Baustrom
Elektrosicherheit ist Organisation
Elektrische Energie ist fester und selbstverständlicher Bestandteil unserer Lebensart. Erst wenn sie uns plötzlich nicht zu Verfügung steht, bemerken wir unsere Abhängigkeit. Neben den vielen Vorteilen bestehen aber immer auch gravierende Gefährdungen. Besonders Laien müssen vor dem ungewollten Freiwerden von Elektroenergie geschützt werden. Dies wird überwiegend durch europäische Richtlinien, nationale Gesetze, Verordnungen und entsprechende Normen realisiert. Es dürfen nur sichere Geräte und Produkte in den Verkehr gebracht werden.
Für den sicheren Baubetrieb im gewerblichen Bereich in der Nähe von elektrischen Anlagen und unter Nutzung der Elektroenergie ist eine Reihe zusätzlicher organisatorischer und technischer Regeln einzuhalten. Deshalb sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch elektrotechnische Aspekte zu beachten. Diese werden im folgenden Artikel angesprochen, ohne den technischen Hintergrund im Detail und die einzelnen Paragrafen von Vorschriften heranzuziehen.
Prüfungen als organisatorische Grundlage des sicheren Betriebs
Im gewerblichen Bereich ist der Unternehmer verpflichtet, nach Inbetriebnahme und Beschaffung elektrischer Betriebsmittel dafür zu sorgen, dass der sichere Zustand auch erhalten bleibt. Deshalb sind alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die schädigenden Belastungen ausgesetzt sind und von denen Gefährdungen ausgehen können, regelmäßig wiederkehrend zu prüfen.
Elektrische Anlagen (Hausinstallationen, Maschinen) bestehen aus dem Zusammenschluss von Betriebsmitteln. Betriebsmittel werden als ortsfest (Warmwasserbereiter, Einbaukühlschrank, Kopierer) bezeichnet, wenn sie fest eingebaut sind oder aber auch nur nicht bewegt werden können. Ortsbewegliche Betriebsmittel (Bohrmaschine, Flex) können unter Spannung stehend, während des Betriebs von Hand bewegt werden, weshalb bei diesen Geräten von einer höheren Gefährdung auszugehen ist. Gefährdungen bestehen immer, wenn Wechselspannung größer 50 V und Gleichspannung größer 120 V benutzt werden. Schädigende Einflüsse können mechanische, thermische, chemische Belastungen sein. Die Einsatzbedingungen, die Verwendungsdauer und die Häufigkeit der Verwendung sind zu berücksichtigen. Einfluss haben die Qualifikation und Erfahrung der Benutzer sowie Umweltbedingungen und Witterung.
Die Prüffristen sind in der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass zwischen den Prüfungen entstehende Mängel rechtzeitig erkannt werden. Unter normalen Betriebsbedingungen haben sich die Prüffristen aus den Durchführungsanweisungen der Vorschrift 3 als ausreichend sicher bewährt. Diese Richtwerte müssen verkürzt werden, wenn es, z. B. wegen besonderer Gefährdungen, notwendig ist, und sie können verlängert werden, wenn es technisch-organisatorisch begründbar und ausreichend sicher ist. Bei der Festlegung der Prüffristen muss sich der Unternehmer fachlich, z. B. von einer Elektrofachkraft, beraten lassen und Verschleiß, Schädigungen, das Unfallgeschehen und die Fehlerquote berücksichtigen.
Die Prüfungen sind von „zur Prüfung befähigten Personen“ durchzuführen. Das sind in der Regel erfahrene Elektrofachkräfte, die die Prüfaufgabe und die damit verbundenen Gefährdungen, den Prüfablauf und die dafür notwendigen Prüfgeräte und Normen genau kennen. Hinsichtlich der Prüfprozesse und der Prüfergebnisse sind diese Prüfpersonen verantwortlich und nicht weisungsgebunden. Elektrotechnisch unterwiesene Personen werden nur im Auftrag und unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft bei Prüfungen eingesetzt. Sie dürfen nicht eigenverantwortlich tätig werden und die Bewertung der messtechnischen Ergebnisse bleibt in der Verantwortung der Elektrofachkraft. Der Unternehmer muss die Prüfungen ermöglichen, indem er die notwendigen Rahmenbedingungen schafft und die Prüfungen organisatorisch überwacht.
