Bund setzt neue Anreize für Sanierungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde erweitert, um den Zugang zu Fördermitteln für die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung zu erleichtern.
So wurde ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente. Zudem wurde der Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus, von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG-40- und EH/EG-55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG-70-EE-Standard ausgeweitet. Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung: Diese wurde als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und seit März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt.
Weiterhin wurden mit der Reform technische Anpassungen mit dem Ziel vorgenommen, besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern. Durch die Änderungen werden beispielsweise nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert.
Die Änderungen an den BEG-Förderrichtlinien wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen.
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BauPortal 2|2023
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