Schwarzarbeit wirksam bekämpfen
Schwarzarbeit folgt europaweit politischen, wirtschaftlichen, steuerlichen und sozialen Entwicklungen. Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung müssen kontinuierlich weiterentwickelt und zwischen den EU-Mitgliedsstaaten koordiniert werden. Nur so sind faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen und der soziale Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Im September 2020 legten FIEC (Fédération de l’Industrie Européenne de la Construction/Verband der Europäischen Bauwirtschaft) und EFBWW (European Federation of Building and Wood Workers/Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter) zehn gemeinsame Empfehlungen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in der Bauindustrie vor [1]. Dazu zählt u. a. der Vorschlag, dass die Verwaltungen und Sozialpartner Daten standardisiert sammeln, damit die zuständigen Stellen sie austauschen und abgleichen können sowie Fälle von Verdacht auf nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und/oder Sozialbetrug schnell erkennen und eingreifen. Zu diesem Zweck soll die digitale Umstellung ihrer Datenbanken so schnell wie möglich durchgeführt werden. Inspektionsdienste sollten mit drahtlosen IT-Tools ausgestattet sein und Daten in Echtzeit abrufen, wenn sie Inspektionen auf Baustellen vornehmen. Spezifische digitale Instrumente (digitale Arbeitszeiterfassungen, Sozialausweise) verbessern die Kontrolle des Arbeitsmarkts und begrenzen den Verwaltungsaufwand für Unternehmen.
Problematische Entwicklungen
Das Ausmaß an Schwarzarbeit in der europäischen Baubranche ist hoch. Der Bausektor ist fragmentiert und veränderlich: Da in der Branche Sozialbetrug grenzüberschreitend praktiziert wird, können hier nur europaweit konforme Regelungen und Sanktionierung entgegenwirken. Doch verharrt der klassische Ansatz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialbetrug noch innerhalb nationaler Grenzen.
Betrugsabsichten schaffen zunehmend komplexe Formen, die durch unklare Gesetze und Vorschriften, durch eine unzureichende Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen (im Inland und grenzüberschreitend) und durch deren begrenzten Informationsaustausch begünstigt werden. Zudem sind die Kapazitäten und Befugnisse der nationalen Behörden unterschiedlich. Betrügerische Unternehmen und Beschäftigte nutzen rechtliche und administrative Schwachstellen zu ihrem Vorteil.
Die Personalkosten sind im arbeitsintensiven Baugewerbe vergleichsweise hoch (wie z. B. auch in der Landwirtschaft, im Transportwesen). Schwarzarbeit scheint für Unternehmen mit kriminellen Absichten eine lukrative Möglichkeit zu sein, die Ausgaben zu senken. Die EFBWW schätzt den Anteil der nicht angemeldeten Arbeit in einigen Ländern auf bis zu 30 % der gesamten Bau-Aktivitäten [2].
Vor allem seit der Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts wandert eine große Zahl von Arbeitnehmenden aus den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie vom Balkan in die westlichen und nördlichen Länder ab und macht jetzt einen großen Teil der Arbeitskräfte im Baugewerbe dieser Länder aus, während es in ihrem Heimatland an Arbeitskräften mangelt.
Was ist „Schwarzarbeit“?
Auf EU-Ebene ist nicht angemeldete Erwerbstätigkeit definiert als „jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden“ [3]. Das Thema hat auch für die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) oberste Priorität.
Schwarzarbeit liegt u. a. vor, wenn:
→ ohne erforderliche Anmeldung bei Gewerbeamt oder Handwerkskammer Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden,
→ Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden, die steuerrechtlichen Pflichten nicht erfüllt werden,
→ ausländische Staatsangehörige ohne erforderliche Genehmigung beschäftigt werden,
→ Beschäftigte ohne Genehmigung an Dritte verliehen werden,
→ der gesetzliche geschuldete Mindestlohn nicht gezahlt wird,
→ eine sogenannte Scheinselbstständigkeit besteht [4].
Eine „Eurobarometer“-Sonderumfrage ergab 2019:
→ 10 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger geben an, im vergangenen Jahr Waren oder Dienstleistungen erworben zu haben, bei denen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit im Spiel gewesen sein könnte (am häufigsten: häusliche Reparaturen und Renovierungen).
→ Ein Drittel der Befragten kennt schwarz Arbeitende.
→ Die Hälfte schätzt das Risiko, ins Visier der Behörden zu geraten, als gering ein [5].
Schadenshöhe und Praktiken
2020 könnte sich nach Berechnungen des Wirtschaftswissenschaftlers Friedrich Schneider der Anteil der Schwarzarbeit am Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands von rund 9 auf 11 % erhöht haben (Zuwachs gegenüber dem Vorjahr: um 32 Milliarden Euro auf etwa 348 Milliarden Euro) [6]. Die im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) 2020 festgestellte Schadenssumme hinterzogener Steuern und Sozialabgaben betrug rund 817 Mio. Euro [7].
