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Otoplastiken dienen als Gehörschutz vor extrem lautem Lärm beim Arbeiten mit Maschinen.
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

Lärmschwerhörigkeit vorbeugen

Schleifen, Bohren, Hämmern, Stemmen: Die Aufgaben auf Baustellen sind so vielfältig wie laut. Da die Ohren nicht von Natur aus gegen Lärm geschützt sind, ist ein extra Schutz nötig, denn Schäden am Gehör sind unumkehrbar. Die aktuellen Zahlen der BG BAU belegen: 2024 war Lärmschwerhörigkeit mit 4.917 Fällen die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen innerhalb der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen. Die Zahlen sind damit im Vergleich zum Jahr 2023 (4.581 Verdachtsanzeigen) erneut gestiegen. 
 

Schutzmaßnahmen gegen Lärm 

Um einer Lärmschwerhörigkeit vorzubeugen, muss das Gehör vor der schädlichen Lärmeinwirkung geschützt werden. Leisere Maschinen oder lärmmindernde Arbeitsmethoden, wie z. B. geräuschgeminderte Sägeblätter für Kreissägen, können helfen, die Lärmemissionen langfristig zu senken. Wenn solche technischen Lösungen nicht machbar sind, müssen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. kürzere Aufenthaltszeiten im Lärmbereich. Lassen sich Lärmquellen weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen beseitigen bzw. ausreichend abmildern, muss ein persönlicher Gehörschutz eingesetzt werden. Ab einem durchschnittlichen Lärmpegel von 80 dB pro Tag sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
 

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Dazu gehören Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer oder maßgefertigte Otoplastiken. Eine Tragepflicht für den Gehörschutz besteht ab 85 dB. Aber: Kopfhörer mit Noise-Cancelling-Funktion gehören nicht dazu, da sie lediglich gleichmäßige, niederfrequente Störgeräusche ausblenden, jedoch plötzliche und hochfrequente oder sehr laute Geräusche z. B. durch Hämmern, Sägen oder Bohren nicht wirksam unterdrückt werden.
 

Otoplastiken dienen als Gehörschutz vor extrem lautem Lärm beim Arbeiten mit Maschinen.
Otoplastiken als Gehörschutz fördert die BG BAU im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien.
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

 

Tag gegen Lärm – Aktionstage der BG BAU 

Um für den Lärmschutz zu sensibilisieren, veranstaltet die BG BAU zudem regelmäßig rund um den „Tag gegen Lärm“ Aktionstage in verschiedenen Ausbildungszentren der Bauwirtschaft. Ziel ist es, gerade junge Menschen, die am Anfang ihres beruflichen Weges stehen, auf Mittel gegen gesundheitsgefährdenden Lärm hinzuweisen.
 

Autor

Redaktion BauPortal

Ausgabe

BauPortal 2|2025