Neue Handlungshilfen der BG BAU zum Erstellen eines Corona-Hygienekonzepts
Jedes Unternehmen in Deutschland muss laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. März 2021 ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen, mit dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Die zwei neuen Handlungshilfen der BG BAU liefern eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können.
In der Übersicht kann zudem erfasst werden, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen. Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:
Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen, Lüftungsregeln für Arbeitsräume, Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz, Arbeitsplatzhygiene (auch Pausen- und Sanitärräume), persönliche Hygiene, Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall, Schnelltests sowie Informationen der Beschäftigten.
Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.
Die beiden Handlungshilfen für Bauwirtschaft und Gebäudereinigung gibt es im Medien-Center (www.bgbau.de/medien-center) mit dem Suchwort „Hygienekonzept“ zum Download.
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Ausgabe
BauPortal 2|2021
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