Gesundheit, PSA
Schutzschild für Haut und Augen
Sonne spendet Licht und Wärme und sie fördert den Stoffwechsel und die Stimmung. Zu viel Sonne kann sich aufgrund der schädigenden UV-Strahlung jedoch auch negativ auswirken. Für Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten, sind daher UV-Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Bei UV-Strahlung ist – wie bei jeder anderen Gefährdung auch – die Anwendung technischer, organisatorischer und persönlicher Maßnahmen zum UV-Schutz zu prüfen. Die Prüfung sollte immer in der genannten Reihenfolge erfolgen.
Kollektiv wirkender technischer und organisatorischer UV-Schutz
Es gibt eine ganze Reihe technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen, die man aus dem privaten Bereich kennt, wie ein Sonnenschirm oder der Platz im Schatten. Solche Schutzmaßnahmen sind auch am Arbeitsplatz anwendbar, indem ein Sonnensegel gespannt oder ein Gerüst mit Planen versehen wird. Eine mögliche organisatorische Schutzmaßnahme wäre, den Arbeitsbereich außerhalb der Sonne im Schatten zu gestalten. Das funktioniert vor allem dann, wenn an einem Platz stationär gearbeitet werden kann.
Persönliche UV-Schutzmaßnahmen
Die persönlichen Schutzmaßnahmen lassen sich in solche Maßnahmen aufteilen, die einen langfristigen Bestand haben und über den Sommer nur einmal angeschafft werden, und solche, die sich verbrauchen und vielfach wiederbeschafft werden müssen.
Sinnvoll ist es, diese Maßnahmen mit weiteren Schutzmaßnahmen zu kombinieren, zum einen, um Ausgaben zu sparen, zum anderen, um vor mehreren Gefahren zu schützen.
Persönliche UV-Schutzausrüstung
- Körperbedeckende Kleidung tragen,
- Kopf mit Helm und Nackenschutz schützen,
- Sonnenbrille tragen,
- Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor verwenden.
Schutzkleidung
Zu den langfristig wirkenden Schutzmaßnahmen gehören Kopfschutz und Schutzkleidung für den Körper. Einen UV-Schutz können Kleidungsstücke bieten, die langärmelig und luftdurchlässig sind. Besser ist es, Kleidungsstücke zu verwenden, die auf dem Etikett einen Hinweis auf den UV-Schutzfaktor sowie auf die Pflegeanforderungen geben – damit der Schutzfaktor auch erhalten bleibt. Solche Kleidungsstücke können einen UV-Schutzfaktor von 50 haben und wirken den ganzen Tag.
Es ist bei der Beschaffung darauf zu achten, dass die Kleidung für die tragende Person nicht zu einer Belastung wird. Daher empfiehlt sich der Erwerb von Shirts aus einem Funktionsstoff, der Schweiß abführt und kühlend wirkt. Verbunden mit einer weiteren Schutzfunktion, der Warnwirkung nach DIN EN ISO 20471, kann man durch eine Warnkleidung mit UV-Schutz aus Funktionsstoffen gleich zwei Schutzwirkungen erreichen – einmal den UV-Schutz am Tag und zum anderen die Warnwirkung in den frühen Morgenstunden oder in der Dämmerung. Diese Shirts lassen sich auf dem Stoff an vorgegebenen Positionen auch mit einem Firmenlogo bedrucken.
Kopfschutz mit Nackenschutz
Ebenfalls zu den langfristig wirkenden UV-Schutzmaßnahmen gehört der Industrieschutz-Helm nach EN 397 mit Vierpunktkinnriemen, der auf der Baustelle ohnehin zur typischen Ausstattung der am Bau Tätigen gehört. Diese Helme werden heute von den Herstellerfirmen mit einem Nackentuch ausgeliefert, das hinten im Helm verstaut ist und sich bei Bedarf aus dem Helm herausrollen lässt. Das ist eine gute Lösung, denn so ist das Tuch immer beim Helm: verstaut, wenn es nicht gebraucht wird, und schnell bei der Hand, wenn die Sonne scheint. Damit werden bereits der Kopf, der Nacken und die Ohren geschützt.
Übrigens haben sich diese Tücher auch schon als guter Regenschutz erwiesen, denn wenn das Wetter weniger sonnig ist und es regnet, kann der Nackenschutz verhindern, dass Regenwasser in den Nacken läuft.
Die heute auf dem Bau zunehmend eingesetzten Helme im Bergsteiger-Design nach EN 12492 und EN 397 werden ebenso mit einem Nackentuch angeboten.
