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PSA

Sichtbarkeit von gereinigter Warnkleidung gewährleisten

Zwei Personen mit gelben Warnhosen, schwarzer Oberbekleidung und schwarzen Mützen stehen auf einer kleinen Landstraße.
Die retroreflektierenden Streifen konnten bei den Feldversuchen auch im gebrauchten Zustand noch lange gut gesehen werden.
Bild: DGUV


Hersteller von Warnkleidung sind für das Inverkehrbringen neuer Warnkleidung entsprechend der Norm DIN EN ISO 20471 verantwortlich. Die Unternehmen wählen nach Gefährdungsbeurteilung die für die Tätigkeit notwendige Warnkleidungsklasse aus und sind für Instandhaltung und richtigen Einsatz verantwortlich. Die Instandhaltung und Reinigung überlassen viele Unternehmen den professionellen Industriewäscheunternehmen. Wie ist nun sicherzustellen, dass eine Warnkleidung nach ausgiebiger Nutzung und mehrfachen Wäschen noch den Vorgaben der Norm entspricht und der tragenden Person weiterhin die Sicherheit bietet, gesehen zu werden?
 

Für das Wiederinverkehrbringen getragener und gereinigter Warnkleidung ist bei der industriellen Wäsche die Mietwäsche- Firma verantwortlich. Sie muss überprüfen, ob die retroreflektierenden Streifen und das fluoreszierende Hintergrundmaterial nach einer Wäsche noch ihre Funktion erfüllen und die warnende Wirkung entfalten. Sie sind damit für die Bewertung der Ablegereife der Kleidung verantwortlich und müssen somit Wirtschaftlichkeit und zu gewährleistende Sicherheit miteinander in Einklang bringen. Betroffen sind alle Arbeitsbereiche, in denen Warnkleidung getragen werden muss: Gleisbau, Straßenbau und -betrieb, innerbetrieblicher Transport und Verkehr, Erste Hilfe, Notdienste, Ordnungsdienste, Schifffahrt, Hafenarbeit; selbst die Bereiche Waldarbeit und Ernte sind hier eingeschlossen.
 

Ausgangslagen

Zurzeit erfolgt die Bewertung der Ablegereife durch Augenschein mittels einer Sichtprüfung. Beschäftigte in industriellen Reinigungen entscheiden, ob ein Warn-Kleidungsstück entsorgt oder repariert werden muss oder weiterhin getragen werden kann.

Allerdings können der spezifische Rückstrahlwert der beanspruchten Retroreflexstreifen, die Farbkoordinaten sowie der Leuchtdichtefaktor der fluoreszierenden Hintergrundmaterialien derzeit nur durch genormte Prüfungen unter Laborverhältnissen ermittelt werden – nicht durch eine Sichtprüfung. Die menschlichen Augen sind nicht so aufgebaut, dass bei einer Inaugenscheinnahme eine sichere Entscheidung getroffen werden kann. Dementsprechend stellt man auch bei Geübten eine hohe Fehlerquote fest. Dabei wäre es für alle, die Warnkleidung verwenden und für sie verantwortlich sind, aber auch für Firmen, die industrielle Reinigung anbieten, sehr hilfreich, wenn ein Kontrollverfahren, das in der Praxis signifikante Ergebnisse analog zur Labormessung liefert, in den Wasch- und Wiederaufbereitungsprozess integriert werden könnte. Solche Kontrollverfahren werden derzeit vorbereitet. Die Herausforderung dabei besteht darin, dass diese Verfahren weder zu falsch positiven noch zu falsch negativen Werten führen dürfen. Denn es soll verhindert werden, dass Kleidung aufgrund falscher Ergebnisse zu früh oder zu spät aussortiert wird.
 

Forschungsprojekt initiiert

Aus dem Fachbereich für Persönliche Schutzausrüstungen hat das Sachgebiet Schutzkleidung daher ein Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) initiiert, das die Verfahren, die bei der industriellen Wäsche angewandt werden, mit den Normungsverfahren vergleicht.

Konkret soll identifiziert werden, ob die Ergebnisse der in den Waschprozess integrierten Kontrollverfahren zur Sicherstellung der Qualität der Warnkleidung mit den Ergebnissen aus den Normprüfungen vergleichbar sind. Dabei wurde erstmals ein automatisches KI-basiertes Verfahren genutzt. Bei diesem Verfahren werden die Textilien, auf Bügeln hängend, durch eine Kontrollbox gefahren und nach vorher definierten Algorithmen gescannt. Bei jedem Durchlauf eines Textils lernt die Künstliche Intelligenz (KI) dazu und bewertet die Schadstellen. Die Schadstellen, die gehäuft auftreten, werden dann gezielt ausgewertet. Damit kann genauer festgelegt werden, wann Warnkleidung bei ungenügender Warnwirkung – aufgrund fehlender Reflexion oder nachlassender Qualität der fluoreszierenden Hintergrundfarben – ausgemustert oder zur Instandhaltung weitergeleitet werden muss.

Untersuchte Parameter

Untersucht wurde die Retroreflexion der Streifen und die Intensität der fluoreszierenden Farben. Beide Anforderungen müssen entsprechend den Herstellervorgaben immer noch nach den Wäschen erfüllt werden, damit Personen, die diese Kleidungsstücke tragen, z. B. im fließenden Verkehr oder anderen Tätigkeitsbereichen, angemessen gesehen werden können.