Organisation durch Qualifikation: Personen und Funktionen
- Elektrofachkräfte haben eine elektrotechnische Berufsausbildung bzw. sind langjährig in einem bestimmten Bereich der Elektrotechnik im Betrieb eingesetzt. Die Bezeichnung Elektrofachkraft ist aber nicht nur Ergebnis einer Ausbildung oder eines Seminars, sondern ein betrieblicher Status, der vom Unternehmer für einen bestimmten Bereich im Unternehmen und oft in schriftlicher Form zuerkannt wird. Voraussetzungen sind Kenntnisse und Erfahrungen bei den anfallenden Tätigkeiten sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen und Methoden. Elektrofachkräfte müssen sich fortbilden, um die theoretischen Kenntnisse zu erhalten, aufzufrischen und zu erweitern, und sie müssen auch regelmäßig im betreffenden elektrotechnischen Bereich praktisch tätig sein. Sie arbeiten eigenverantwortlich, können die übertragenen Tätigkeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen. Sie weisen Laien in Arbeitsplätze mit benachbarten elektrotechnischen Gefahrenbereichen ein und überwachen sie. Sie unterweisen Laien, lernen sie ggf. an und „erzeugen“ damit elektrotechnisch unterwiesene Personen. Die Verantwortung verbleibt stets bei der Elektrofachkraft, die deshalb auch darüber entscheidet, wie und in welchem Umfang die Aufsicht zu führen ist.
- Elektrotechnisch unterwiesene Personen werden von einer Elektrofachkraft für bestimmte und meist einfache elektrotechnische Arbeiten angelernt und unterwiesen. Ein Seminar kann Bestandteil dieser Unterweisung sein, wichtiger ist jedoch das Kennenlernen der im Betrieb durchzuführenden Arbeiten. Sie dürfen diese Arbeiten, für die sie unterwiesen sind, unter Leitung und Aufsicht der Elektrofachkraft durchführen. Die Art der Aufsicht ist abhängig von der Art der Gefährdung und der Erfahrung der elektrotechnisch unterwiesenen Person. Unerfahrene müssen anfangs permanent beaufsichtigt werden. Auch wenn erfahrene und zuverlässige Mitarbeiter nur noch stichprobenartig überwacht werden, bleiben sie unter der Verantwortung der Elektrofachkraft und arbeiten nicht eigenverantwortlich.
- Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten arbeiten eigenverantwortlich auf einem sehr eng begrenzten Gebiet. Mit diesem Sonderweg werden die Abläufe auf der Baustelle vereinfacht. So darf z. B. der Heizungsbauer die Therme und der Küchenbauer den Herd selbst anschließen, ohne den Elektriker extra beauftragen zu müssen. Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis nach festgelegten Mindestanforderungen und in einem Umfang von mehreren Wochen in Vollzeit über mindestens 80 Stunden. Die festgelegten Tätigkeiten müssen genau beschrieben und dokumentiert werden. Sie müssen auf Nachfrage auch nachgewiesen werden können. Eine pauschale Aussage, wie „alle Anlagen im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär“ ist nicht zulässig. Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf z. B. nach entsprechender Ausbildung nur Heizungsthermen und Warmwasserbereiter bestimmter Anbieter anschließen, prüfen, in Betrieb nehmen und reparieren. Dazu gehören ggf. auch Pumpen und Lüfter, wenn sie zu diesen Anlagen gehören. Keinesfalls gehört zu den festgelegten Tätigkeiten die Errichtung elektrischer Anlagen, wie Hausinstallationen/Steckdosenkreise, oder Arbeiten einer zur Prüfung befähigten Person bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Der Erhalt der Fachkunde erfordert Fortbildung.
Organisation von Bauarbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen
Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen und allgemeine Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen sind norm- und fachgerecht unter Einhaltung der Vorschriften durchzuführen. Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Zu diesen Arbeiten gehörten u. a. das Planen, Errichten, Erhalten, Verändern, Prüfen und Messen.
