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Ein Patient ist bei der Physiotherapie und lässt seine Schulterschmerzen behandeln.
Bild: WavebreakmediaMicro - stock.adobe.com

Drei neue Berufskrankheiten beschlossen

Am 1. April 2025 trat die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten- Verordnung (BKV) in Kraft. Mit der Verordnung wird u. a. die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Um einer Erkrankung frühzeitig gegenzusteuern, bietet die BG BAU mit dem Schulterkolleg ein präventives Therapieprogramm. 

Schwere Lasten heben, über Kopf arbeiten und monotone Bewegungsabläufe: Das alles beansprucht die Schultergelenke stark und kann die Rotatorenmanschette der Schulter schädigen. Die Rotatorenmanschette besteht aus Muskeln und Sehnen, die das Schultergelenk umschließen und stabilisieren. Wiederholte Bewegungen und hohe Belastungen der Schulter über Jahre hinweg können zu strukturellen Schäden an Sehnen und Muskeln führen, sodass Betroffene häufig unter Schmerzen und Kraftverlust leiden und den Arm nicht mehr richtig oder nur noch eingeschränkt bewegen können. Besonders betroffen sind z. B. Beschäftigte im Maurer-, Maler- und Dachdeckerhandwerk, im Trockenbau sowie im Reinigungsgewerbe.
 

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Weitere neue Berufskrankheiten 

Neben der Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter wurden zudem die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Seit März 2024 gibt es auch eine neue sogenannte Wie-Berufskrankheit: das Parkinson-Syndrom durch Pestizide. Die Erkrankung kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, auch wenn sie noch nicht in die BKV (Berufskrankheiten-Verordnung) aufgenommen ist. Der Leistungsumfang bei Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit ist derselbe wie bei einer Berufskrankheit. 
 

Präventives Angebot gegen berufsbedingte Schulterbeschwerden 

Die BG BAU bietet schon seit einiger Zeit ein präventives Therapieprogramm, das Schulterkolleg, an. Das dreiwöchige, kostenfreie Programm wird in Zusammenarbeit mit berufsgenossenschaftlichen Präventionszentren durchgeführt und kombiniert medizinische Therapien mit ergonomischen Schulungen. Teilnehmende lernen, ihre Schulterbelastung zu reduzieren und ihre körperliche Fitness zu verbessern.

Die BG BAU übernimmt sämtliche Kosten, einschließlich Fahrt- und Unterbringungskosten, und erstattet den Unternehmen das Arbeitsentgelt der Teilnehmenden. Interessierte können sich per E-Mail an rrl@bgbau.de wenden oder die Servicehotline unter 0800 3799 100 kontaktieren.

 

Autor

Redaktion BauPortal

Ausgabe

BauPortal 2|2025