Neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten bringt mehr Klarheit in Sachen Arbeitsschutz
Das grundlegende Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die „Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten“ wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert. Seit dem 1. April 2020 gilt die neue Fassung, die alte UVV Bauarbeiten tritt damit außer Kraft. Die neue Regelung formuliert klarer, übersichtlicher und präziser die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau. Neu ist, dass die UVV künftig auch für sogenannte Solo-Selbstständige gilt.
Die UVV Bauarbeiten, auch als DGUV Vorschrift 38 bezeichnet, hat ihren Ursprung im Jahr 1977 und wurde letztmalig 2012 punktuell unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und des Sozialgesetzbuchs überarbeitet. Hintergrund für eine eigene UVV für die Bauwirtschaft sind Besonderheiten der Branche, die etwa die Tätigkeit auf wechselnden Baustellen, den sich mit dem jeweiligen Baufortschritt verändernden Bedingungen, der Umgang mit den jeweiligen Witterungsbedingungen, regelmäßig neue Projektbeteiligte und Infrastrukturen – aber auch das generell hohe Unfallgeschehen.
Die neue UVV Bauarbeiten ist in einem intensiven Prozess unter Beteiligung von Experten der BG BAU, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Sozialpartner Bau und staatlicher Stellen entstanden.
Die neue UVV Bauarbeiten wurde erheblich gestrafft und auf nur 13 Paragrafen bzw. Kernbereiche reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Anlagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die UVV wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.
Die DGUV Vorschrift 38 ist auf der Webseite der BG BAU unter www.bgbau.de/38 veröffentlicht: Erläuterungen zu den Inhalten der Vorschrift 38 werden über eine DGUV Regel erfolgen, die im Laufe des Jahres 2020 veröffentlicht werden wird.
Hintergrund
DGUV Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften im Sinne des § 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Neben den Festlegungen in der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ ist auch das staatliche Arbeitsschutzrecht einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Unternehmer und Versicherte, künftig aber auch für Solo-Selbstständige (insbesondere Unternehmer ohne Beschäftigte im Sinne von § 6 BaustellV) und Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen und sich dabei durch Bauhelfer unterstützen lassen.
Ausgabe
BauPortal 2|2020