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Gesundheit, PSA

Bei Sonne auch die Augen schützen

Portrait eines Bauarbeiters mit Sonnenbrille, Schutzhelm mit Vier-Punkt-Kinnriemen über dem ein Nackenschutz mit Sonnenblende gezogen ist.
Zum UV-Schutz für die Augen gehören die Stirnblende am Helm und eine Baustellen-taugliche Sonnenbrille.
Bild: Jan-Peter Schulz


Unsere Augen sind unser Tor zur Welt: Wir nehmen damit unsere Umwelt wahr und brauchen sie, um uns sicher zu bewegen und Gefahren zu erkennen. Wir können mit den Augen rollen, mit ihnen flirten und ohne Worte Freude oder Verzweiflung ausdrücken. Dass zu viele Sonnenstrahlen der Haut schaden, ist inzwischen vielen bekannt. Doch auch an den Augen können sie ernsthafte Schäden verursachen. Deshalb ist wichtig, die Augen beim Aufenthalt im Freien vor Sonne zu schützen – sowohl bei der Arbeit als auch in der Freizeit.


Die Sonne sendet verschiedene Arten elektromagnetischer Wellen: neben dem sichtbaren Licht auch Wärme und UV-Strahlung. Für zu starkes (sichtbares) Licht haben wir verschiedene unbewusste Schutzreaktionen. Wenn wir geblendet werden, kneifen wir automatisch die Augen zusammen, drehen den Kopf weg und das Auge schützt sich durch Pupillenverengung sowie vermehrten Lidschlag.

Für UV-Strahlen fehlen uns jedoch ein Sensor und ein solches Schutzsystem, sodass diese unbemerkt auf unseren Körper und unsere Augen einwirken können. Auch wenn wir uns nicht direkt in der Sonne aufhalten, sind wir ihnen ausgesetzt. Schnee, Wasser und Sand, ebenso Wolken, Straßen oder Glasfronten reflektieren UV-Strahlen immer auch in schattige Bereiche.
 

Die Grafik zeigt Wellenlängen-Bereiche der Lichtstrahlen: UV-C-Licht (90 bis 240 Nanometer), UV-B-Licht (240 bis 300 Nanometer), UV-A-Licht (300 bis 400 Nanometer), sichtbares Licht (400 bis 800 Nanometer), infrarotes Licht (800 bis 1100 Nanometer).
Bild: QUA-LiS NRW, https://www.planet-schule.de


Was ist UV-Strahlung und wie schädigt sie die Augen?

Die wichtigste Quelle für Ultraviolettstrahlung – kurz: UV-Strahlung – ist die Sonne. Wir sprechen hierbei von natürlicher oder solarer UV-Strahlung. UV-Strahlung ist für Menschen nicht sichtbar. Hintergrund dafür ist, dass die Photo-Rezeptoren der Netzhaut nur Wellenlängen zwischen 390 und 780 Nanometern (nm) aufnehmen und verarbeiten können. Alle anderen Wellenlängen lösen dort keinen Impuls aus. Mit Wellenlängen zwischen 100 und 400 nm grenzen UV-Strahlen unmittelbar an den Bereich des sichtbaren Lichts – daher der Name „ultraviolett“, was bedeutet „jenseits von Violett“.

Grundsätzlich gilt: Je kurzwelliger die Strahlung ist, um so energiereicher ist sie.

Diese Strahlungsenergie kann in unseren Körperzellen in chemische Reaktionsenergie umgesetzt werden, die dann umgebende Zellstrukturen schädigt. Am gefährlichsten sind dabei die Veränderungen im Erbgut (DNA), weil über diesen Mechanismus Krebserkrankungen entstehen können.
 

Welche Schäden können durch UV-Strahlung an den Augen entstehen?

Neben Sonnenbrand kann UV-Strahlung zu chronischer Hornhautschädigung, chronischen Netzhautschäden, zur vorzeitigen Alterung der empfindlichen Haut um die Augen und sogar zu Bindehautkrebs führen.
 

