Kanalbau, Absturzprävention
Sicheres Arbeiten im Abwasserschacht
Bei Neubauten und Sanierungen von Abwasserschächten wird zunehmend auf fest verbaute Steigeisen verzichtet. Das hat zur Folge, dass Unternehmen zur Ausführung von Bau-, Sanierungs- und Wartungsarbeiten mit improvisierten Lösungen die Schächte betreten und dort arbeiten. Dieser Beitrag zeigt, welche Gefährdungen damit verbunden sind – und warum fest verbaute Steigeisen in Abwasserschächten bis dato alternativlos für sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze sind.
Abwassertechnische Anlagen sind essenzielle Bestandteile der öffentlichen Infrastruktur. Das öffentliche Kanalnetz in Deutschland umfasst rund 619.000 km Leitungslänge und mehr als zehn Millionen Abwasserschächte. Angesichts eines durchschnittlichen Anlagenalters von etwa 40 Jahren besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Für die Unternehmen erfordern die Herstellung und die spätere Instandhaltung abwassertechnischer Anlagen ein wiederkehrendes Betreten. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Abwasserschächte nach DIN 4034-1:2020-04, die als Zugangspunkte zu unterirdischen Entwässerungssystemen fungieren. Der überwiegende Anteil dieser Schächte befindet sich im öffentlichen Verkehrsbereich.
Einsteigschacht
Der Einsteigschacht ist ein betretbares Bauwerk mit abnehmbarem Deckel, der auf einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal angeordnet wird, um den Einstieg von Personen zu ermöglichen. Konstruktiv besteht der Schacht aus mehreren Komponenten, die funktional und konstruktiv aufeinander abgestimmt sind.
Schematischer Schachtaufbau
Schematischer Schachtaufbau nach DIN 4034-1:2020-04:
Die Basis bildet die Sauberkeitsschicht, auf der das Schachtunterteil mit dem integrierten Gerinne und den Auftritten zur Begehung sitzt. Darauf folgen die Schachtringe zur Höhenanpassung und Lastabtragung. Der obere Abschluss besteht aus einem Schachtkonus, dem Auflagering bzw. den Ausgleichsringen und der Schachtabdeckung mit Schmutzfanggitter.
Ausgangslage
Über Jahrzehnte hinweg galt der Einbau fest verbauter Steigeisengänge in diesen Abwasserschächten als normgerechter Standard zur Überwindung von Höhenunterschieden. In den letzten Jahren musste jedoch festgestellt werden, dass die Betreiber bei Neubauten und Sanierungen von Abwasserschächten zunehmend auf fest eingebaute Steigeisen verzichten. Dies führt dazu, dass Mitgliedsunternehmen der BG BAU im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden und dass der normgerechte und sichere Zugang in Abwasserschächte nicht mehr ohne Weiteres möglich ist.
Der Schachteinstieg
Für den Schachteinstieg wird nach Herstellung der Verkehrssicherungsmaßnahmen die Schachtabdeckung mit einem verfahrbaren Kanaldeckelheber manuell geöffnet und der Schmutzfang entfernt. Der geöffnete Schachteinstieg wird gegen Absturz durch ein Abdeckgitter oder eine Umwehrung gesichert. Es folgt eine messtechnische Überprüfung der Atmosphäre hinsichtlich möglicher Schadgase und des Sauerstoffgehalts im Schacht. Für das kontrollierte und absturzsichere Ein- und Ausstiegsverfahren sowie die Rettung wird z. B. ein tragbares Dreibock-Gestell als temporäre Anschlageinrichtung über der Schachtöffnung positioniert. Daran wird in Kombination mit dem Auffanggurt ein Höhensicherungsgerät (HSG) mit integrierter Rettungshubfunktion befestigt. Für den Einstieg wird entweder das Abdeckgitter entfernt oder die Umwehrung geöffnet. Dabei wird an der Einstiegsstelle eine mobile bzw. stationäre Haltevorrichtung (Haltestange) montiert. Diese ermöglicht ein sicheres Halten beim Einstieg. Folglich erfolgt der Abstieg mit einem Steigeisengang schrittweise nach einem fortschreitenden Bewegungsmuster. Dasselbe Prinzip gilt analog für den Ausstieg und für die Rettung.
