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Zwei Hände tippen etwas auf einer Tastatur eines Laptops.
Bild: MaxFrost - stock.adobe.com

Gefahrstoffe

Neue ZED-Eingabehilfe erleichtert den Kontaktnachweis für Gefahrstoffe


Häufig arbeiten Beschäftigte in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen mit Gefahrstoffen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen diese Tätigkeiten in der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dokumentieren. Da sich die ZED an alle Branchen richtet, ist die Eingabe oft sehr komplex und unübersichtlich. Die BG BAU hat eine Eingabehilfe entwickelt, die es Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen erleichtert, ihre Daten einzutragen.


Im Laufe eines Arbeitslebens können Beschäftigte häufiger Umgang mit Gefahrstoffen haben. Oft sind erst im Alter Spätfolgen erkennbar. Gerade bei krebserzeugenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen kann es nach einem falschen Umgang Jahre dauern, bis Folgen auftreten.
 

Warum ist die Dokumentation wichtig?

Mehr als 20 Berufskrankheiten haben einen Bezug zu Krebserkrankungen, die aus dem Kontakt mit Gefahrstoffen resultieren. Oft ist der Zusammenhang zwischen Erkrankungen und ehemaligem Arbeitsplatz schwer nachzuweisen. Krebserkrankungen weisen z. B. lange Latenzzeiten auf (im Mittel 40 Jahre). Da die Dokumentation über Gefahrstoff, Exposition und Dauer meist fehlt, ist das Verfahren zur Ermittlung einer Berufskrankheit oft langwierig und kompliziert.
 

Krebserzeugende Stoffe

  • Asbest
  • Quarz- und Holzstäube
  • Dieselmotoremissionen
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Formaldehyd
  • Schweißrauche
  • Metalle (Ni, Co, Cr)
  • Benzol
     


Aus diesem Grund ist in der EU-Krebs-Richtlinie 2004/37/EG die Dokumentationspflicht der gefährdenden Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen festgelegt. Diese soll die Expositionsdaten personenbezogen langfristig sichern und die Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und aufgetretener Erkrankung erkennbar machen. Damit ist sie entscheidend für die Anerkennung von Berufskrankheiten.
 

Kontaktnachweispflicht

Unternehmen sind dementsprechend verpflichtet, ein aktualisiertes Expositionsverzeichnis für jeden einzelnen ihrer Beschäftigten zu führen. In dem sogenannten Kontaktnachweis sind Höhe und Dauer sowie Häufigkeit der Exposition festzuhalten. Dieses Verzeichnis muss das Unternehmen 40 Jahre aufbewahren. Am Ende des Arbeitslebens bekommen Beschäftigte dann eine komplette Übersicht über seine berufsbedingten Gefahrstoff-Kontakte ausgehändigt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können diese „Aushändigungspflicht“ an die Unfallversicherungsträger (UVT) übertragen. Dafür hat die DGUV 2015 für alle UVT die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) eingerichtet.
 

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Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV

In der ZED können die Unternehmen alle Daten für ihre Beschäftigten eingeben. Die ZED speichert diese und kann die Daten bei Anfrage übermitteln. Die Daten stehen jederzeit zur Verfügung – ganz unabhängig davon, ob ein Unternehmen noch existiert. Auf Anfrage können Beschäftigte die sie persönlich betreffenden Daten schriftlich erhalten.

Die ZED ist damit ein wichtiges Hilfsmittel, um bei Berufskrankheiten-Verfahren zu unterstützen.
 

Warum Eingabehilfe?

Die ZED richtet sich nicht nur an die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen, sondern an alle Branchen. Vor allem kleinere Unternehmen sind mit der komplexen und unübersichtlichen Eingabemaske oft überfordert. Deshalb hat die BG BAU die Eingabehilfe – ein spezielles Programm, das mit der ZED verbunden ist – entwickelt, um die Eingabe bzw. die Bedienung generell für die Unternehmen zu vereinfachen und so den Aufwand aufgrund ihrer Nachweispflicht zu verringern.

Bei der Eingabe erscheinen beispielsweise speziell auf die Baubranche und baunahe Bereiche zugeschnittene Auswahlmöglichkeiten. Es gibt Vorlagen der BG BAU mit Expositionsbeschreibungen zu Tätigkeiten, die es den Unternehmen erleichtern, die relevanten Angaben zu Gefahrstoffen schnell zu finden. Nach der Eingabe können die Daten entweder direkt zur ZED der DGUV exportiert oder über einen Excel-Upload übermittelt werden.
 

Auf einem Laptop ist eine YouTube-Vorschau zur Eingabehilfe für die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) zu sehen.
Bild: BG BAU

Bei YouTube finden Sie unter dem Stichwort „ZED. Eingabehilfe der BG BAU“ ein Tutorial.

In diesem ca. zehnminütigen Tutorial wird die Eingabehilfe der BG BAU für die ZED vorgestellt und erklärt, wie Sie damit Ihr Expositionsverzeichnis schnell und unkompliziert erstellen können, wie Sie Tätigkeiten im Programm anlegen bzw. erstellen und wie sie dort Daten bereits angelegter Personen für Angaben zu neuen Personen kopieren können.
 

Infos zur ZED-Eingabehilfe


Unter www.bgbau.de/zed finden Sie eine zip-Datei zum Download.

Entpacken Sie anschließend die zip-Datei und öffnen Sie die Datei ZED Eingabehilfe.exe.

Die Eingabehilfe öffnet sich und Sie können mit Ihrer Eingabe beginnen.
 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 3|2022