Schutzbrille mit UV-Schutz
Abhängig von der Bauart der Helme kann auch eine Schutzbrille angebracht sein, die an der Stirnseite hochgeschoben und bei Bedarf aus dem Helm herausgezogen werden kann. Solche Helme sollten idealerweise innen genug Platz für eine Schutzbrille bieten.
Bei einer Schutzbrille, die als UV-Schutz eingesetzt wird, ist darauf zu achten, dass die Brille Baustellen-tauglich ist. Das ist zu erkennen an der Kennzeichnung nach DIN EN 172 und DIN EN 166 am Bügel oder in den Sichtscheiben der Brille. Der Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch sollte den Schutzstufen 5-2, 6-2, 5-2,5 oder 6-2,5 entsprechen. Die Farbe der Sichtscheiben sollte ein Grauton sein, da Grau Signalfarben kaum verfälscht. Die Sichtscheiben dürfen nicht dunkler eingefärbt sein als die angegebenen Schutzstufen, da die im Straßenverkehr maximal erlaubte Einfärbung nicht überschritten werden soll.
Die Bezeichnung FT bedeutet mechanische Festigkeit bei einem Stoß mit 45 m/s und kennzeichnet damit die Baustellentauglichkeit.
In der Kennzeichnung finden sich noch ein Kurzzeichen der Herstellerfirma und der Hinweis auf die optische Klasse 1, die die Güteklasse der Sichtscheiben bezeichnet.
Für einen guten Rundumschutz ist darauf zu achten, dass die Schutzbrillen an den Seiten gut am Kopf abschließen: Nicht nur, dass solche Schutzbrillen zugleich auch vor Staub und herumfliegenden Steinchen schützen, ebenso kann die UV-Strahlung nicht von der Seite in die Augen fallen oder blenden.
Die heute durch Herstellerfirmen von Arbeitsschutzartikeln entwickelten Sonnenbrillen haben nicht nur einen guten UV-Schutzfaktor, der durch eine Zertifizierung nachgewiesen wird, sondern sie sind auch ganz chic und kosten nicht die Welt.
Die Baustellentauglichkeit gilt übrigens auch für eine eigene Sonnenbrille, die vom Optiker mit korrigierenden Gläsern ausgestattet wurde.
Hautschutz als UV-Schutzmaßnahme
Den letzten Baustein für einen umfassenden persönlichen UV-Schutz stellt der Hautschutz dar. Mit Kopf-, Körper- und Augenschutz sind große Areale des Körpers und insbesondere unsere körpereigenen „Sonnenterassen“ gegen UV-Strahlung geschützt, aber es bleiben im Gesicht noch einige Haustellen, die nicht abgedeckt sind. Weil auch bei langärmeliger luftdurchlässiger Kleidung damit gerechnet werden muss, dass die Ärmel aufgekrempelt werden und am Halsausschnitt keine vollkommene Abdeckung erreicht wird, liegen dort weitere Hautareale, die mit einer Hautschutzcreme vorzugsweise mit Lichtschutzfaktor 50 geschützt werden müssen.
Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von Produkten: parfümiert oder nicht, als Gel oder weiße Suspension, in Tuben oder Döschen, zum Eincremen oder zum Aufsprühen. Bei der Auswahl sollte man darauf achten, dass Parfüme bei Anwendenden Allergien auslösen können, dass gut wiederverschließbare Tuben länger halten und dass sich die Creme gut verteilen lässt und schnell einzieht. Das sind alles Punkte, die die Akzeptanz bei den Nutzenden betreffen und über Verwendung oder Nichtverwendung entscheiden können. Der Lichtschutzfaktor ist dagegen nicht verhandelbar, denn davon sind am Bau fast alle den ganzen Tag betroffen und die UV-Strahlung ist in den Monaten April bis September und in der Zeit von 11 bis 16 Uhr besonders stark.
Förderung von UV-Schutzmaßnahmen
Im Rahmen der Arbeitsschutzprämien der BG BAU werden kollektiv wirkende Maßnahmen, z. B. Wetterschutzzelte, sowie individuelle Maßnahmen für die Beschäftigten gefördert. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören u. a. Funktionsshirts mit UV-Schutz und Warnkleidungsfunktion sowie UV-Schutzausstattung für Schutzhelme und Sonnenbrillen. Die Arbeitsschutzprämien finden Sie hier: www.bgbau.de/praemien.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum Thema UV-Schutz finden Sie unter: https://www.bgbau.de/uv-schutz
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Ausgabe
BauPortal 2|2022
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