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Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Mann bewegt in Werkhalle eine große Holzplatte mit einer Hebevorrichtung. Im Hintergrund sind Maschinen und gestapelte Holzplatten zu sehen.
Bild: Sascha Schneider - www.amh-online.de


Mit der Änderung der Landesbauordnung sind Handwerker im Baugewerbe berechtigt, Anträge für kleine Bauvorhaben zu erstellen und bei Behörden einzureichen. Die „kleine Bauvorlageberechtigung“ ist eine wichtige Erweiterung der Kompetenzen des regionalen Bauhandwerks. Auch Kunden profitieren davon, da das Leistungsangebot – von der ersten Entwurfsskizze bis zur fertigen Ausführung – jetzt aus einer Hand kommt.
 

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Damit Unternehmen die neuen wirtschaftlichen Chancen nutzen können, bietet die Handwerkskammer Koblenz (HwK) seit September 2025 einen speziell für das Handwerk konzipierten Qualifizierungskurs an. Im „Grundlagenseminar kleine Bauvorlageberechtigung“ werden Bauhandwerkern die notwendigen Kenntnisse vermittelt, Anträge für kleinere Bauvorhaben eigenständig zu erstellen und selbst bei Behörden einzureichen.
 

Autor

Redaktion BauPortal

Ausgabe

BauPortal 4|2025