Vorschriftenlage zum Einstieg in Schächte
Nach § 2 (1) der DGUV Vorschrift 38 umfassen Bauarbeiten auch Wartungs-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an baulichen Anlagen. Zu diesen zählen auch Schachtbauwerke abwassertechnischer Anlagen. Der Zugang zwischen Oberkante Schachtabdeckung und Oberkante Schachtgerinne ist ein Verkehrsweg, während der Tätigkeitsbereich z. B. beim Einbau einer Rohrabsperrblase im Schachtgerinne als Arbeitsplatz bezeichnet wird. Der Unternehmer hat gemäß § 8 (1) DGUV Vorschrift 38 i. V. m. Abs. 5 der DGUV Regel 103-003 sicherzustellen, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege so eingerichtet und beschaffen sind, dass ein sicheres Arbeiten, Begehen oder Befahren ermöglicht wird.
Bei Verkehrswegen müssen nach § 5 (5) DGUV Vorschrift 21 zur Überwindung von Höhenunterschieden von mehr als 0,30 m Treppen oder Rampen vorhanden sein. Sind Treppen oder Rampen aus baulichen Gründen nicht möglich, müssen nach § 5 (6) DGUV Vorschrift 21 Steigleitern oder Steigeisengänge vorhanden sein. In der Praxis sind in den genannten Standardschächten Steigeisen als Verkehrsweg vorhanden. Übergeordnet werden Steiggänge als senkrechte Aufstiege an der Schachtwand bezeichnet, die aus ein- oder zweiläufig übereinander angeordneten, fest angebrachten Auftritten bestehen. Hierzu zählen z. B. Steigleitern, -eisen, -stufen und -kästen.
Verzicht auf fest verbaute Steigeisen
Für Einstiegsschächte ohne fest verbaute Steigeisen bestehen weder spezifische Regelwerke noch technische Normen. Stattdessen werden Zugänge durch improvisierte und nicht normenkonforme Lösungen, wie Anlegeleitern, kompensiert. Hierdurch verstärken sich bestehende Risiken – insbesondere Absturzgefahren, beengte Zugangsöffnungen und erschwerte Rettungsmöglichkeiten.
Verengter Querschnitt durch Stufenanlegeleiter in einem Abwasserschacht ohne Schachtabdeckung
Problem Querschnittsverengung
Bei Verkehrswegen muss gemäß § 5 (13) DGUV Vorschrift 21 die lichte Weite von Einstiegsöffnungen mindestens 0,80 m betragen. Abweichend hiervon ist nach § 5 (14) DGUV Vorschrift 21 bei Einstiegsöffnungen, die in Verkehrswegen von Fahrzeugen liegen, eine lichte Weite von mindestens 0,60 m zulässig. In der Praxis beträgt die lichte Weite der Einstiegsöffnung in Verkehrswegen von Fahrzeugen 0,605 m. Wird in diesen Einstiegsöffnungen zusätzlich eine Stufenanlegeleiter eingesetzt, verringert sich der Öffnungsquerschnitt mindestens um weitere 0,125 m. Die verbleibende nutzbare Breite des Verkehrswegs reduziert sich dadurch auf ca. 0,48 m.
Innerhalb von Abwasserschächten muss die lichte Weite gemäß Abs. 5.2.1 der DGUV Regel 103-003 mindestens 1,00 m betragen. Abweichend hiervon kann die lichte Weite von Schächten mindestens 0,80 m betragen, wenn geprüft wurde, ob besondere Schutzmaßnahmen (z. B. ständige Seilsicherung) erforderlich sind. Wenn eine Stufenanlegeleiter im Anstellwinkel von ca. 60° bis 70° aufgestellt wird, wird der Schachtquerschnitt bis zur Hälfte reduziert.
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Platzbedarf und ergonomische Aspekte
Häufig wird eine Sprossenanlegeleiter als Alternativlösung gewählt. Für die unterschiedlichen Schachttiefen ist häufig die passende Länge der Anlegeleiter auf der Baustelle nicht vorhanden. Im ungünstigsten Fall endet die Anlegeleiter im Schachtinneren oder ragt so weit heraus, dass ein erforderlicher Dreibockeinsatz nicht mehr möglich ist. Geht man davon aus, dass die optimale Länge der Anlegeleiter eingesetzt wird, wird diese diagonal in den Schacht gestellt und ragt 1,00 m über die Einstiegsöffnung hinaus. Für einen sicheren Leiterstand wird der Leiterfuß an der Schachtwand positioniert und steht vollumfänglich auf der Auftrittsfläche des Schachtunterteils auf. Der Einstieg über eine Anlegeleiter erfolgt ebenfalls schrittweise, wobei die Körperhaltung mehrfach an die verengte Einstiegsöffnung angepasst werden muss, da – bedingt durch die diagonale Leiteraufstellung – die Querschnitte im Schacht unterschiedlich eingeengt sind. Der Abstieg erfolgt maximal bis zur vorletzten Sprosse. Die Nutzung bis zur letzten Sprosse ist beim Abstieg von einer Anlegeleiter nicht möglich, da die lichte Weite zwischen Sprosse und Schachtwand zu gering ist. Nach Erreichen des Schachtbodens wird die Anlegeleiter aus Platzgründen zur Ausführung der Arbeiten aus dem Schacht herausgezogen. Der beschriebene Arbeitsablauf unter Verwendung einer Anlegeleiter bzw. auch einer mobilen Einhängeleiter stellt keine normgerechte Einstiegsmethode im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften dar!
