Tunnelbau; Notfallmanagement
DAUB-Empfehlungen zum Notfallmanagement
Für die Planung des Notfallmanagements – des kontinuierlich ablaufenden, systematischen Verfahrens zum zielgerichteten Umgang mit Schadensereignissen – werden in den DAUB-Empfehlungen verschiedene Bemessungsszenarien und ein akzeptiertes Restrisiko definiert sowie Anforderungen und Schutzmaßnahmen beschrieben.
Rettungsübung der Feuerwehr auf einer Tunnelbaustelle
Ziel der Empfehlungen des Deutschen Ausschusses für unterirdisches Bauen e. V. (DAUB) ist es, Ereignisse wie Unfälle, Brände oder projektspezifische Gefährdungen zu verhindern, ihre Auswirkungen zu minimieren und die Beherrschbarkeit im Ernstfall sicherzustellen, da es dazu im existierenden Regelwerk des Arbeitsschutzes keine konkreten Vorgaben oder Hinweise gibt.
Der Beitrag fasst zentrale Inhalte der Empfehlungen zusammen und legt den Schwerpunkt auf das Ereignis „Brand“, da dieses aufgrund von Rauch- und Wärmeentwicklung sowie eingeschränkter Rettungswege die größten Herausforderungen für die Selbst- und Fremdrettung darstellt.
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Bemessungsszenarien und akzeptiertes Restrisiko
Unabhängig vom Vortriebsverfahren seien für Untertagebaustellen nachfolgende Szenarien – exemplarisch unter Abwägung von Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit – für die Auslegung der Selbst- und Fremdrettungsmaßnahmen vorgestellt.
Bemessungsszenario 1
Technische Rettung eines nicht gehfähigen Schwerverletzten bei einem kalten Ereignis ohne Verrauchung des Tunnels.
Bemessungsszenario 2
Selbstrettung einer ortskundigen Personengruppe mit einem Verletzten aus dem verrauchten Bereich eines Tunnels zwischen dem Brandereignis und dem nächstgelegenen (temporär) sicheren Bereich. Nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte ist eine externe Hilfeleistung lageabhängig möglich.
Bemessungsszenario 3
Fremdrettung einer durch ein Brandereignis eingeschlossenen, ortskundigen Personengruppe mit einem Verletzten aus einer Fluchtkammer bei verrauchtem Tunnel innerhalb der Haltezeit der Fluchtkammer. Der Standort der Fluchtkammer ist auf dem Nachläufer einer Tunnelbohrmaschine (TBM) bzw. 200 m von der Ortsbrust entfernt anzunehmen.
Akzeptiertes Restrisiko
Unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der in den Empfehlungen beschriebenen Maßnahmen werden gleichzeitige Ereignisse als Restrisiko akzeptiert, z. B. ein Brandereignis bzw. eine Verrauchung mit einer nicht transportfähigen, verletzten Einzelperson ohne Sauerstoffselbstretter (SSR) im verrauchten Bereich oder in Kombination mit einer technischen Rettung, z. B. einer eingeklemmten Person im verrauchten Bereich.
Ereignisunabhängige Schutzmaßnahmen
Nachfolgend exemplarisch genannte bauzeitliche Schutzmaßnahmen und Einrichtungen sind auf jeder Art von Untertagebaustelle zu planen, einzurichten, vorzuhalten und zu betreiben – unabhängig davon, was für ein Ereignis (Unfall, Brand oder projektspezifische Risiken) eintreten kann.
Sicherheitseinrichtungen
Folgende Sicherheitseinrichtungen sind zu berücksichtigen:
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Ein projektspezifisches Konzept für die Kommunikationseinrichtungen ist zu erarbeiten, das im gesamten Tunnelbauwerk und auf der eingesetzten Maschinentechnik im Tunnel (z. B. TBM, Schalwagen) eine flächendeckende schnurlose Kommunikation sicherstellt. Das System ist redundant auszulegen.
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Diese Kommunikationsmittel für die Fremdrettung (z. B. Betriebsfunk mit eigenem Kanal und Funkgerät oder gegebenenfalls BOS-Funk) sind im Rahmen der Planungsphase mit den örtlich zuständigen Einsatzdiensten abzustimmen und während der Ausführungsphase vorzuhalten
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Eine sofortige Alarmierung ist im Ereignisfall die Grundvoraussetzung für die Selbstrettung der Beschäftigten und ein schnelles Eintreffen der Einsatzkräfte. Alarmeinrichtungen sind so zu installieren und zu unterhalten, dass diese von jeder Person umgehend wahrgenommen oder ausgelöst werden können.
