Die neue DGUV Regel „Bauarbeiten“
Der überarbeiteten UVV „Bauarbeiten“, dem Basisregelwerk für die Baubranche und das Gebäudemanagement, wurde die DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ zur Seite gestellt. Die DGUV Regel konkretisiert und erläutert die Vorgaben der Vorschrift für die Praxis am Bau – und erleichtert so den Verantwortlichen deren Umsetzung.
Die Anfang 2020 überarbeitete DGUV Vorschrift 38 „Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten“ (UVV) enthält die rechtlichen Vorgaben, deren Einhaltung dafür sorgen soll, Unfälle bei der Arbeit zu verhindern. Sie ist abgestimmt mit dem staatlichen Arbeitsschutz-Regelwerk, etwa der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer sind unabhängig vom Versicherungsschutz verpflichtet, die UVV einzuhalten.
Die jetzt veröffentlichte Regel zur Vorschrift erklärt unter anderem, welche konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bei Bauarbeiten erfüllen. Die Regel berücksichtigt dabei speziell die bei Bauarbeiten häufig wechselnden Bauzustände sowie damit verbundene Gefährdungen. Der Geltungsbereich von DGUV Vorschrift und DGUV Regel erfasst nun erstmals alle am Bau beteiligten Akteure. Sie richtet sich sowohl an Unternehmen und Versicherte, an „Solo-Selbstständige“ und Beschäftigte ausländischer Betriebe als auch an Bauherrinnen und Bauherrn, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten mit Bauhelferinnen und Bauhelfern ausführen.
Die neue DGUV Regel ist online im Medien-Center erhältlich.
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BauPortal 1|2021
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