besser ist es, den Stromkreis in der Verteilung erst aufzulegen, wenn die Anlage dahinter vollständig fertiggestellt ist.

Wenn Abdeckungen von Schaltern oder Steckdosen arbeitsbedingt entfernt werden müssen, ist der jeweilige Stromkreis vorher freizuschalten. Auch wenn dafür bei Wand- und Bodenbeschichtungsarbeiten oder im Trockenbau meist Elektrofachkräfte nicht zur Verfügung stehen, müssen beim Freischalten die Sicherheitsregeln der Elektrotechnik beachtet werden. Das Freischalten erfolgt immer in der Verteilung und nicht am Lichtschalter und danach muss ein Wiedereinschalten wirksam verhindert werden. Besonders wichtig ist es, am Arbeitsort mit einem zweipoligen Spannungsprüfer und nicht etwa mit einem Phasenprüfer die Spannungsfreiheit zu überprüfen. Mit diesen „Lügenstiften“ ist kein sicheres Prüfergebnis garantiert. Mit geeigneten Abdeckungen können die spannungsfreien Dosen provisorisch abgedeckt werden. Damit kann Feuchtigkeit nicht eindringen, Schutzleiterkontakte werden nicht mit Farbe unwirksam gemacht und eine direkte Berührung wird verhindert, wenn z. B. Privatkunden, nach dem Feierabend der Handwerker, die Sicherungen wieder zuschalten.
 

Einhaltung spannungsabhängiger Schutzabstände

Wenn elektrische Anlagen im Baufeld nicht ausgeschaltet werden können, sind spannungsabhängige Schutzabstände einzuhalten. Oft wird die elektrische Gefährdung von den beteiligten Laien unterschätzt, weil allgemein die Anwendung der elektrischen Energie zum normalen Alltag gehört und andere, auf Baustellen meist jederzeit und gleichzeitig präsente Gefahren, z. B. durch Absturz, Gefahrstoffe oder Maschinenbewegungen offensichtlicher und greifbarer sind. Die Elektroenergie ist insofern „unsichtbar“. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Gewerke auf geringstem Raum gleichzeitig tätig sind, was bei fehlender Koordination zu weiterem Gefährdungspotenzial führen kann. Die Gefahr elektrischer Anlagen im Baufeld wird von Laien oft falsch bewertet und mit fortschreitendem Bauablauf immer mehr ausgeblendet. Bevor Arbeiten auf Schutzabstand geplant werden, muss immer geprüft sein, ob die Abschaltung möglich ist.

Schutzabstände müssen sicher eingehalten werden. Einfache Fehler, die jederzeit passieren können und damit durchaus wahrscheinlich sind, müssen bei der Planung dieser Arbeitsmethode berücksichtigt werden. Wenn an der sicheren Durchführung Zweifel bestehen, darf so nicht gearbeitet werden.

Der Anlagenbetreiber oder sein Anlagenverantwortlicher müssen den Auftragnehmer einweisen und auf besondere Gefährdungen hinweisen. Der Arbeitsverantwortliche unterweist seine Mitarbeiter, erstellt ggf. Betriebsanweisungen und stimmt das Vorgehen mit dem Anlagenverantwortlichen ab. Dieser muss für ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen und gibt eine Durchführungserlaubnis für die Arbeiten. Im SIGE-Plan sollten konkrete elektrische Gefährdungen, z. B. eine Freileitung, und die notwendigen Maßnahmen im Arbeitsschutz berücksichtigt sein.

Das Einhalten von Schutzabständen muss mit einer geeigneten, ggf. verstärkten Aufsicht garantiert werden. Jeder am Bau Beteiligte muss seine Arbeitsgrenze zu einer elektrischen Anlage im Baufeld kennen und einhalten. Letztlich müssen alle Festlegungen regelmäßig auf Wirksamkeit kontrolliert und durchgesetzt werden.
 

Baustelleneignung von Baustromanlagen und elektrischen Betriebsmitteln

Baustromanlagen und elektrische Betriebsmittel auf Baustellen müssen „baustellengeeignet“ sein und es dürfen nur sichere Anschlusspunkte benutzt werden. Elektrische Leitungen auf Baustellen werden nicht fest installiert, sondern sie teilen sich den Raum mit Verkehrswegen oder sie kreuzen Verkehrswege, wobei es zu extremen mechanischen Belastungen kommen kann. Bei Einsatz elektrischer Betriebsmittel im Freien kann UV-Strahlung oder Feuchtigkeit zusätzlich Einfluss auf die Isolation nehmen.