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Die Anforderungen an die Zugangskontrolle zur Baustelle selbst und zum untertägigen Arbeitsbereich sind festzulegen. Die Personenerfassung muss zu jeder Zeit sichere Auskunft darüber geben können, wie viele Personen sich gerade im untertägigen Arbeitsbereich der Baustelle aufhalten.
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Alle zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das notwendige Personal (z. B. Ersthelfer, Betriebssanitäter) sind im Vorfeld projektspezifisch zu ermitteln und festzulegen.
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Die Flucht- und Rettungswege sind projektspezifisch zu planen und dem Baufortschritt kontinuierlich anzupassen. Sämtliche Flucht- und Rettungswege – über wie unter Tage – sind deutlich zu kennzeichnen, müssen stets in voller Breite sicher begehbar und ausreichend beleuchtet sein sowie von Brandlasten freigehalten werden.
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Bei der Beleuchtung einer Untertagebaustelle ist zwischen der Allgemeinbeleuchtung, der Sicherheitsbeleuchtung und der Beleuchtung von Sicherheitseinrichtungen und Gefahrstellen zu unterscheiden. In den Empfehlungen werden für die Beleuchtungsarten detailliert Helligkeit, Dauer und Farbschema beschrieben.
Fremdrettung
Auf der Grundlage der beschriebenen Bemessungsszenarien sind Notfallszenarien für Fälle zu entwickeln, die nicht mit erster und erweiterter Löschhilfe bzw. Selbstrettung bewältigt werden können. Notfallszenarien sind mit den Brandschutzdienststellen abzustimmen und bei Erfordernis an die Gegebenheiten anzupassen. Szenarien, die dem reinen Sachschutz dienen, sind in diesem Prozess nicht relevant. Da sich die Einsatzbedingungen in Untertagebaustellen vom üblichen Einsatzspektrum der Einsatzdienste unterscheiden, sind diese in aller Regel nicht vollständig für Einsätze auf Tunnelbaustellen eingerichtet oder ausgebildet und müssen dies nach der Feuerwehrbedarfsplanung für solche temporären Einrichtungen auch nicht sein. Die zusätzlich notwendigen Ausbildungsmaßnahmen und zusätzlich notwendige Ausstattung sind mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen und die Finanzierung/Bereitstellung bauseits zu regeln.
Technische Schutzmaßnahmen
In Absprache mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle sind ausreichende Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten sowie Bewegungsflächen für die Einsatzdienste herzustellen und benutzbar zu halten. Bei Bedarf sind eindeutige Lotsenpunkte festzulegen und zu kennzeichnen. Die erforderliche Löschwasserversorgung ist projektspezifisch zu ermitteln und mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. Sofern die Löschwassermenge nicht über die öffentliche Löschwasserversorgung sichergestellt wird, ist diese zu bevorraten. Die Löschwasserversorgung der Baustelleneinrichtungsfläche kann auch zur Einspeisung der Löschwasserentnahmestellen im Tunnel verwendet werden.
Zur Durchführung der Fremdrettung muss eine entsprechende technische Ausstattung bauseits vorgehalten werden. Sofern diese durch den Auftragnehmer (AN) gestellt werden soll, ist die technische Ausstattung im Bauvertrag durch entsprechende Leistungspositionen zu beschreiben. Zur schnelleren Erreichbarkeit der Einsatzstelle, zum Mitführen der notwendigen Ausrüstung und zum Retten von verletzten Personen ist für die Einsatzkräfte ein einsatzbereites Rettungsfahrzeug vorzuhalten.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Über die Dauer der Baumaßnahme ist ein Verantwortlicher mit Entscheidungskompetenz (z. B. Bauleitung) für die Koordination der Rettung auf der Baustelle zu benennen. Er ist für die erste Einsatzkoordination entsprechend den erstellten Notfallplänen und für die Information über alle unter Tage laufenden Arbeitsbereiche verantwortlich. Zum effizienten Vorgehen der Einsatzkräfte ist bauseits ein deutschsprachiger, ortskundiger, atemschutztauglicher Rettungslotse zu stellen, der im Ereignisfall die Einsatzkräfte zur Einsatzstelle begleitet. Der Rettungslotse kann auch gleichzeitig Fahrer des Rettungsfahrzeugs sein.
Schutzmaßnahmen bei Brandereignissen im untertägigen Arbeitsbereich
In den DAUB-Empfehlungen werden zudem Maßnahmen zur Vermeidung einer Brandentstehung und -ausbreitung, zur Entstehungsbrandbekämpfung, zur Selbstrettung sowie zur Ermöglichung einer Fremdrettung im untertägigen Arbeitsbereich beschrieben.
