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Arbeitsschutzprämien 2021

Mit den Arbeitsschutzprämien unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen bei der aktiven Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, indem sie Zuschüsse für ausgewählte Geräte und Maschinen mit besonderen Eigenschaften in Bezug auf Arbeitsschutz gewährt. Ebenfalls werden Qualifikationsmaßnahmen für Beschäftigte gefördert, um deren Kompetenzen im Bereich Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern. Anträge auf Förderung können alle gewerblichen Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit einem jährlichen BG-Beitrag ab 100 € stellen. Aber auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte können von den Arbeitsschutzprämien profitieren, wenn sie eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU abgeschlossen haben.
 

Neue Prämien

Auch in diesem Jahr wurde der Arbeitsschutzprämienkatalog wieder um attraktive Arbeitsschutzprämien erweitert. So werden ab 2021 im Bereich „Staub und Gefahrstoffe“ die Nachrüstung von Absaugeinrichtungen an Asphaltfertigern sowie akkubetriebene Trennschleifer gefördert. Im Bereich „Absturz“ werden Unternehmen jetzt auch bei der Anschaffung von temporären Seitenschutzsystemen unterstützt.
 

Absturzprävention:
Prämien im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung

Die im vergangenen Jahr eingeführte beitragsunabhängige Förderung von Maßnahmen zur Absturzprävention wird auch 2021 fortgeführt. Diese Prämie ist unabhängig von der Höhe des Beitrags zur BG BAU. Das heißt: Auch ein kleiner Betrieb mit wenig Beschäftigten und geringeren Beiträgen erhält hohe Zuschüsse. Denn die BG BAU übernimmt grundsätzlich 50 % der Anschaffungskosten für verschiedene Leitertypen, Arbeitsbühnen, Eine-Person-Gerüste etc.
 


 

Die neuen Arbeitsschutzprämien im Überblick

Akkubetriebener Trennschleifer

Der Trennschleifer, meist auch „Trennjäger“ genannt, wird im Straßenbau, Hoch- und Tiefbau verwendet, um Materialien wie Beton, Metall oder Asphalt zu durchtrennen. Bei motorbetriebenen Maschinen sind die Beschäftigten dabei Gefahrstoffen aus Motoremissionen (vor allem Kohlenmonoxid) ausgesetzt. Durch den Einsatz von Trennschleifern mit Akkuantrieb entfallen die Motoremissionen sowie der Kontakt zu Kraftstoffen beim Betanken. Darüber hinaus weisen die Akku-Trennschleifer in der Regel einen geringeren Vibrationswert gegenüber Trennschleifern mit Verbrennungsmotor vergleichbarer Größe auf.

Hinweis: Winkelschleifer sind von der Förderung ausgeschlossen!

Arbeitsschutzprämie: pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 700 €

 

Der akkubetriebene Trennschleifer wird verwendet um Materialien wie Beton, Metall oder Asphalt zu durchtrennen.
Akkubetriebener Trennschleifer
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

Nachrüstung von Absaugeinrichtungen an Asphaltfertigern

Absaugeinrichtungen an Asphaltfertigern dienen der Reduzierung der Belastungen durch Dämpfe und Aerosole beim Einbau von Walzasphalt. Gefördert wird die Nachrüstung von Bestandsmaschinen.

Arbeitsschutzprämie: pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 3.000 €
 

Schematische Darstellung einer Absaugeinrichtung am Straßenfertiger. Unten am frischen Asphalt werden Dämpfe abgesaugt. Oben, außerhalb des Führerstands, werden sie ausgestoßen.
Asphaltfertiger mit Absaugeinrichtung
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

Pfosten und Zubehörteile zur Verankerung von temporärem Seitenschutz

Um Absturzunfälle von Deckenkanten, Treppenöffnungen oder Spundwand-, Schalungs- oder Verbauoberkanten zu reduzieren, wird bevorzugt ein temporärer Seitenschutz als technische Maßnahme zur kollektiven Absicherung von Absturzkanten auf Baustellen eingesetzt. Für dieses Seitenschutzsystem werden individuell gefertigte oder vorgefertigte Bauteile genutzt. Temporäre Seitenschutzsysteme bestehen aus Abschalschienen, Schalungskonsolen, Universalzwingen, Spundwandzwingen, Pfosten und Verbindungsmitteln oder (Schraub-)Hülsen, die in den frischen Beton eingedrückt werden. Gefördert werden die Anschlussteile und Pfosten (vertikales Haupttragteil für das Seitenschutzsystem) und nur Systeme einer Herstellerfirma (keine Vermischung verschiedener Typen). Seitenschutzgitter, Seitenschutznetze und Geländerbretter werden nicht gefördert.

Arbeitsschutzprämie:

  • beitragsabhängige Förderung: pro Maßnahme 30 % der Anschaffungskosten, maximal 500 €
  • beitragsunabhängige Förderung: pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme
     
Ein Bauarbeiter auf einem Dach eines Gebäudes mit temporärem Seitenschutzsystem
Temporäres Seitenschutzsystem
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 1|2021