Neuigkeiten zu Schnellwechslern

Fallende Schnellwechseleinrichtung
Seit dem 1. Februar 2025 gilt die neue Fassung der „EN 474“-Reihe. Ältere Systeme ohne ausreichende Sicherheitseinrichtungen entsprechen nicht mehr den aktuellen Standards. Unternehmen, die Schnellwechsler ohne Sicherungseinrichtung nach neuer Norm einsetzen, sind daher verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung anzupassen und bei Bedarf Nachrüstungen vorzunehmen. Die BG BAU unterstützt eine Nachrüstung mit finanziellen Zuschüssen, den sogenannten Arbeitsschutzprämien.
Schnellwechsler ermöglichen den schnellen Austausch von Anbauwerkzeugen an Baumaschinen und erhöhen so die Flexibilität auf Baustellen. Ältere Systeme sind jedoch oft nicht mit Sicherungseinrichtungen für unbeabsichtigtes Lösen der Anbaugeräte ausgestattet.
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Mit Wirkung zum 1. Februar 2025 ist für die bisherige Norm EN 474-1:2006+A6:2019 die Vermutungswirkung entfallen. Somit können die Inhalte dieser Norm nicht mehr als Stand der Technik eingestuft werden. Stattdessen gelten nun die Anforderungen des Kapitels 4.21 der EN 474-1:2022 und zusätzlich des Kapitels 4.9 der EN 474-5:2022+AC:2022 für Schnellwechsler. Diese besagen, dass Schnellwechsler über Sicherheitseinrichtungen verfügen müssen, die ein unbeabsichtigtes Lösen von Anbaugeräten verhindern.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Unternehmen müssen gem. Betriebssicherheitsverordnung ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen, wenn sich technische Regeln (z. B. Normen) zu eingesetzten Arbeitsmitteln geändert haben, und diese ggf. aktualisieren. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten, muss (lt. Ergebnis der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung) der Schnellwechsler nachgerüstet werden. Technische Lösungen haben gem. Arbeitsschutzgesetz Vorrang vor anderen Lösungen. Sollten bei Baustellenkontrollen durch Aufsichtspersonen der BG BAU Hydraulikbagger mit Schnellwechslern ohne Sicherungssysteme nach EN 474-5:2022+AC:2022 angetroffen werden, können Auflagen erteilt werden – bis hin zur Untersagung der weiteren Arbeiten von Beschäftigten im Gefahrenbereich.
Förderung durch die BG BAU
Bisher förderte die BG BAU Schnellwechseleinrichtungen umfassend mit finanziellen Zuschüssen, einschließlich der Ausstattung neuer Maschinen. Seit dem 1. Februar 2025 können diese nur noch für die Um- und Nachrüstung von Schnellwechseleinrichtungen beantragt werden. Pro Maßnahme können bis zu 50 % der Anschaffungskosten, maximal 1.800 €, von der BG BAU erstattet werden.
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Ausgabe
BauPortal 2|2025
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