Zu den elektrotechnischen Arbeiten zählen auch das An- und Abklemmen elektrischer Betriebsmittel wie Lampen, Schalter, Pumpen, Heizer, Warmwasserbereiter. Das gilt auch für geringfügige oder einfache Arbeiten wie die Reparatur von Steckdosen oder Anschlussleitungen. Hausmeister, die entweder keine Ausbildung in einem elektrotechnischen Beruf aufweisen oder die diese Tätigkeit seit längerer Zeit nicht mehr ausgeführt haben, dürfen eigenverantwortlich keine solchen elektrotechnischen Arbeiten ausführen.
Grundsätzlich ist nur an freigeschalteten Anlagen und Betriebsmitteln zu arbeiten und auch benachbarte elektrische Anlagen in der Nähe sollen immer freigeschaltet werden. Diese Arbeitsmethode ist die sicherste Methode. Der Abstand zu unter Spannung stehenden Anlagen muss so groß sein, dass ein Unterschreiten des Schutzabstands unwahrscheinlich ist.
Muss in der Nähe von unter Spannung stehenden Anlagen gearbeitet werden, weil diese Anlagen nicht freigeschaltet werden können, bestehen besondere Gefährdungen. Der Begriff „In der Nähe“ ist nicht immer abschließend und tabellengenau definiert. In der Nähe unter Spannung stehender Anlagen wird gearbeitet, wenn der Schutzabstand unterschritten wird oder wenn nur die naheliegende Gefahr besteht, den Schutzabstand zu unterschreiten.
Bei einer durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ist also zu ermitteln, ob der Schutzabstand mit Sicherheit eingehalten wird. Dabei sind die Art der Arbeiten, die Art der elektrischen Anlage, die eingesetzten Technologien, Werkzeuge und Hilfsmittel wie Seile, Rohre, Anschlagmittel usw. zu berücksichtigen. Die Qualifikation der Mitarbeiter und damit verbunden auch mögliche oder zu erwartende menschliche Fehler oder erhöhte Verwechslungsgefahren in komplexen Anlagen müssen in dieser Gefährdungsbeurteilung Beachtung finden. Besteht der Verdacht, dass bei den geplanten Arbeiten unzulässige Annäherungen wahrscheinlich oder möglich sind, darf so nicht gearbeitet werden. Notwendig werden zusätzliche Maßnahmen wie beispielsweise zusätzliche oder verstärkte Beaufsichtigung, Verbot von Nachtarbeit oder schriftliche Freigabeverfahren. Wenn ein Schutzabstand geradeso eingehalten werden kann, und der kleinste Fehler zum Unfall führen kann, dann kann nicht von Sicherheit gesprochen werden.
Arbeiten unter Spannung sind nur in besonderen Fällen durch besondere Spezialisten mit besonderer Aus- und Fortbildung und besonderen Werkzeugen unter Beachtung besonderer Sicherheitsvorkehrungen zulässig.
Bedeutsam ist in jedem Fall die eindeutige Kennzeichnung der Arbeitsbereiche. Dazu können Schilder und Fahnen sowie andere eindeutige und dauerhafte Markierungen genutzt werden. Jeder Mitarbeiter muss die Arbeitsgrenzen genau kennen. Die Freigabe zum Arbeiten wird nur durch den Arbeitsverantwortlichen erteilt, nachdem der Anlagenverantwortliche des Betreibers den Arbeiten zugestimmt hat und alle Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind. Laien müssen insofern genau auf die benachbarten Gefahrenbereiche hingewiesen werden, weil sie sonst ggf. die Gefahrensituation nicht selbst erkennen und gefährliche Bereiche betreten, auch wenn dies arbeitsbedingt nicht erforderlich ist.
Elektrounfälle als Indikator für Organisationsänderungen
Jährlich werden der BG BAU ca. 300 Elektrounfälle gemeldet. Jeder davon hätte tödlich enden können. Anhand vorliegender Unterlagen konnten fast 200 dieser Ereignisse unabhängig von der Schadenshöhe näher untersucht werden. Die Unfallschwerpunkte liegen nicht im technischen Bereich der Baustromversorgung und nicht bei der Arbeit der Elektrofachkräfte, sondern in der fehlenden oder mangelhaften Organisation der Elektrosicherheit im Zusammenhang mit allgemeinen Bauarbeiten. Die Grafik zeigt Bereiche mit besonderen Gefährdungen.