Vermeidung einer Brandentstehung/Brandausbreitung
Brandlasten und Zündquellen sind unter Einbeziehung und Planung von Arbeitsabläufen zu ermitteln und zu minimieren. Grundsätzlich ist die Lagerung brennbarer Stoffe unter Tage auf ein betrieblich erforderliches Mindestmaß zu reduzieren. Bereiche mit erhöhter Brandgefahr, in denen Beschäftigte nicht permanent anwesend sind (z. B. Werkstätten, Hydraulikstationen, Transformatoren, Stromaggregate, Kompressoren), sollten je nach Erfordernis mit einem geeigneten Detektionssystem ausgestattet sein, das eine Alarmierung auslöst. Selbstfahrende Arbeitsmittel mit Dieselantrieb und einem Gesamtgewicht von über 3,5 t sind mit einer integrierten – also fest eingebauten – Löschanlage auszurüsten. Diese sollte grundsätzlich selbsttätig und manuell auslösbar sein.
Rauchschotts zur Begrenzung der Rauchausbreitung
Damit im Ereignisfall eine Rauchausbreitung zwischen einzelnen Tunnelröhren bzw. in verzweigten Stollensystemen möglichst verhindert wird, sind da, wo es für die Schaffung (temporär) sicherer Bereiche erforderlich ist, Rauchschotts einzubauen und zu betreiben. Ist die Haltezeit des Atemschutzes der Einsatzdienste kürzer als die für eine Rettung erforderliche Eindringtiefe, ist bei langen einröhrigen Tunnelbauwerken die Anordnung von Rauchschotts zur Schaffung (temporär) sicherer Bereiche die einzige Maßnahme, eine Fremdrettung zu ermöglichen. Rauchschotts dienen nicht zur Verhinderung einer Brandausbreitung und müssen daher auch keine definierte Feuerwiderstandsklasse aufweisen, sollten aber auch keine unnötigen Brandlasten in die Untertagebaustelle eintragen. Um die Rauchausbreitung über die im Rauchschott angeordneten und baubetrieblich notwendigen Öffnungen zu verhindern, sind möglichst dichtschließende Abschlüsse wie Türen, Tore oder Klappen vorzusehen, die im Ereignisfall selbstständig schließen.
Die nachfolgenden Bilder zeigen exemplarisch zwei Standardsituationen für die mögliche Anordnung der Rauchschotts im Tunnelquerschnitt.
Rauchschotts bei Doppelröhren mit befahrbaren Querschlägen
Flucht- und Rettungswege
Die maximalen Flucht- und Rettungsweglängen im verrauchten Bereich sind unter Berücksichtigung der Haltezeiten des verwendeten Atemschutzes für die Selbst- bzw. Fremdrettung zu begrenzen. Für die Planung der Selbstrettung bis in einen (temporär) sicheren Bereich oder eine Fluchtkammer kann in der Regel bei einem ebenen, gut erkennbaren Fluchtweg (z. B. mit Leiteinrichtung) von einer Fluchtgeschwindigkeit von 40 m/min ausgegangen werden. Dieser Wert ist im Einzelfall zu überprüfen. Die maximale Fluchtweglänge für die Selbstrettung sollte – unter Verwendung von Atemschutzgeräten für die Selbstrettung – 1.400 m nicht überschreiten. Für die Planung der Fremdrettung sind bei Verwendung von Langzeit-Pressluftatmern durch die Einsatzdienste selbst bei Anfahrt mit dem Rettungsfahrzeug, einer kurzen Arbeitszeit (z. B. Löschen, Versorgung von Verletzten) an der Einsatzstelle im Tunnel sowie einem ebenen, gut erkennbaren Rettungsweg (z. B. mit Leiteinrichtung) Entfernungen bis zu einem (temporär) sicheren Bereich von mehr als 1.250 bis 1.500 m grundsätzlich nicht möglich. Falls der Einsatz von Regenerationsgeräten einvernehmlich abgestimmt wurde, sind ggf. größere Eindringtiefen möglich.
