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Sieben Männer stehen auf einem Messestand der BG BAU zusammen und präsentieren ein unterzeichnetes Dokument zur Dachlattenvereinbarung vor einer Gerüstkonstruktion und einer großen Bildschirmanzeige.
V. l. n. r.: Dirk Bollwerk (ZVDH), Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus (BG BAU), Georg Lange (BDF), Peter Aicher (Holzbau Deutschland), Lutz Schmelter (DeSH), Thomas Goebel (GD Holz), Dr. Denny Ohnesorge (HDH) | Bild: BG BAU

Verbindliche Sicherheitsanforderungen für keilgezinkte Dachlatten

Der Fachbereich Bauwesen im Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat gemeinsam mit Verbänden aus Handwerk, Handel und Industrie verbindliche Anforderungen für keilgezinkte Dachlatten festgelegt. Diese wurden im Rahmen der Messe DACH+HOLZ als Anhang zur Dachlattenvereinbarung unterzeichnet und veröffentlicht. Ziel ist es, die Arbeitssicherheit auf Dächern weiter zu verbessern und Durchsturzunfälle wirksam zu vermeiden.

Dachlatten, die als Standplatz genutzt werden sollen, müssen durchbruchsicher sein. Die dafür maßgeblichen Anforderungen sind in der „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ (Dachlattenvereinbarung) aus dem Jahr 2022 geregelt. Neben den Produkteigenschaften enthält sie Vorgaben zur Sortierung, Beschreibung, Kennzeichnung und Markierung von Dachlatten als Standplatz für Bauarbeiten.
 

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Bild: SANALRENK / Getty Images

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Neu: Definition von Produkt- und Produktionsanforderungen 

Der nun in Köln unterzeichnete Anhang zur Dachlattenvereinbarung definiert die Produkt- und Produktionsanforderungen für Dachlatten mit Keilzinkenverbindung. Die Regelung gilt für visuell oder maschinell nach der Festigkeit sortierte keilgezinkte Dachlatten für tragende Zwecke. Sie stellt sicher, dass sowohl das verwendete Holz als auch die Keilzinkenverbindung der Dachlatten ausreichend tragfähig sind, um den Sicherheitsanforderungen bei Arbeiten auf Dächern zu entsprechen. Gleichzeitig schafft sie Rechtssicherheit für Hersteller sowie Anwenderinnen und Anwender. 

Der neue Anhang ergänzt die „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ vom 8. Juli 2022 und tritt am 25. Februar 2026 in Kraft. Er wird vom Fachbereich Bauwesen der DGUV sowie den unterzeichnenden Verbänden Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz), Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH), Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) sowie Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) getragen.
 

Autor

Redaktion BauPortal

Ausgabe

BauPortal 2|2026