Deshalb müssen Baustromverteiler, Anschluss- und Verlängerungsleitungen, Leitungsroller, Elektrowerkzeuge, Leuchten usw. den besonderen Baustellenbedingungen standhalten. Baustellengeeignet sind Betriebsmittel, die der DGUV-Info 203-006 entsprechen. In dieser Informationsschrift sind alle bekannten Anforderungen aus verschiedenen Einzelnormen, Regeln und Vorschriften zusammengefasst und anwendungsgerecht aufbereitet.
 

Titelbild DGUV Information 203-006 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
DGUV Information 203-006
Bild: BG BAU


Wenn beim Kunden für den Einsatz eines Elektrowerkzeugs eine Steckdose benutzt wird, ist nicht erkennbar, ob diese den ­Regeln der Technik entspricht, sicher und geprüft ist. Deshalb muss selbst mit einem PRCD-S für den „sicheren Anschlusspunkt“ gesorgt werden. 

Eine solche ortsveränderliche Schutzeinrichtung prüft automatisch und vor Beginn der Arbeiten, ob die Steckdose normgerecht installiert und fehlerfrei ist.
 

Oranges Kabel mit Steckdosenstecker und Stecker zum Anschluss an ein elektrisches Gerät.
Beispiel für einen PRCD-S
Bild: as – Schwabe GmbH


Sach- und normgerechte Durchführung der Elektroprüfungen

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen und Kontrollen sind so durchzuführen, dass defekte Betriebsmittel rechtzeitig erkannt werden. Sach- und normgerechte Elektroprüfungen beinhalten neben einer gründlichen Sichtprüfung immer auch einen messtechnischen Nachweis der Fehlerfreiheit und sie werden als verantwortungsvolle, komplexe elektrotechnische Arbeiten bezeichnet, die nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert bei der Prüfung von Arbeitsmitteln eine „zur Prüfung befähigte Person“. Die Anforderungen an diese Prüfpersonen, die in der TRBS 1203 beschrieben werden, sind vergleichbar mit denen, die von der Unfallverhütungsvorschrift an Elektrofachkräfte gestellt werden.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nach Vorgabe und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Teilaufgaben im Rahmen der Prüfungen durchführen. Sie können aber nicht mit der Gesamtverantwortung für die Durchführung der Prüfung beauftragt werden. Auch Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten erfüllen die Anforderungen an eigenverantwortlich arbeitende „Prüfpersonen“ grundsätzlich nicht, weil diese Arbeiten nicht zur Ausbildung und zum Tätigkeitsprofil passen.
 

DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
DGUV Information 203-071
Bild: BG BAU


Die Prüffristen werden nicht starr vorgegeben, sondern sie sind vom Unternehmer abhängig von der konkreten Belastung festzulegen. Dabei sind die Richtwerte aus der Unfallverhütungsvorschrift zu berücksichtigen, die sich in der Vergangenheit als ausreichend sicher bewährt haben. Kürzere Abstände müssen sachlich/technisch begründet werden können. Allgemein müssen Betriebsmittel auf Baustellen, wegen der hohen Belastung, häufiger geprüft werden als vergleichbare Betriebsmittel in Bereichen mit geringerer Belastung.

Arbeitstäglich bzw. vor Benutzung eines elektrischen Betriebsmittels soll der Nutzer/ Anwender eine Kontrolle auf offensichtlich erkennbare Mängel seines Arbeitsmittels durchführen. So könnten jährlich einige Unfälle durch gequetschte, abgeknickte, rausgerissene oder gar blanke Adern von Anschlussleitungen vermieden werden. Aufmerksame Nutzer würden solche defekten Arbeitsmittel oder auch völlig durchnässte Elektrowerkzeuge oder ungeprüfte Geräte nicht benutzen. Beschäftigte sollen regelmäßig entsprechend unterwiesen werden.
 

Fazit

Die wesentlichen Inhalte dieses Artikels sind der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ entnommen. Diese Vorschrift, inhaltlich seit über 40 Jahren nahezu unverändert, ist immer noch „auf der Höhe der Zeit“. Sie ist konform zum Arbeitsschutzgesetz und zur Gefährdungsbeurteilung und sie ist, nach Meinung der Fachleute, erfolgreich. Zwischen den Überschriften werden Praxisbeispiele der Anwendung dieser Vorschrift in der Bauwirtschaft erläutert.

Nicht alles ist planbar, aber was geplant werden kann, dass muss auch geplant werden. Elektrosicherheit ist in erster Linie eine Frage der Organisation.
 

Autor

Andre Grimm

BG BAU Prävention
Leiter Referat Elektrische Gefährdungen und
Strahlung


Ausgabe

BauPortal 3|2023