Die Grafik vom Querschnitt eines menschlichen Auges illustriert die Anordnung von Pupille, Linse, Glaskörper, Hornhaut, Netzhaut und weiteren Augenbestandteilen.
Bild: Martin Mißfeldt - www.brillen-sehhilfen.de


„Sonnenbrand“ am Auge

Starke UV-Strahlung kann innerhalb von Stunden oder sogar von Minuten die vordersten Partien des Auges im Sinne eines Sonnenbrands schädigen. Das kann die Bindehaut oder die Hornhaut betreffen und führt dort zur Entzündung. Diese sogenannte Foto-Konjunktivitis bzw. Foto-Keratitis ist insbesondere beim Bergsteigen als „Schneeblindheit“ oder beim Schweißen als „Verblitzen“ bekannt. Die Beschwerden treten in der Regel nach sechs bis zwölf Stunden auf. Typische Symptome sind Lidkrämpfe und geschwollene Augenlider, tränende, schmerzende, gerötete Augen, Fremdkörpergefühl („als hätte man Sand in den Augen“), eine Sehverschlechterung und Lichtüberempfindlichkeit.

Ein Besuch bei der Augenärztin oder beim Augenarzt ist dann unbedingt erforderlich. Da in der Hornhaut und Bindehaut jedoch ständig neue Zellen nachgebildet werden, klingen die Beschwerden bei leichten Fällen in der Regel nach 2 bis 3 Tagen wieder ab. Schwere Fälle können – insbesondere ohne Therapie – auch zu bleibenden Schäden führen (z. B. Narben auf der Hornhaut).
 

Chronische Hornhautschädigung

Ein großer Teil der auf das Auge treffenden UVA- und UVB-Strahlung durchdringt jedoch die Hornhaut und wird von der Augenlinse absorbiert. Durch Veränderungen der Eiweißstrukturen trägt die UV-Strahlung – neben dem Alter – erheblich dazu bei, dass die Linse undurchsichtiger wird. Die Sehschärfe lässt nach, ein Grauschleier legt sich über das Blickfeld. Diese Schäden summieren sich und können vom Körper nicht repariert werden. Diese Erkrankung nennt sich Grauer Star bzw. Katarakt und kann nur operativ behandelt werden.
 

Chronische Netzhautschäden

Dramatischer sind die Folgen von UV-Strahlen, die auf die Netzhaut treffen – auch wenn das nur 1 bis 2 % sind. Vor allem UVA-Strahlung führt hier über die Bildung sogenannter freier Radikale zu einer Schädigung der Netzhautzellen. Auch dieser Effekt summiert sich mit der Zeit. Da Netzhautzellen weder vom Körper neu gebildet noch ersetzt werden können, sind gegebenenfalls Gesichtsfeldausfälle und schwere Sehschäden die Folge, die derzeit auch nicht behandelbar sind.

UV-Strahlung kann auch andere Augenschäden verursachen, darunter:

  • vorzeitige Alterung der empfindlichen Haut um die Augen,
  • ein Pterygium („Flügelfell“), eine Wucherung auf dem Augapfel, die seitlich beginnt, gutartig ist und operativ entfernt werden kann,
  • Bindehautkrebs: Diese früher seltenen Augenkrebserkrankungen nehmen zu, insbesondere bei älteren Menschen.

Auch die verschiedenen Arten von Hautkrebs können sich im Augenbereich bilden – insbesondere am Unterlid und in dessen Umgebung, wo in der Regel besonders viel UV-Strahlung auftrifft.
 

Wann muss man sich schützen?

Hier kann man sich – wie beim Schutz der Haut – am UV-Index orientieren: Sobald man sich im Freien aufhält und der UV-Index den Wert 3 oder höher hat, sollten die Augen geschützt werden.

Das gilt auch bei Bewölkung, da UV-Strahlung Wolken durchdringen kann. Besonders wichtig ist der Augenschutz in der Nähe von Wasser, Schnee, Sand und anderen reflektierenden Oberflächen sowie in Höhenlagen.

