Wasserbau
Professionelle Taucherarbeiten

Berufstauchen ist bei vielen Bauprojekten, aber auch in der späteren Wartung eine entscheidende Dienstleistung. Die Anforderungen an Sicherheit und Qualifikation sind eindeutig, aber nicht allen in der Baubranche klar. Was macht den Unterschied zwischen "gewerblichem Tauchen" und "nichtgewerblichem Tauchen" aus?
Taucherarbeiten, die im Zusammenhang mit Bautätigkeit oder baunahen Dienstleistungen durchgeführt werden, erfolgen aus gewerblichen Zwecken. Wer sie durchführt, muss dazu die entsprechend staatlich oder berufsgenossenschaftlich geforderten und geregelten Qualifikationen nachweisen. So weit, so klar; dennoch zeigt sich in der Praxis, dass es nötig ist, auf die Trennung von gewerblichen und nichtgewerblichen Taucharbeiten sowie dem Sporttauchen einzugehen und die jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen einzuordnen.
Taucher sind in Deutschland keine einheitliche Berufsgruppe. Sie werden in verschiedene Sparten einsortiert:
- Berufstaucherinnen und -taucher (DGUV Vorschrift 40 "Taucherarbeiten")
- Forschungstaucherinnen und -taucher (DGUV Regel 101-023)
- Rettungs- bzw. Hilfeleistungstaucherinnen und -taucher (DGUV Regel 105-002; DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren")

Das Arbeiten unter der Wasseroberfläche ist handwerklich und sicherheitstechnisch anspruchsvoll.
Voraussetzungen für das Berufstauchen
Für Berufstauchen gilt, alle "Arbeiten" unter Wasser fallen in den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift "Taucherarbeiten" (DGUV Vorschrift 40). Die dabei eingesetzten Taucher müssen über entsprechende IHK-geprüfte bzw. anerkannte Berufstaucherzertifikate verfügen. Die Fähigkeiten und Kenntnisse sind im Anhang der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Taucherarbeiten" zusammengefasst und bedürfen einer annähernd zweijährigenFortbildung mit dem IHK-Abschluss „Geprüfte Taucherin/Geprüfter Taucher“ (nach TauchPrV 2000) oder einer vergleichbarenQualifikation (durch die IHK FOSA bestätigt). Dabei ist zu beachten,dass das Tauchen lediglich eine Zusatzausbildung darstellt.
Taucharbeiten unter Wasser sind alle Arbeiten im Wasser, bei denen die Taucher über Tauchgeräte mit Druckluft versorgt werden. Taucharbeiten kommen z. B. bei der Durchführung folgender Aufgabenstellungen vor:
- Unterwasserarbeiten bei Bauprojekten (z. B. wassergefüllte Baugruben)
- Räumung von Kampfmitteln
- Bau von Öl- oder Gaspipelines unter Wasser
- Inspektion/Wartung/Instandhaltung von Bauwerken im Wasser wie Schleusen, Kanäle, Brücken, Wehre, Staumauern,Talsperren, Hafenanlagen etc.
- Unterwasser-, Betonagen-, Strahlarbeiten
- Reinigung von Flüssen oder Kanälen
- Inspektion/Wartung/Instandhaltung von Schiffen
- Inspektion/Wartung/Instandhaltung von Kläranlagen
- Baunahe Dienstleistungen (z. B. Inspektion/Instandhaltung/Reinigung von Großaquarien)
Organisation von Taucharbeiten
Nach dieser Vorschrift müssen Unternehmen, die Taucharbeiten anbieten und durchführen, mindestens zwei geprüfte Taucherinnen bzw. Taucher, eine signalgebende Person sowie eine Tauchhelferin bzw. – einen Tauchhelfer einsetzen. Eine zugrundliegende Gefährdungsbeurteilung, welche die Planung eines möglichen Rettungseinsatzes (Rettungstaucher hilft dem verunfallten Taucher, die signalgebende Person muss zwei Tauchende führen) einschließt, lässt aus Sicht des Sachgebietes Taucherarbeiten nichts anderes zu.

