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Umgang mit dem Coronavirus in der Bauwirtschaft

Auf den Baustellen wird zum großen Teil unvermindert gearbeitet. Damit verbunden sind Unsicherheiten sowie ein großes Informationsbedürfnis. Deshalb hat die BG BAU eine Vielzahl an Arbeits- und Handlungshilfen, Hinweisen zu Beratungsangeboten und weiteren Tipps zusammengestellt, die Unternehmen und Beschäftigte beim Umgang mit Infektionskrankheiten und speziell dem Coronavirus unterstützen sollen. Darüber hinaus bietet sie ihren Mitgliedsunternehmen Beitrags- und Zahlungserleichterungen.

3D-Darstellung vom Corona Virus COVID-19.
Bild: artegorov3@gmail - stock.adobe.com

Im Mittelpunkt aller Bemühungen und Regelungen steht, die Ausbreitung des Coronavirus spürbar zu verlangsamen und im Idealfall zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unverzichtbar, Grundregeln der Hygiene, der Arbeitsorganisation und des Umgangs/Kontakts der Menschen miteinander einzuhalten. Dies liegt im Interesse aller Beteiligten, um Ansteckungen und Krankheitsausfälle zu verhindern. Zu den notwendigen Maßnahmen informiert die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen durch wichtige Arbeits- und Handlungshilfen. Wichtig ist, dass Unternehmer notwendige sächliche und organisatorische Maßnahmen in der Praxis umsetzen. Aufgabe der Beschäftigten ist es, ihrerseits alles zu tun, die festgelegten Maßnahmen einzuhalten.

Hygiene-Tipps

Ständig wechselnde Einsatzstellen mit verschiedenen Beteiligten, variierende Verantwortlichkeiten und flexible Abläufe stellen regelmäßig hohe Anforderungen an Unternehmen in der Bauwirtschaft. Dennoch müssen bestimmte Hygieneregeln, wie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt, dringend eingehalten werden. Dazu gehören:

  • Mindestens 1,5 Meter Abstand halten
  • In die Armbeuge husten und niesen
  • Hände gründlich waschen
  • Nicht mit den Händen ins Gesicht fassen
  • Individuell zur Arbeit fahren

Weitere Medien sind unter www.bgbau.de/coronavirus herunterladbar. z. B. Handlungshilfen, ein Poster mit den fünf lebenswichtigen Regeln etc.

Hygieneplakat der BG BAU
Bild: BG BAU

Richtiges Händewaschen

Die Coronavirusinfektion verbreitet sich dadurch, dass die Keime über Schleim oder Tröpfchen in Mund, Rachen, Nase oder die Augen gelangen. Das passiert zumeist über die Luft, aber auch über die Hände. Deshalb ist häufiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife wichtig. Dabei sollte so vorgegangen werden:

  • Befeuchten der Hände und einseifen, bis es schäumt.
  • Mindestens 20 Sekunden einmassieren und verreiben auf den kompletten Händen – einschließlich Handrücken, Fingerkuppen und Fingerzwischenräume.
  • Alles unter fließendem Wasser gründlich abspülen.
  • Mit einem Einmalhandtuch abtrocknen, Wasserhahn mit Hilfe des benutzten Tuchs zudrehen.
  • Sollten Waschmöglichkeiten fehlen, kann auch ein Hände-Desinfektionsmittel verwendet werden.

Ein Poster zum richtigen Händewaschen ist im Medien-Center der BG BAU herunterladbar.

Hinweise für das Reinigungsgewerbe

Hygiene ist in der jetzigen Situation für alle von größter Bedeutung. Die Beschäftigten der Reinigungsbranche sind in der Regel diejenigen, die vom Büro über das Krankenhaus bis zum Flughafen für saubere und hygienische Zustände sorgen. Aber auch für die Beschäftigten selbst sind jetzt zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz notwendig. Weitere Informationen dazu auf S. 51. Detaillierte Informationen gibt es auch im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung, der im April erschienen ist und der den Arbeitsschutzstandard COVID 19 von BMAS und DGUV (siehe S. 8) aufgreift.

Alle Informationen und Medien für das Reinigungsgewerbe sind unter www.bgbau.de/reinigung zu finden.

Angesichts der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland steigt die Nachfrage nach Masken weiter. Viele Unternehmen suchen nach Alternativen, um ihren Beschäftigten Atemschutz und Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen zu können.

Hinweise, wie einzelne Maskentypen zu bewerten sind und welchem Schutz sie dienen, sind als Meldung unter www.bgbau.de/reinigung abrufbar.