Sonnenstrahlen können jedes Auge schädigen, manche Menschen haben jedoch ein erhöhtes Risiko. Dazu gehören Kinder, Diabetiker und Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten. Auch Medikamente können die UV-Empfindlichkeit der Augen (noch zusätzlich) erhöhen. Dies ist als Nebenwirkung zum Beispiel bei bestimmten Antibiotika, Diuretika („Wassertabletten“, auch häufig zur Blutdrucksenkung verordnet), Entzündungshemmern oder auch bei Johanniskraut bekannt.1
 

Wie kann man seine Augen schützen?

Der beste Schutz – auch für die Augen – ist immer noch: Raus aus der Sonne – wann immer es möglich ist, vor allem während der Zeit, in der die Sonne am intensivsten ist (in der Regel zwischen 10 und 16 Uhr).

Schatten für die Augen kann auch eine entsprechende Kopfbedeckung spenden. Ideal sind hier Hüte mit breiter Krempe (mindestens 7 cm, besser mehr). Damit sind auch gleich Ohren und Nacken geschützt. Übliche Schutzhelme sind in dieser Hinsicht allein keine ausreichende Lösung, sie können jedoch häufig mit entsprechendem Zubehör ergänzt und der UV-Schutz so verbessert werden.

Sofern Schatten (für die Augen) nicht zu gewährleisten oder der UV-Index 5 oder noch höher ist, ist eine Sonnenbrille im Freien unverzichtbar.
 

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Was macht eine gute Sonnenbrille aus?

Eine Sonnenbrille hat zwei Funktionen: UV-Schutz und Blendschutz. Der Blendschutz ist bedeutsam für das gute Sehen. Ohne Blendschutz kneift man die Augen zusammen und sieht Dinge in der Umgebung schlechter, zu spät oder gar nicht, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Der UV-Schutz filtert den für das Auge schädlichen UV-Anteil aus der Sonnenstrahlung heraus.

Eine gute Sonnenbrille für die Arbeit im Freien absorbiert schädliche UV-Strahlen zu 100 %, ist robust, ermöglicht ein verzerrungsfreies Sehen, hat die richtige Tönung und Farbe, sitzt gut und ist gut angepasst. Idealerweise gleicht sie auch vorhandene Sehfehler aus.
 

Auf folgende Kriterien sollten Sie daher achten

Das CE-Kennzeichen: Das CE-Zeichen besagt, dass die Sonnenbrille den Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien entspricht. Diese Anforderungen und den darin definierten Schutz müssen alle Sonnenbrillen erfüllen, die in Europa verkauft werden.

Für Sonnenbrillen, die auf der Baustelle oder im gewerblichen Bereich eingesetzt werden, gelten die DIN EN 172 und die DIN EN 166.

Die DIN EN 166 „Persönlicher Augenschutz – Anforderungen“ enthält funktionelle und allgemeine Anforderungen für die verschiedenen Arten von persönlichem Augenschutz, insbesondere zu Bruchsicherheit und Kratzfestigkeit. Die DIN EN 172 „Persönlicher Augenschutz – Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch“ gibt die Schutzstufen und weiteren Anforderungen für die Sichtscheiben an.

Hochwertige Sonnenbrillen haben außerdem den Zusatz „UV 400“. UV-400 bedeutet, dass das Brillenglas einen sogenannten „UV-Kantenfilter“ enthält, der auch UV-Strahlung zwischen 380 und 400 Nanometern blockiert. Dunklere Gläser schützen nicht automatisch mehr. Sowohl die Farbe als auch die Tönung der Gläser lassen keine Aussage über deren Wirkung im Hinblick auf den UV-Schutz zu. So gibt es auch Sichtscheiben aus Polycarbonat, die ungefärbt sind und sehr gute UV-Filtereigenschaften haben.

Die Tönung der Gläser reduziert die Helligkeit, also (nur) das Licht aus dem sichtbaren Bereich und bietet damit einen Blendschutz. Hier werden verschiedene Kategorien unterschieden, wobei – je nach Umgebungsbedingungen und individueller Empfindlichkeit – für den betrieblichen Gebrauch in der Regel die Schutzstufen 5-2, 6-2, 5-2,5 oder 6-2,5 passend und auch für die Benutzung im Straßenverkehr zugelassen sind. Dunklere Gläser sind für den Straßenverkehr nicht zugelassen und stellen z. B. bei der Einfahrt in einen Tunnel eine Unfallgefahr dar.