Schwerpunkte von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung liegen u. a. in der Baubranche, aber auch im Gebäudereinigungsgewerbe [8]. Betrug am Bau findet z. B. mittels eines Scheinfirmengeflechts statt: Verdächtige gründen Scheinfirmen, um sogenannte Abdeckrechnungen einzusetzen für Leistungen, die nicht erbracht wurden. Solche Rechnungen werden von sogenannten Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren, z. B. für Schwarzlohnzahlungen, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption. Ein großer Teil der gezahlten Rechnungsbeträge fließt in bar an beteiligte betrügerische Bauunternehmen zurück, meist unter Abzug einer Provision.
Auf Anfrage des NDR-Politikmagazins „Panorama 3“ gab die Generalzolldirektion Bonn Anfang 2020 erstmals Zahlen heraus: Bei mehr als jedem zehnten Ermittlungsfall fand der Zoll Hinweise auf gefälschte Rechnungen, mit denen der Einsatz schwarz Beschäftigter verschleiert wurde: Unter insgesamt rund 18.000 Ermittlungsverfahren im Baugewerbe betraf dies 2019 mehr als 1.800 Fälle [9].
Auch Scheinselbstständigkeit kommt in allen personalintensiven Gewerbezweigen sehr häufig vor: Arbeitskräfte werden als Scheinselbstständige beschäftigt, um Mindestlöhne und Arbeitnehmerrechte zu umgehen.
Laut 14. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung („Schwarzarbeit-Bekämpfungsbericht“) zählt auch das Erschleichen von Sozialleistungen zu den neuen Trends (so z. B. indem ein Arbeitsverhältnis oder eine Selbstständigkeit vorgetäuscht werden, um unrechtmäßig Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB III zu erlangen) [8].
Reform des öffentlichen Ausschreibungs- und Beschaffungswesens
Behörden und Regierungen zählen zu den größten Auftraggebern im Bausektor, z. B. für Straßenbau, Krankenhäuser, Bahnhöfe. Durch öffentliche Auftragsvergaben nationaler, regionaler und lokaler Behörden werden u. a. Steuergelder in Bauprojekte investiert. Auch bei diesen Arbeiten im Baugewerbe, die nach Vergabeverfahren von Unternehmen ausgeführt werden, gibt es Fälle von Schwarzarbeit und Sozialbetrug.
Wenn staatliche Institutionen im Ausschreibungsverfahren den billigsten Preis aushandeln und dabei in Kauf nehmen, dass auf den Baustellen Betrug durch Schwarzarbeit stattfindet, ist das ein falsches Signal. Faire Lohnpraktiken gehören in die Ausschreibungen öffentlicher Auftragsvergaben. Hier müssen alle EU-Mitgliedstaaten Präventiv-, Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen treffen und das öffentliche Ausschreibungs- und Beschaffungswesen reformieren, um Betrug zu vereiteln [1].
Konkreter Handlungsbedarf
Tom Deleu, Generalsekretär des Gewerkschaftsbunds EFBWW, unterstrich im Mai 2021 in einem Interview, dass Strohfirmen, Sozialdumping und Schwarzarbeit angegangen werden müssten [2]. Er warnt, dass die EU hinsichtlich katastrophaler Arbeitsbedingungen schlimmstenfalls wie die Golfregion oder Katar werden könnte: Es gibt zahlreiche Probleme bei der Unterbringung von Arbeitenden. Zusätzlich prekär wird ihre Situation besonders dann, wenn sie einen Unfall haben oder keinen Lohn ausbezahlt bekommen. Daher drängt die EFBWW auf neue Gesetze und Regulierungen zum Schutz dieser Arbeitnehmenden.
EFBWW und FIEC stimmen darin überein, dass es in der Bauwirtschaft strengere Regulierung geben und die Gesetzgebung effektiver werden muss. Wenn es nur selten eine Strafe gibt, könnte kriminelles Verhalten die Branche zerstören.
Gemeinsam gegen „schwarze Schafe“ vorgehen und Verdachtsfälle melden
Die überwiegende Mehrheit von Unternehmen der Baubranche erbringt ihre Leistungen im Einklang mit Recht und Gesetz. Die BG BAU möchte diese Unternehmen schützen. Daher geht sie seit Jahren entschieden gegen illegale Beschäftigung vor. Wer einen Verdacht auf Schwarzarbeit melden möchte, kann dies tun über das Online-Formular auf der BG BAU Website oder über eine formlose E-Mail an schwarzarbeit@bgbau.de.
Verfolgung von Schwarzarbeit in Deutschland
Um effektiver gegen Schwarzarbeit vorzugehen, wurde 2004 in der Zollverwaltung die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) gegründet. Ihre Hauptaufgabe ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, sie geht Verdachtsmomenten nach und leitet Ermittlungen ein. Für Ermittlungsverfahren arbeitet sie eng mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Bundespolizei zusammen.