Vor den Tiefbauarbeiten wird nicht ausreichend nach vorhandenen Kabelanlagen gesucht. Baggerarbeiten, Erdraketen und händisch eingeschlagene Erdnägel verteilen sich gleichmäßig in der Statistik.
Auf Hochbaustellen und meist im Rohbau gibt es vergleichbare Fälle, wenn in Wänden gebohrt und gefräst wird und dabei Leitungen getroffen werden. Hier häufen sich aber auch unsachgemäße Reparaturen von Betriebsmitteln, wobei Laien sogar unter Spannung arbeiten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Ausbau und beim Erhalt von Bauwerken bei den Malern, Putzern, Fliesen- und Fußbodenlegern. Hier kommt es immer wieder vor, dass Leitungen arbeitsbedingt oder unbeabsichtigt offen liegen und nicht freigeschaltet sind. Das Feststellen der Spannungsfreiheit erfolgt entweder mit einem unsicheren und ungeeigneten, einpoligen Spannungsprüfer – dem Lügenstift – oder gar nicht.
Nach den vorliegenden Zahlen wird ein Viertel aller Elektrounfälle bei der Installation und Reparatur von Heizungen, Lüftungs- und Sanitäranlagen verursacht. Beim An- und Abklemmen von Pumpen, Lüftern, Heizern, Warmwasserbereitern, Steuerungen wird, offensichtlich und unverhältnismäßig oft, unsachgemäß gearbeitet. Entweder wird nicht normgerecht freigeschaltet oder die Spannungsfreiheit wird nicht richtig festgestellt. Häufig wird ohne Notwendigkeit und ohne die erforderlichen Voraussetzungen unter Spannung gearbeitet. Ob es sich im Einzelfall um Laien oder um Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten handelte, ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht immer zu erkennen. Es zeigt sich, dass die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ nicht das Sicherheitslevel einer vollausgebildeten Elektrofachkraft erreicht.
Gewerkeübergreifend kommt es immer wieder zu Unfällen durch defekte Betriebsmittel und mangelhafte Installationen. Schutzleiter sind unterbrochen oder waren nie vorhanden. Anschlussleitungen sind defekt oder stehen ungesichert unter Spannung. Sicherungen funktionieren nicht wie vorgesehen. Fehlerstromschutzeinrichtungen sind nicht installiert. Solche Fehler treten meist nicht an den Baustromverteilungen der Baustellen auf, sondern an unsicheren Kundenanlagen. Die Benutzung einer solchen Steckdose auf einer Baustelle beim Kunden ist ohne besondere Maßnahmen nicht zulässig, weil der Status der Steckdose und der damit verbundenen Schutzmaßnahme nicht bekannt sind. Im Berichtszeitraum wurden 14 vermeidbare Unfälle ermittelt, die durch solche unsicheren Steckdoseninstallationen verursacht bzw. mit verursacht wurden.
Grafik
Förderung der Elektrosicherheit durch die BG BAU
Für die Erhöhung der Sicherheit auf Baustellen, für die Vermeidung von Unfällen und zur schnelleren Einführung sicherer Methoden und Arbeitsmittel fördert die BG BAU eine Reihe von verschiedenen Maßnahmen. Unter www.bgbau.de/praemien kann der Förderkatalog eingesehen werden. Dort sind auch Fördergrund, die Art und Weise sowie die Höhe der Förderung, die Förderungsvoraussetzungen und notwendig einzureichende Formulare abrufbar. Im Sinne der Elektrosicherheit wurde folgende Maßnahmen in diesen Katalog aufgenommen:
- Wegen der genannten Unfallzahlen und weil sichere Anschlusspunkte auf kleineren Kundenbaustellen oft nicht vorhanden sind, fördert die BG BAU die Beschaffung von PRCD-S. Nur mit einer solchen mobilen Fehlerstromschutzeinrichtung mit Schutzleiterüberwachung, die wie eine Verlängerung zwischen Steckdose und Arbeitsmittel gesteckt wird, kann eine unsichere Steckdose beim Kunden zum normgerechten Anschlusspunkt einer Baustelle werden. Die PRCD-S erkennt Anlagenfehler im vorgelagerten Netz und auch Defekte in nachgeschalteten elektrischen Betriebsmitteln. Gefördert werden Einzelgeräte und Kombinationen, z. B. aus PRCD-S, und Leitungsroller oder Kleinverteiler.
