14. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis
Der Deutsche Gefahrstoffschutzpreis wird alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgelobt und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) organisiert, die die Geschäfte des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) führt. In der aktuellen Ausschreibung werden neue Ideen für sicheres Arbeiten mit krebserzeugenden Stäuben und Rauchen gesucht. Interessierte können sich bis 31. März 2022 bewerben.
Unter der Überschrift „Umgang mit Gefahrstoffen sicherer machen, Innovationen fördern" honoriert der Preis seit über 25 Jahren vorbildliche, wegweisende Aktivitäten zum Schutz vor Gefahrstoffen. Das BMAS wird den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis in Höhe von 10.000 Euro zum vierzehnten Mal verleihen: Er steht unter dem Motto „STOP dem Krebs am Arbeitsplatz". Interessierte können sich ab sofort bis 31. März 2022 bewerben; teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Personengruppen, Firmen und Organisationen.
Stäube und Rauche im Fokus
Viele Beschäftigte begegnen täglich am Arbeitsplatz krebserzeugenden Stäuben und Rauchen. Mit der Gefahrstoffverordnung und dem technischen Regelwerk existiert der erforderliche rechtliche Rahmen, um sie bestmöglich vor den damit verbundenen Gefahren zu schützen. Für den Transfer in die Praxis bedarf es praktischer Hilfestellung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte sowie praktischer Lösungen aus den Arbeitsbereichen Industrie, Handwerk und Dienstleistung.
Gegenstand des Wettbewerbs
Ausgezeichnet werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen, die Beschäftigte vor krebserzeugenden Stäuben und Rauchen schützen. Neue Ideen und Anregungen, um Gefährdungen zu erkennen und zu vermeiden, sollen einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Beispiele für Wirtschaftsbereiche bzw. Stäube und Rauche:
- Recyclingwirtschaft: Quarzstaub, Staub von Bauabfällen,
- Baugewerbe: Quarzstaub, Staub bei Bautätigkeiten,
- Gesundheitsdienst: Zytostatika,
- Holzverarbeitung: Holzstaub,
- Faserherstellung: Mineralfasern, Carbonfasern,
- Metallverarbeitung: Schweißrauche.
Preiswürdig sind:
- beispielhafte sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Lösungen zur Staub-, Faser- und Rauchminimierung am Arbeitsplatz,
- die Einführung oder Weiterentwicklung neuer, sicherer oder alternativer Arbeitsmittel oder Verfahren,
- vorbildliche Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation und Mitarbeiterbeteiligung.
Jury und Preisverleihung; weitere Präsentationen
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Im Rahmen der Preisverleihung im Herbst 2022 werden die prämierten Beiträge in Form von Filmen und eines Posters öffentlich gezeigt sowie in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund vorgestellt. Die Preisträger können sich bei einschlägigen Veranstaltungen präsentieren. Die BAuA ist berechtigt, die eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sollen eine Charakterisierung der Teilnehmenden, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten bzw. erwarteten Verbesserung enthalten sowie eine etwa 1-seitige Kurzfassung dieser Angaben. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden bis spätestens Ende Juli 2022 benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Infos zur Antragstellung
Bewerbungen für den Preis können bis zum 31. März 2022 formlos an die BAuA in Dortmund erfolgen:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Judith kleine Balderhaar
Gruppe 4.6 „Gefahrstoffmanagement"
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: 0231 9071 2594
E-Mail: gefahrstoffschutzpreis@baua.bund.de
Weitere Informationen:
www.gefahrstoffschutzpreis.de
Autor
Ausgabe
BauPortal 1|2022
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