Infektionsrisiken bei Gefährdungsbeurteilung ermitteln

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen zudem in der Pflicht, mittels Gefährdungsbeurteilungen die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen zur Abwehr oder Minimierung festzulegen und das Ganze zu dokumentieren. Weil aktuell auch biologische Gefährdungen durch das Coronavirus zu berücksichtigen sind, hat die BG BAU eine kurze Handlungshilfe für die Unternehmen erstellt.

Detaillierte Arbeitsschutzbestimmungen sind in der Biostoffverordnung (BioStoffV) geregelt und werden durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) branchen- und themenspezifisch konkretisiert.

Die Kurz-Handlungshilfen zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sind unter www.bgbau.de/hilfe-gb-baustelle (für Baustellen), unter www.bgbau.de/hilfe-gb-reinigung (für Beschäftigte bei Reinigungsarbeiten) und unter www.bgbau.de/hilfe-gb-handwerk-kundendienst (für Handwerker/Beschäftigte im Kundendienst) herunterladbar.

Weitere Unterstützung durch die BG BAU

Die Betreuung der Mitgliedbetriebe der BG BAU erfolgt weiterhin, auch telefonisch oder per E-Mail. Die Beratungskapazitäten, die Unterstützung durch Hotlines und persönliche Gespräche wurden ausgebaut und proaktiv etwa um Bestandteile der Organisation von Hygienemaßnahmen ergänzt. Alle Aufsichtspersonen können direkt von Bauherren oder Unternehmern erreicht werden.

Siehe www.ansprechpartnerderbgbau.de

Der Arbeitsmedizinische Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (AMD der BG BAU) bietet weiterhin seine Leistungen, wie die Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, an – auch telefonisch. Auch der Schutz vor natürlicher UV-Strahlung steht aktuell im Fokus der Beratungen. Des Weiteren unterstützt der AMD kurzfristig die BG-Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung, aber auch örtliche Gesundheitsämter oder Katastrophendienste wie das THW mit medizinischem Fachpersonal und Freiwilligen aus der Belegschaft. Damit soll möglichen Engpässen bei der Versorgung von Covid-19-Patienten entgegengewirkt und die Versorgungskapazität aufgestockt werden.

Finanzielle Hilfen

Die BG BAU hat zudem umfangreiche Beitragsund Zahlungserleichterungen für ihre Mitgliedsbetriebe aus der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen beschlossen. Damit sollen Unternehmen vor dem Hintergrund der Coronavirus- Pandemie kurzfristig finanziell unterstützt werden. Der Vorstand der BG BAU hat entsprechend in seiner Sitzung vom 3. April unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronavirus- Pandemie folgende Maßnahmen zur Festsetzung der Beiträge 2019 und der Beitragsvorschüsse 2020 beschlossen:

  • Der BG-Beitrag für das Jahr 2019 sinkt. Der Beitragsfuß 2019 liegt mit 0,3950 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 um 3,66 % unter dem Beitragsfuß 2018 und um 2,47 % unter dem Vorschusssatz 2019. Damit sind für alle Unternehmen mit gleichbleibenden oder leicht steigenden Arbeitsentgelten die bereits im Jahr 2019 geleisteten Vorschusszahlungen höher als der jetzt zu berechnende Beitrag für 2019. Für viele Mitglieder werden damit Nachforderungen für 2019 vermieden.
  • Beim BG-Vorschuss 2020 sind weitere Entlastungen beschlossen. Der Vorschussfuß 2020 wird zusätzlich auf 0,3850 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 abgesenkt. Dies entspricht einer zusätzlichen Entlastung gegenüber dem Beitrag 2019 von 2,53 %.
  • Unternehmen erhalten kurzfristig finanziellen Aufschub. In diesem Jahr entfällt die üblicherweise im Mai fällige Vorschusszahlung. Der Jahresvorschuss 2020 wird unter gleichmäßiger Anrechnung der bereits am 15. Januar 2020 und 16. März 2020 geleisteten Zahlungen zu gleichen Teilen auf die Fälligkeitstermine 15. Juli 2020, 15. September 2020 und 16. November 2020 aufgeteilt. Damit entlastet die BG BAU die meisten Mitglieder zusätzlich in der akuten Hochphase der Coronavirus-Pandemie.
  • Bei Bedarf ist weiterhin eine Stundung möglich. Für Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, bietet die BG BAU über den üblichen Rahmen hinaus zusätzlich großzügige Stundungsregelungen an. Betroffene Unternehmen können die Stundung und weitere unterstützende Maßnahmen formlos schriftlich oder online unter www.bgbau.de/beitragszahlung sowie telefonisch beantragen.

Ausführliche Informationen sind unter www.bgbau.de/coronavirus verfügbar.


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BauPortal 2|2020