Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen
Betrieblicher Infektionsschutz wird individueller gestaltet als bisher
Auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel entfiel Ende Mai 2022 – betrieblicher Infektionsschutz bleibt aber weiterhin wichtig und wird durch die BG BAU unterstützt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründete im Mai das Entfallen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit der – zwischenzeitlich – gesunkenen Zahl an Coronainfektionen in Deutschland. Folglich entfielen verschiedene Vorgaben für Unternehmen zum Umgang mit der Infektionsgefahr (z. B. zu betrieblichen Hygienekonzepten, Impfungen während der Arbeitszeit). Auch müssen keine Corona-Tests und Masken mehr zur Verfügung gestellt werden.
Arbeitsschutzstandards; Gefährdungsbeurteilungen
Die ausgelaufenen gesetzlichen Regelungen waren auch Grundlage der Corona-Arbeitsschutzstandards der BG BAU für die Bauwirtschaft und das Reinigungsgewerbe. Diese können aber weiterhin als Orientierung und Hilfestellung für betriebliche Gefährdungsbeurteilungen dienen.
Aufgabe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bleibt es, Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln und mit passenden Schutzmaßnahmen entgegenzuwirken – abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen, der Situation im Betrieb und den konkreten Tätigkeiten.
Alle BG BAU-Arbeitsschutzstandards, -Infomaterialien, -Beratungsangebote und -Medien zum Corona-Infektionsschutz finden Sie hier:
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Ausgabe
BauPortal 3|2022
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