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Ein Auge wird von einem blauen Lichtstrahl, Laserstrahl, beleuchtet.
Laserpointer können bei unsachgemäßer Nutzung Augenschäden verursachen. | Bild: Hasselblad H5D - Fotolia

Strengere Regeln für Laserpointern

Für Laserpointer gelten seit September 2024 in der EU strengere Regeln. Es sind nur noch Verbraucher-Laser-Produkte der Laserklassen 1 und 2 erlaubt, die Laserklassen 1M und 2M entfallen. Die maximal zulässige Leistung wird gemäß der neuen Norm EN 50689 für Laserpointer auf 1 Milliwatt (1 mW) begrenzt. Mit der neuen Norm wird die europaweite Marktüberwachung für Laserpointer künftig deutlich vereinfacht. Das bedeutet weniger gefährliche Laserprodukte auf dem Markt. So können mögliche Risiken im Arbeitsschutz und im Verbraucherschutz von vornherein vermieden werden.
 

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Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 1|2025