Selbstrettung
Bei einem Brandereignis auf einer Untertagebaustelle ist die erfolgreiche Selbstrettung das primäre Schutzziel. Sie wird durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen sichergestellt. Zum einen ist die Rauchausbreitung zu begrenzen, damit Flucht- und Rettungswege möglichst rauchfrei gehalten werden, zum anderen sind Atemschutzgeräte für die Selbstrettung vorzuhalten, um verrauchte Bereiche sicher durchqueren zu können. Kann es zu einem Einschluss von Beschäftigten im verrauchten Bereich kommen, ist der Einsatz von Fluchtkammern zu planen, bis die Flucht in einen (temporär) sicheren Bereich möglich ist.
Fremdrettung
Bei Bränden auf Untertagebaustellen kann es zu starker Rauchund Wärmeentwicklung kommen, die während der Vortriebsphase vor dem Durchschlag weder durch natürliche noch durch technische Lüftung gemindert werden kann. In Verbindung mit den teilweise sehr langen Angriffswegen werden daher Einsatzgrenzen der Einsatzdienste früher erreicht als bei bereits durchgeschlagenen oder in Betrieb befindlichen Tunneln. Dies kann dazu führen, dass über einen längeren Zeitraum keine Einsatzkräfte unter Tage vorrücken können. Diese Umstände sind projektspezifisch zu identifizieren und bei der Erarbeitung des Notfallmanagementkonzepts zu berücksichtigen.
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Die Fremdrettung auf Untertagebaustellen kann in der Regel durch die öffentlichen Einsatzdienste im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben erfolgen. Eine Tunnelwehr ist nur erforderlich, wenn die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehren für die Anforderungen und Rahmenbedingungen nicht auch durch ergänzende Maßnahmen (z. B. Ausbildung, Ausstattung und personelle Unterstützung) auf das erforderliche Maß gebracht werden kann. Für die diesbezügliche Abstimmung ist den öffentlichen Einsatzdiensten das Notfallmanagementkonzept einschließlich der geplanten Bauabläufe sowie eine Beschreibung der eingesetzten Bauverfahren vorzulegen. Das Erfordernis einer Tunnelwehr ist bereits in der Planungsphase vor der Ausschreibung zwischen dem Auftraggeber (AG) und den Einsatzdiensten abschließend zu klären. Das Ergebnis dieser Klärung ist in der Ausschreibung und Baubeschreibung eindeutig zu dokumentieren. Ausschließlich wenn die Baustellengröße eine Anzahl an Mitarbeitern für die Ausführung der Bauarbeiten erfordert, mit der die Besetzung der Tunnelwehr durchgehend sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Tunnelwehr aus Baustellenbeschäftigten aufzustellen. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, hat auf Veranlassung des Auftraggebers die Aufstellung einer Tunnelwehr durch Dritte (z. B. externe Dienstleister) zu erfolgen.
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Ab einer Vortriebslänge von 200 m ist eine Löschwasserversorgung (auch Brauchwasserleitung) mit Entnahmestellen im Tunnel einzubauen. Die Ausführung der Entnahmestellen sowie die an den Entnahmestellen erforderlichen Fließ- und Ruhedrücke sind mit den örtlichen Feuerwehren abzustimmen. Die Löschwasserentnahmestellen müssen auch bei größeren Höhenunterschieden – beispielsweise zwischen dem Fahrweg in der Sohle und dem Laufsteg oder von der Innenschalensohle auf die Bankette – sicher erreichbar bleiben. Dafür sind Aufstiegshilfen vorzusehen, die auch unter Atemschutz sicher begangen werden können.
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Das für die Baustelle zu erstellende Lüftungskonzept muss den Brandfall beinhalten, alle Bauphasen berücksichtigen und bei Änderungen fortgeschrieben werden. Vor dem Durchschlag ist im Brandfall die Belüftung in der betroffenen Tunnelröhre in der Regel auszuschalten. Bei mehreren Tunnelröhren muss die Belüftung für jede Röhre getrennt gesteuert werden können.
Die DAUB-Empfehlungen sind online verfügbar unter: www.daub-ita.de/publikationen/empfehlungen (Menüpunkt „Arbeitsschutz")
Ausblick
Die „DAUB-Empfehlungen für das Notfallmanagement auf Untertagebaustellen“ lassen sich von der Planungsphase bis zur Inbetriebnahme des Bauwerks anwenden und zeigen einen Weg auf, wie Schutzeinrichtungen sowie Schutzmaßnahmen gefährdungsorientiert und damit bedarfsgerecht geplant und umgesetzt werden können. Bezüglich der Planung der Fremdrettung wird eine anwendbare Vorgehensweise aufgezeigt, auch dahingehend, wann durch den Auftraggeber die Aufstellung einer Tunnelwehr durch Dritte (z. B. externe Dienstleister) zu erfolgen hat.
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