Die Farbe der Gläser sollte vorzugsweise grau sein, damit Signalfarben – insbesondere im Straßenverkehr – am wenigsten verfälscht werden.

Große Gläser, die bis zu den Augenbrauen reichen, ein breiter Bügel und ein gebogener Rahmen verbessern den Schutz. Achten Sie auch auf einen guten Sitz. Idealerweise lässt die Brille nur einen kleinen Spalt zum Kopf des Trägers, damit kann der Streulichteinfall in die Augen deutlich reduziert werden. Wenn die Brille nicht gut passt oder zu klein ist, kann schädliche UV-Strahlung seitlich oder von oben ins Auge gelangen.
 

Dreispaltige Tabelle: In je einer separaten Zeile werden insgesamt vier Sonnenbrillen-Schutzstufen bei der Verwendung von Augen-Sonnenschutzfiltern und ihre Anwendungsbereiche samt Erläuterungen aufgeführt.
Bild: BG BAU


UV-Schutzmittel im Augenbereich

Die Vermeidung von Sonne, entsprechende Kopfbedeckungen und Sonnenbrillen schützen nicht nur die Augen vor schädlicher UV-Strahlung, sondern auch die empfindliche Haut ringsherum.

In Extremfällen oder wenn Sie Ihre Sonnenbrille abnehmen müssen, kann jedoch auch hier ein zusätzliches UV-Schutzmittel für die Haut notwendig sein. Verwenden Sie dann ein Produkt mit einem Lichtschutzfaktor von 30 oder höher, um sich zu schützen. Die meisten Sonnenschutzmittel können Sie bedenkenlos auf den Augenlidern und um die Lider herum verwenden – natürlich ohne sie ins Auge zu bringen. Sprays sind hier ungeeignet. Da die Haut um die Augen besonders dünn und sensibel ist, sind hier Produkte ohne Duftstoffe bzw. für sensible Haut zu empfehlen. Auch mineralische Produkte mit Zink oder Titandioxid sind eine gute Wahl, da sie für empfindliche Haut geeignet sind und beim Schwitzen gegebenenfalls nicht in den Augen brennen. Wenn Sie Sonnenschutzmittel ins Auge bekommen, ist das nicht gefährlich, aber Sie sollten das Auge so schnell wie möglich mit Wasser ausspülen.
 

Wie unterstützt Sie die BG BAU?

Inwieweit die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit durch Sonne und UV-Strahlung gefährdet sind, muss die Unternehmensleitung im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung ermitteln und gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen nach dem „TOP-Prinzip“ festlegen (technische und organisatorische haben Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen).

Hierbei unterstützt die BG BAU mit einer Reihe von Medien (www.bgbau.de/uv-schutz) und Beratung. Außerdem gibt es Kostenzuschüsse in Form von Arbeitsschutzprämien von der BG BAU für bestimmte Maßnahmen zum UV-Schutz (www.bgbau.de/praemien), das sind beispielsweise

  • Technische UV-Schutzmaßnahmen: Neben Wetterschutzzelten werden seit diesem Jahr neu auch andere schattenspendende Maßnahmen gefördert.
  • Helmzubehör zum UV-Schutz.
  • Sonnenbrillen, hier insbesondere auch solche mit Korrektur.

Auch in diesem Jahr gibt es außerdem bei der BG BAU wieder UV-Schutzpakete (unter https://www.bgbau.de/uv-schutz-paket/): Eine UV-Schutzbrille gehört auch zum Paket.
 

Fußnoten
1
The Skin Cancer Foundation: Photosensitivity Report – Medications, https://www.skincancer.org/risk-factors/photosensitivity/medications/#1565206460321-1de2f180-9af9.
Autoren

Dr. med. Ute Pohrt

Abt. Gesundheit
BG BAU Prävention

Dr. rer. nat. Claudia Waldinger

Referat Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
BG BAU Prävention


Ausgabe

BauPortal 2|2022