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Neue Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken

Mit Abschluss des europäischen Notifizierungsverfahrens und Zustimmung in den Gremien der Bauministerkonferenz wurde 2021 die neue Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung), Teil 1 und Teil 2, eingeführt. 

Die neue Technische Regel schließt die Lücke zwischen bestehenden Bauwerksanforderungen und unvollständig definierten Leistungen von Bauprodukten. Damit leistet die Regel einen wichtigen Beitrag für sicheres Bauen und bildet die Schnittstelle zwischen nationalem Bauordnungsrecht und europäischem Recht. Für eine praxistaugliche Regelwerkssituation in der Betoninstandsetzung sind einerseits harmonisierte europäische Produktnormen erforderlich, die sämtliche für die Erfüllung des deutschen Sicherheitsniveaus erforderlichen Merkmale und Leistungen enthalten, andererseits praxisgerechte Richtlinien und Regeln für Planung und Bauausführung. Die neue TR Instandhaltung ist unter Federführung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und breiter Beteiligung aller Fachkreise erarbeitet worden.

Deutsches Institut für Bautechnik
www.dibt.de 

Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V. 
www.dbv.de

 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 2|2021