
Unterstützung beim Schutz vor UV-Strahlung
Die Gefahr von Hautkrebs in der Baubranche steigt weiter, wie die über 3.000 Verdachtsanzeigen 2024 zeigen. Schon im Frühling ist die Sonnenstrahlung sehr intensiv und bereits ab einem UV-Index der Stufe 3 muss die Haut vor der UV-Strahlung der Sonne geschützt werden. Auch im zurückliegenden Jahr war der weiße Hautkrebs eine der am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten bei der BG BAU. Nach vorläufigen Zahlen gab es mit 3.052 Verdachtsanzeigen mehr Meldungen als im Vorjahr. Eine der Hauptursachen für weißen Hautkrebs ist die UV-Strahlung der Sonne. Die Intensität der Strahlung wird durch den UV-Index angezeigt. Ab einem UV-Index von 3 sollte die Haut geschützt werden, um Schäden zu vermeiden. Besonders gefährdet sind Stirn, Ohren und Nacken, die direkt der Sonne ausgesetzt sind.

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UV-Schutz für Beschäftigte
Für den Arbeitsschutz sind Arbeitgeber verantwortlich. Sie können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um ihre Beschäftigten vor UV-Strahlung zu schützen. Dabei gilt die Reihenfolge: Zuerst Vermeidung von Gefährdungen, dann technische, organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen.
- Technische Maßnahmen: Sonnensegel, Wetterschutzzelte oder andere Mittel zur Verschattung.
- Organisatorische Maßnahmen: Arbeiten im Freien vermeiden, besonders zwischen 11 und 16 Uhr, wenn die UV-Strahlung am stärksten ist.
- Persönliche Maßnahmen: Schutz durch lange Kleidung, eine Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, Sonnenbrille und wasserfeste UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50). Die BG BAU unterstützt Unternehmen mit vielen Angeboten bei der Umsetzung von UV-Schutzmaßnahmen.
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Ausgabe
BauPortal 2|2025
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