Grundlage für die Arbeit der FKS ist das „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ (SchwarzArbG): Es legt u. a. Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse der FKS fest. Die FKS gibt Erkenntnisse über Verstöße an andere Behörden weiter und wird unterstützt von den Finanzbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesnetzagentur u. a. [10].
Schwarzarbeit kann je nach Schwere mit langen Freiheitsstrafen und hohen Geldbußen geahndet werden. Die FKS hat es zunehmend mit organisierten kriminellen Strukturen zu tun, die erhöhten Ermittlungsaufwand aufgrund hohen Verschleierungsgrads erfordern: Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten werden unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen planmäßig begangen und betreffen eine große Anzahl Beschäftigter oder einen langen Zeitraum [7].
Die Bundeministerien für Finanzen (BMF) und für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beschlossen eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit „Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit ein Ende setzen“, die zum 1. Juli 2021 in Kraft trat [11].
Fazit
Schwarzarbeit hat gravierende negative Folgen für Unternehmen, Wirtschaftskraft und Gesellschaft. Hinzu kommt, dass außerhalb der Legalität agierende Unternehmen häufig Anforderungen an sichere Arbeitsplätze nicht erfüllen und eine wirksame Prävention von Unfällen und Erkrankungen unterlassen. Illegal handelnde Firmen bieten ihre Leistungen zu Dumpingpreisen an und entziehen einwandfrei wirtschaftenden Unternehmen Aufträge.
Mit ihrer „Gemeinsamen Erklärung“ forderten die europäischen Sozialpartner der Bauwirtschaft die europäischen, nationalen und regionalen Entscheidungsträger sowie die nationalen Sozialpartner auf, ihre Maßnahmen im Kampf gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und Sozialbetrug im Bausektor zu verstärken.
Literaturhinweise
- 1
- FIEC-EFBWW: Joint statement undeclared work and social fraud in the construction sector: https://www.efbww.eu/stream/113072d9-02b4-468e-9b98-3a8341b1c17c, abgerufen am 29.9.2021.
- 2
- Tom Deleu: Sozialdumping in der Baubranche: „Wir wollen endlich Veränderungen sehen“: https://www.euractiv.de/section/soziales-europa/interview/sozialdumping-in-der-baubranche-wir-wollen-endlich-veraenderungen-sehen/, abgerufen am 09.09.2021.
- 3
- Europäische Beschäftigungsstrategie: Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1298&langId=de, abgerufen am 09.09.2021.
- 4
- BG BAU: Schwarzarbeit: Verdachtsfälle melden: https://www.bgbau.de/service/ haeufig-nachgefragt/schwarzarbeit-verdachtsfaelle-melden/, abgerufen am 09.09.2021.
- 5
- Eurobarometer-Sonderumfrage zum Thema Schwarzarbeit (2019): https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/2250, abgerufen am 09.09.2021.
- 6
- Redaktionsnetzwerk Deutschland: Experte rechnet mit starkem Anstieg der Schwarzarbeit in Deutschland: https://www.rnd.de/wirtschaft/experte-rechnet-mit-starkem-anstieg-der-schwarzarbeit-in-deutschland-BPYIDIVB7GGMIGZT5GL46GBWQ4.html, abgerufen am 29.09.2021.
- 7
- Bundesministerium der Finanzen: Der Zoll bekämpft Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/Schwarzarbeitsbekaempfung/illegal-ist-unsozial.html, abgerufen am 09.09.2021.
- 8
- 14. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, Seiten 5 und 45 im PDF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Zoll/vierzehnter-bericht-bekaempfung-illegale-beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile&v=3, abgerufen am 29.09.2021.
- 9
- Redaktionsnetzwerk Deutschland: Schwarzarbeit: Systematischer Betrug mit falschen Rechnungen in der Baubranche: https://www.rnd.de/wirtschaft/schwarzarbeit-systematischer-betrug-mit-falschen-rechnungen-in-der-baubranche-VAIF3CBPGT5DGFFNQ23GWSOYIA.html, abgerufen am 29.09.2021.
- 10
- Redaktionsnetzwerk Deutschland: Schwarzarbeit: Wo fängt die Schattenwirtschaft an, und wie wird dagegen vorgegangen? https://www.rnd.de/wirtschaft/was-ist-schwarzarbeit-wer-haftet-bei-illegaler-beschaftigung-und-wie-kann-man-schwarzarbeit-anonym-melden-L6LJ242WPVDDDEE4ZXBN3NDOXE.html, abgerufen am 29.09.2021.
- 11
- Bundestags-Drucksache 19/32206: Rahmenvereinbarung zwischen BMF, BMAS und DGB zum Thema Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit (Vorabfassung – wird durch eine lektorierte Version ersetzt), hrsg. vom Deutschen Bundestag, 25.08.2021, Seite 1 im PDF: https://dserver.bundestag.de/btd/19/322/1932206.pdf, abgerufen am 09.09.2021
Autor
Ausgabe
BauPortal 4|2021
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