Erhöhte Absturzgefahr
Aufgrund der senkrechten Schachtbauweise besteht eine unmittelbare Absturzgefährdung, sobald der Schacht geöffnet wird. Die Sicherung mittels Abdeckgitter oder Umwehrung richtet sich nach der auszuführenden Tätigkeit. Die Anschlageinrichtung (z. B. Dreibockgestell) ist entsprechend so zu dimensionieren, dass der Anschlagpunkt lotrecht über der Schachtöffnung positioniert ist und die Umwehrung überragt. Um die Absturzgefahr zu reduzieren, ist ein Höhensicherungsgerät (HSG) oberhalb des Schachteinstiegs an einer temporären Anschlageinrichtung zu befestigen.
Mangelhafte Steigeisengänge
Des Weiteren können mangelhafte Steigeisengänge zu Abstürzen führen. Hierzu gehören falsch eingebaute, lose bzw. fehlende Steigeisen. Aggressive Umgebungsbedingungen führen zu Korrosionsverschleiß. Um abwassertechnische Anlagen betriebsbereit zu halten, sollte der Betreiber eine regelmäßige Inspektion der Steigeisen veranlassen. Art, Umfang und Fristen der sicherheitstechnischen Prüfungen richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise. Vor dem Begehen sind die Steigeisen durch Sichtkontrolle auf mögliche Schäden, wie Risse oder Abplatzungen, zu überprüfen. Unfallstatistiken zeigen, dass Abstürze von Steigeisen zwar potenziell schwerwiegend, jedoch selten sind und meistens auf den nicht fachgerechten Einsatz oder gar die Nichtanwendung der PSA gegen Absturz zurückzuführen sind.
Gefährdungen durch den Einsatz von Anlegeleitern
Deutlich problematischer ist der Einstieg über Anlegeleitern: Diese haben keine feste Verbindung mit dem Bauwerk, werden auf unebenem Untergrund (Gerinne) positioniert und schränken die Bewegungsfreiheit ein. Die Verwendung einer Anschlageinrichtung mit HSG ist mit einer eingestellten Anlegeleiter nur bedingt möglich. Aufgrund der schrägen Seilführung und der geringen Fallhöhe ist kein ungehinderter Fallweg gegeben, sodass das HSG beim Besteigen der Leiter verzögert oder gar nicht auslösen kann. Hersteller empfehlen ausdrücklich, das HSG ausschließlich in lotrechter Position zu verwenden, um Pendelstürze zu vermeiden. Bei Sprossenanlegeleitern erhöht sich durch die schmalen Auftritte – im Vergleich zu Stufenanlegeleitern – zusätzlich das Absturzrisiko, insbesondere durch Nässe und bei Verschmutzungen.
Fazit
Die Analyse zeigt, dass der zunehmende Verzicht auf fest verbaute Steigeisengänge zu einer erheblichen Verschärfung von Gefährdungen führt. Die vorgestellten Leiteralternativen erfüllen derzeit nicht das erforderliche Sicherheitsniveau. Als anerkannte Standardlösung für den sicheren Zugang zu Abwasserschächten gelten fest verbaute Steigeisengänge. Ihr Einbau erfolgt nicht allein aus praktischen Erwägungen, sondern ist zugleich rechtlich normiert: Sowohl die DGUV Vorschrift 21 als auch die DGUV Regel 103-003 i. V. m. DIN EN 13101:2003-04 und DIN V 1264:2003-04 verlangen ihre Verwendung. Sie sollten daher bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen konsequent vorgesehen und – insbesondere im Bestand – nachgerüstet werden.
Korrosionsbeständige Steigeisen (z. B. aus Edelstahl) sind langlebiger als Steigeisen aus Gusseisen. Mit diesen lassen sich größere Prüfintervalle realisieren. Der Prüf- und Instandhaltungsaufwand kann damit minimiert werden.
Autorin
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