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Bauschutt
Bild: Comofoto – stock.adobe.com

Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung zum 1. August 2023

Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten. Dadurch wird erstmals die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken bundeseinheitlich geregelt.


Bauabfälle, wie Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine, sowie Baustellenabfälle bilden mit über 200 Millionen Tonnen den bei Weitem größten Abfallstrom in Deutschland. Je mehr dieser mineralischen Abfälle in eine effektive, kreislauforientierte Bewirtschaftung gelangen, desto mehr wertvolle Ressourcen können gesichert werden – und dies macht die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen. Um diesen bedeutenden Abfallstrom effektiv und hochwertig zu verwerten, wurde nach langjähriger Diskussion im Jahr 2021 die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung beschlossen (im Zuge der sogenannten Mantelverordnung), die am 1. August in Kraft getreten ist. Durch die in dieser Verordnung enthaltenen Änderungen soll der Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung klarer geregelt und die Ersatzbaustoffverordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Darüber hinaus werden Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften festgelegt. Außerdem wird mit der Verordnung eine redaktionelle Korrektur in der Brennstoffwechsel-Gasmangellage- Verordnung vorgenommen. Allerdings fehlen nach Ansicht des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe in dieser Novelle zur Ersatzbaustoffverordnung klare und praktikable Kriterien zum Abfallende.
 

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Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 3|2023