- Durch die Einführung neuer Steuerungskonzepte für Baumaschinen kommt es immer häufiger zu Belastungen vorhandener Baustromnetze. Von Frequenzumrichtern erzeugte spezielle Ströme werden eingekoppelt und machen die in den Baustromverteilungen installierten RCD (FI) vom Typ A wirkungslos. Nach Überarbeitung der zutreffenden Norm müssen deshalb seit 2018 RCD vom Typ B eingesetzt werden. Um den Umbau von vorhandenen Baustromverteilungen zu beschleunigen – die Umrüstfrist läuft im Mai 2021 aus – und die Sicherheit auf den Baustellen wieder zu verbessern, wird die Beschaffung der RCD Typ B gefördert. Die Geräte müssen von Elektrofachkräften installiert werden.
- Kabelortungsgeräte sollen vor allem im Tiefbau die Unfälle reduzieren. Lagepläne sind oft ungenau, manchmal nicht vorhanden. Nicht jedes Kabel wurde in der Vergangenheit fachgerecht verlegt und findet sich an Stellen, wo es nicht vermutet wird. Die zuverlässig arbeitenden Ortungsgeräte können nach einer Einweisung von elektrotechnischen Laien benutzt werden.
- Sicherheitsverteilungen für Stromerzeuger sind Kleinverteiler, die für jede Steckdose eine separate RCD (FI) integriert haben. „Normale“ Verteilungen, bei denen meist alle Steckdosen gemeinsam von einer RCD geschützt werden, sind hinter Stromerzeugern nicht zulässig.
Als Bestellhilfe sind die technischen Anforderungen zu jedem Gerät hinterlegt und meist auch eine Auflistung bekannter und zuverlässiger Hersteller verfügbar. Elektrogeräte müssen selbstverständlich eine CE-Kennzeichnung tragen und sollen auch durch eine anerkannte Prüfstelle zertifiziert sein. Dies ist z. B. an den Prüfkennzeichen VDE oder GS erkennbar. Zur Vermeidung von Fehlkäufen, die nicht gefördert werden können, sollte vor der Bestellung eine Elektrofachkraft einbezogen oder im Zweifelsfall bei den Ansprechpartnern der BG BAU nachgefragt werden. Aus Gründen und im Sinne der Elektrosicherheit werden teilweise auch akkubetriebene Handwerkzeuge (verschiedene Sägen) und Maschinen (Verdichter und Glätter) gefördert.
Fazit
- Elektrosicherheit ist nicht nur das Ergebnis der Einhaltung von Vorschriften.
- Wer bei der Gefährdungsbeurteilung die wichtigsten Grundsätze berücksichtigt, organisiert damit auch das sichere Arbeiten seiner Mitarbeiter.
- Bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kommt es nicht nur auf die Einhaltung vorgegebener Prüffristen an, sondern wichtiger wäre die sachgerechte Ermittlung der notwendigen Prüffristen im jeweiligen Einsatzfall.
- Die Qualifikation der Mitarbeiter bestimmt nicht nur die Aufgaben, die sie durchführen dürfen, sie bestimmt auch das Risiko, einen Unfall zu erleiden.
- Die Unfallzahlen und die Auswertung der Statistik zeigen konkrete Schwerpunkte.
- Die BG BAU fördert die Sicherheit am Bau mit mehreren Maßnahmen auch in der Elektrotechnik, um diese Unfälle zu reduzieren.
Weiterführende Informationen
BetrSichV „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“
TRBS 1203 „Technische Regeln für Betriebssicherheit - Zur Prüfung befähigte Person“
DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
DGUV Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“
DGUV Information 203-032 „Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“
DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer“
DIN VDE 0100-704 „Errichten von Niederspannungsanlagen -Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen“
DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
Ausgabe
BauPortal 1|2020
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