Durchführung

Das IFA hat zunächst die Verfahren, die im Rahmen der industriellen Wäsche von verschiedenen Mietwäscheunternehmen angewandt werden, definiert beschrieben, damit eine unabhängige Vergleichbarkeit gegeben ist. Alle zur Verfügung stehenden Kleidungsstücke (Warnkleidungsjacken und -hosen) wurden nach der aktuellen Fassung der Norm DIN EN ISO 20471 geprüft und bewertet. Die Ergebnisse wurden mit den Bewertungen verglichen, die sich nach der industriellen Reinigung durch die Kontrollverfahren zur Qualitätssicherung ergaben. Zur Anwendung kamen Laboruntersuchungen und Feldversuche.

Ergebnisse der Feldversuche

Die Feldversuche zeigten, dass die rechtzeitige Ausmusterung von Warnkleidung, die keine ausreichende Sichtbarkeit mehr bietet, notwendig ist. Verglichen wurden Kleidungsstücke sowohl bei Tageslicht als auch in der Dämmerung oder Dunkelheit. Für die Versuche in der Dämmerung und Dunkelheit wurden Personen mit neuer Warnkleidung sowie mit stark abgenutzter Warnkleidung auf einer Strecke im freien Gelände aus unterschiedlichen Entfernungen mit eingeschaltetem Abblendlicht angestrahlt.

– Orange-rote vs. gelbe Warnkleidung: Während der Dämmerung mit restlichem Tageslicht wurden Eindrücke zur Sichtbarkeit von orange-roter gegenüber gelber Warnkleidung gewonnen. Beim Vergleich von neuen fluoreszierend orange-roten und gelben Hosen konnte keine Entscheidung getroffen werden, welche Farbe besser zu sehen ist, denn beide fluoreszierenden Hosen waren bis zu einer Entfernung von 300 m gut zu sehen. Bis zu einer Entfernung von ca. 225 m konnten die Träger beider Hosen auch als Menschen wahrgenommen werden.
 

Im Hintergrund stehen zwei Personen auf einer kleinen Landstraße. Im Vordergrund ist ein Auto, vor dem ein Warnkegel steht. Die Person rechts hat gelbe Hosen an, die Person links orange-rote.
Sowohl die fluoreszierend orange-roten als auch die gelben neuen Hosen waren bis zu einer Entfernung von 300 m gut zu sehen. Bis zu einer Entfernung von ca. 225 m konnten die Träger beider Hosen auch als Menschen wahrgenommen werden.
Bild: DGUV


– Neue vs. abgenutzte orange-rote Hosen: Hier ging es um die unterschiedliche Sichtbarkeit von sehr stark abgenutzter gegenüber neuer orange-roter Warnkleidung. Im Vergleich von neuen und getragenen bzw. abgenutzten orange-roten Hosen konnte die neue Hose erneut bis 300 m gut gesehen werden. Die abgenutzte Hose hob sich nach ca. 120 m aber nicht mehr gut von der Umgebung ab und war nur noch schwach wahrnehmbar.
 

Blick von hinten auf mehrere Personen, die sich auf einer kleiner Landstraße bewegen. Die Personen haben unterschiedlich leuchtende orange-rote Warnkleidung. an.
Die neue orange-rote Hose konnte bis 300 m gut gesehen werden. Die abgenutzte Hose hob sich nach ca. 120 m aber nicht mehr gut von der Umgebung ab und war nur noch schwach wahrnehmbar.
Bild: DGUV


– Retroreflektierende Streifen: Hinsichtlich der retroreflektierenden Streifen haben die Feldversuche in der Dunkelheit mit Einsatz von Abblendlicht ergeben, dass diese auch im gebrauchten Zustand noch lange gut gesehen werden können. Im Falle von aufgenähten Streifen können diese, wenn sie nicht mehr den Anforderungen entsprechen, von der Mietwäscherei auch ausgetauscht werden.

– Hintergrundfarbe: Ablegereif ist Warnkleidung, wenn die Hintergrundfarbe nicht mehr den notwendigen Leuchtdichtefaktor erreicht. Hier kann leider kein Austausch erfolgen, sodass bei stark verblasster oder stark verschmutzter Kleidung die Sichtbarkeit des Trägers der Kleidung z. B. zum rechtzeitigen Bremsen eines Pkw nicht mehr ausreichend gegeben ist.
 

Scheinwerferlicht auf eine Person, die sich  auf einer kleinen Landstraße befindet.
Die Reflexstreifen der fast ablegereifen Warnkleidung sind bei Dämmerung noch gut zu sehen, während der Träger selbst in Warnkleidung mit orange-roter oder gelber Hintergrundfarbe nicht gut erkennbar ist.
Bild: DGUV


Fazit

Im Forschungsprojekt konnte ein automatisches, KI-basiertes Verfahren zur Qualitätssicherung der Warnkleidung gefunden werden, welches die Warnkleidung, die der Norm nicht mehr entspricht, identifiziert. Verfahren, die hingegen durch Inaugenscheinnahme, also auf optischer Auswahl durch eine Person, erfolgten, hatten eine größere Fehlerquote.

Es wird nun angestrebt, dieses Verfahren weiterzuentwickeln, damit Warnkleidung, die nach einer Wäsche zwar optisch noch für gut befunden wurde, aber nicht mehr die nötige Sichtbarkeit bietet, nicht mehr in Umlauf kommt oder aufbereitet wird, sondern rechtzeitig ausgemustert wird.

Grundsätzlich gilt auch jetzt schon: In der täglichen Praxis muss Warnkleidung sofort auch ohne Laborprüfung ausgemustert werden, wenn die Retro-Reflexstreifen schadhaft sind. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass auch die Hintergrundfarben nicht verblasst sind, denn Warnkleidung mit verblassten Farben oder großflächigen Verschmutzungen führen zu einer schlechten Sichtbarkeit.
 

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Autoren

Corinna Walther

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA9

Olaf Mewes

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

Dr. rer. nat. Claudia Waldinger

Referat Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
BG BAU Prävention


Ausgabe

BauPortal 1|2024