Schema für ein Tauchteam mit vier Beschäftigten, der Mindestbesetzung für sicheres Arbeiten unter Wasser
Unterschiedliche Anforderungen zum Forschungstauchen
Im Gegensatz zu gewerblichen Taucharbeiten führen Forschungstaucher alle Unterwasseraktivitäten ausschließlich im professionellen wissenschaftlichen Umfeld durch. Darunter fallen Taucheinsätze für z. B. archäologische Grabungen, Natur- und Denkmalschutz, zoologische oder botanische Probennahme, wissenschaftliche Foto- und Filmdokumentationen, Einsätze im Bereich Journalismus, Sedimentbeprobung, geologische Arbeiten, für Studien-und Examensarbeiten (auch im ingenieurtechnischen Bereich) u. v. m.
Forschungstaucher müssen für solche wissenschaftlichen Arbeiten die ebenso von den Unfallversicherungsträgern geregelte Qualifikation "geprüfter Forschungstaucher/geprüfte Forschungstaucherin" nachweisen. Die rechtliche Grundlage des Forschungstauchens begründet sich dabei weitgehend auf der Unfallverhütungsvorschrift "Taucherarbeiten" (DGUV Vorschrift 40), die auch für Berufstaucher gilt. Diese Vorschrift wurde den spezifischen Zwecken des Forschungstauchens angepasst und ist heute als DGUV Regel "Forschungstauchen" (101–023) gültig. Sie regelt die Ausbildung und Ausübung des Tauchens im wissenschaftlichen Umfeld.
Rettungs- und Bergungstauchen
Eine weitere Gruppe bilden die Rettungstaucher (Feuerwehr, Polizei) und Hilfeleistungstaucher (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), THW, Wasserwacht). Wie die Bezeichnung bereits deklariert, sind sie im Bereich der Rettung und des Katastrophenschutzes tätig (z. B. Suche nach Ertrunkenen oder Vermissten). Die DGUV Regel 105-002 "Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen" wird angewendet auf die Ausbildung sowie auf Übungen und Einsätze von Tauchern in Hilfeleistungsunternehmen bis zu einer Tauchtiefe von 20 m – in Ausnahmefällen bis 30 m – bei denen Haltezeiten nicht erreicht werden (Tauchen innerhalb der Nullzeit).
Ab Tauchtiefen von mehr als 30 m oder außerhalb der Nullzeitgelten die Bestimmungen der UVV "Taucherarbeiten" (DGUV Vorschrift 40). Rettungstaucher (Feuerwehr, Polizei) und Hilfeleistungstaucher (DLRG, THW, Wasserwacht) ohne entsprechende Zusatzqualifikation erfüllen diese Bestimmungen also nicht. Für Feuerwehren ist die UVV "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49) maßgeblich. Sie regelt das Tauchen von Feuerwehrtauchern bei öffentlichen Notständen und besonderen Notlagen nach den Landesbrandschutzgesetzen.

Gravierender Unterschied zwischen Sporttauchen und Berufstauchen
Im Jahr 2024 ist eine DIN EN ISO Norm 8804-2024 veröffentlicht worden, die aus der Welt des Freizeittauchens kommt. Bezeichnenderweise wurde sie vom Technischen Komitee CEN/TC 329 "Tourismus-Dienstleistungen" erarbeitet. Diese Industrienorm suggeriert, dass sie ebenso als Richtschnur für arbeitssicheres Tauchen genommen werden kann. Ihre Grundlage kommt aber aus dem Sporttauchen und wird von den Arbeitsschutzbehörden nicht als gleichwertig mit den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gesehen.
Grundsätzlich besteht ein gravierender Unterschied zwischen Sporttauchen/Freizeittauchen und dem Berufstauchen oder Forschungstauchen!
Daraus folgt Unmissverständliches: Unternehmen und wissenschaftliche Institute, die Forschungstaucher oder sogar Sporttaucher bei Arbeiten einsetzen, die üblicherweise von Berufstauchern auszuführen sind und für die eindeutig die Unfallverhütungsvorschrift "Taucherarbeiten" gilt, arbeiten nicht regelkonform. Sie handeln ordnungswidrig und haben für die Nichteinhaltung von Unfallverhütungsvorschriften mit Bußgeldern, Zwangsgeldern und Untersagung der Arbeiten zu rechnen.
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BauPortal 2|2025